BMF: Crowdfunding und Spendenrecht

Welche Form des Crowdfunding ist unter welchen Bedingungen steuerlich begünstigt? Hierzu hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Stellung genommen. In seinem Schreiben vom 15. Dezember 2017 unterscheidet das BMF klassisches Crowdfunding zur Finanzierung von Start-Up-Unternehmen von steuerbegünstigtem Spenden-Crowdfunding. Bei letzterem kann das Crowdfunding-Portal als Treuhänder auftreten und die Mittel weiterleiten oder selbst Förderkörperschaft beziehungsweise steuerbegünstigter Zuwendungsempfänger sein. Crowdfunding bezeichnet die Finanzierung eines Vorhabens durch eine Vielzahl von Personen (“Crowd”), zu der im Internet aufgerufen wird, meist auf speziellen Plattformen.

www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2017-12-15-Spendenrecht-Crowdfunding.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Ausgabe 185 Januar 2018, Recht & Politik