Das im Januar 2010 angekündigte vereinfachte Nachweisverfahren für Spenden zugunsten der Erdbebenopfer in Haiti hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mit Schreiben vom 04.02.2010 präzisiert. Die im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder getroffenen Verwaltungsregelungen, wie sie im Schreiben des BMF zusammengefasst sind, gelten für den Zeitraum vom 12.01.2010 bis zum 31.07.2010.
BMF präzisiert Verwaltungsregelungen für Haiti-Hilfe
, Ausgabe 98 Februar 2010, Recht & Politik