Die steuerlichen Erleichterungen für Spenden, die Unterbringung von Geflüchteten und unentgeltliche Leistungen zugunsten der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten gelten nun bis zum 31. Dezember 2026. Das teilte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 4. Dezember 2025 mit. Es hatte mit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine im Jahr 2022 eine Reihe von Sonderregelungen erlassen, um humanitäre Hilfe steuerlich zu erleichtern, und den jährlichen Geltungszeitraum regelmäßig verlängert. Unter anderem erlauben die Sonderregelungen, dass gemeinnützige Körperschaften Spendenaktionen für die Ukraine-Hilfe durchführen, auch wenn diese Zwecke nicht in ihrer Satzung verankert sind. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Stiftungen (bürgerAktiv berichtete).
BMF verlängert Sonderregelungen für Ukraine Hilfen
, Ausgabe 273 Januar 2026, Recht & Politik