Mit einem sogenannten Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz (GeG) will das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Vereinen und Stiftungen das Leben leichter machen. Der aktuelle Referentenentwurf sieht unter anderem Erleichterungen für die Zuführung ideeller Mittel in die freie Rücklage vor, eine Verlängerung der Frist für die Verwendung ideeller Mittel und eine Entschärfung der Haftung der ehrenamtlich Tätigen.
BMF will Gemeinnützigkeit entbürokratisieren
, Ausgabe 127 September 2012, Recht & Politik