Die von Zuwendungsempfängern im Rahmen des Bundesprogramms “Toleranz fördern – Kompetenz stärken” geforderte “Einverständniserklärung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung”, die sog. Extremismusklausel oder Demokratieerklärung, ist rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden mit Urteil vom 25. April 2012 (Az. 1 K 1755/11). Ein Sprecher des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sagte allerdings auf Anfrage der Aktiven Bürgerschaft dazu, dass zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet und eingehend geprüft werde. Bis dahin bleibe die Demokratieerklärung Bestandteil der Bescheide.
BMFSFJ verlangt weiterhin Demokratieerklärung
, Ausgabe 122 April 2012, Recht & Politik