Brandenburg plant eigenes Stiftungsfinanzierungsgesetz

Der Landtag Brandenburg hat am 16. September 2026 in erster Lesung über das geplante Brandenburgische Stiftungsfinanzierungsgesetz (BbgStiftFinG) beraten. Mit der Vorlage der Landesregierung sollen erstmals verbindliche gesetzliche Kriterien für die Zuweisung öffentlicher Gelder an parteinahe Stiftungen und kommunalpolitische Bildungseinrichtungen im Land verankert werden.

Voraussetzung für eine finanzielle Förderung aus dem Landeshaushalt ist dem Entwurf zufolge das aktive Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Die Neuregelung würde die der AfD nahestehende Erasmus-Stiftung Brandenburg treffen, die in der Vergangenheit mehrere hunderttausend Euro an Landesmitteln erhalten hatte. Da der Brandenburger Landesverband der AfD vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft wird, soll das BbgStiftFinG künftig eine rechtssichere Handhabe bieten, Organisationen aus diesem Umfeld von der staatlichen Förderung auszuschließen. Der Entwurf wird nun federführend im Ausschuss für Inneres und Kommunales weiterberaten.

Zur Drucksache 8/3302

, Ausgabe 281 September 2026, Recht & Politik
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