Die bayerische Landesregierung hat derzeit Kenntnis von 24 Bürgerwehren, in denen Bürger in Eigenregie die Sicherheit in ihrer Stadt überwachen, etwa mit Streif-Spaziergängen. Diese Auskunft gab das Bayerische Staatsministerium des Innern in seiner Antwort vom 28. März 2016 auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Dr. Christoph Rabenstein im Bayerischen Landtag (Drucksache 17/10716). Hoheitliche Befugnisse haben die Bürgerwehren nicht, ebensowenig wie die Sicherheitswachten der Polizei, die es derzeit in knapp hundert bayerischen Gemeinden gibt, wie ebenfalls der Antwort des Innenministeriums zu entnehmen ist. Gegen Aufwandsentschädigung engagieren sich Bürger auf 831 Stellen. Die Zahl dieser Stellen, für die es eine Aufwandsentschädigung gibt, solle noch auf bis zu 1000 erhöht werden. Die Sicherheitswacht geht auf Streife in Gegenden mit erhöhtem Potenzial für Straftaten und ruft nötigenfalls per Handfunk die Polizei zu Hilfe.
Bayern: Bürger und Sicherheit
, Ausgabe 167 Mai 2016