Fördermittel des Bundes für bürgerschaftliches Engagement

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Mit Bundesmitteln in Höhe von etwa 60 Millionen Euro haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Jahr 2023 bürgerschaftliches Engagement in gemeinnützigen Organisationen, Landkreisen und Universitäten gefördert. Dies geht aus einer Liste mit den Empfängern hervor, die das BMFSFJ am 12. Juli 2024 vorgelegt hat (Drucksache 20/12272). Es beantwortete damit eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der AfD. Mit 30,6 Millionen Euro ging rund die Hälfte der Mittel an die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE), die 2020 zur Förderung des Engagements in Deutschland gegründet worden war. Etwa ein Dutzend Organisationen erhielten mehr als eine Million Euro im Jahr. Mehr als die Hälfte der Förderempfänger erhielten Zuwendungen von weniger als 100.000 Euro.

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Regierung beschließt Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht

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Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für gemeinnützige Organisationen soll abgeschafft werden und gemeinnützige Organisationen sollen gelegentlich zu tagespolitischen Themen Stellung beziehen dürfen, ohne dass sie ihre Gemeinnützigkeit gefährden. Diese Anpassungen bei den Regelungen zur Gemeinnützigkeit enthält der Gesetzentwurf der Bundesregierung für das in Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) umbenannte Jahressteuergesetz II 2024. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 24. Juli 2024 beschlossen.

Mit der Abschaffung der Zeitvorgabe von zwei Jahren für die Mittelverwendung will die Regierung einen Beitrag für Entbürokratisierung im Ehrenamt leisten. Bereits mit dem Jahressteuergesetz 2020 war die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für kleine Vereine und Stiftungen abgeschafft worden, deren Jahreseinnahmen unter 45.000 Euro liegen (bürgerAktiv berichtete). Außerdem soll jetzt die Bildung von Rücklagen nicht mehr erforderlich sein.

Finanzielle Mittel für die Beeinflussung der politischen Meinungs- und Willensbildung dürfen gemeinnützige Organisationen bislang nur einsetzen, wenn sie damit innerhalb ihrer Satzungszwecke bleiben. Außerhalb der Satzungszwecke darf dies nur vereinzelt geschehen, wie im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) geregelt (bürgerAktiv berichtete). Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz soll eine entsprechende gesetzliche Regelung geschaffen werden. „Gelegentlich“ bedeute nicht, dass sich gemeinnützige Organisationen bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu politischen Themen äußern dürften. Das Betreiben oder Unterstützen von Parteipolitik sei immer gemeinnützigkeitsschädlich, auch wenn es nur gelegentlich erfolge, hatte es in dem vorausgehenden Referentenentwurf geheißen.

Das Steuerfortentwicklungsgesetz soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Erklärung des Bundesinnenministeriums
Info des Bundesfinanzministeriums

Richtlinien der Gesamtverteidigung aktualisiert – auch Aufgaben für die Zivilgesellschaft

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Das Bundeskabinett hat die 35 Jahre alten Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung (RRGV) überarbeitet und die Neufassung am 5. Juni 2024 beschlossen. Dabei geht es auch um Zivilgesellschaft: Zur Inneren Sicherheit heißt es in den Richtlinien, sollen der Bund, die Länder, die Kommunen, die Wirtschaft, zivilgesellschaftliche Organisationen – aber auch jede und jeder Einzelne – beitragen. Es werden Maßnahmen und Strukturen beschrieben, um die Unabhängigkeit und Souveränität Deutschlands in Krisen- und Konfliktzeiten zu sichern. So werden das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser-Hilfsdienst auch Aufgaben zur Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr übernehmen. Die Kultureinrichtungen in Deutschland sollen Notfallverbünde bilden und in der Lage sein, Maßnahmen zur Rettung von Kulturgütern durchzuführen.

Zur Presseinformation
Zu den Richtlinien

Thüringen verabschiedet Ehrenamtsgesetz

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Mit 15 Millionen Euro im Jahr soll ein neues Landesprogramm bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement in Thüringen fördern. Außerdem erhält die Ehrenamtsstiftung jährlich 3,5 Millionen Euro institutionelle Förderung, die Freiwilligenagenturen sollen finanziert werden und die ehrenamtliche Betätigung in den Schulen soll stärker gewürdigt werden. Diese und weitere Maßnahmen hat der Landtag am 7. Juni 2024 mit dem Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung Ehrenamtsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 7/9426) verabschiedet.

Ehrenamt im Sinne des Thüringer Gesetzes ist „das bürgerschaftliche Engagement für eine Organisation, die ohne Gewinnerzielungsabsicht Aufgaben ausführt, die im öffentlichen Interesse liegen oder gemeinnützige, kirchliche beziehungsweise mildtätige Zwecke auf Basis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung fördern.“

Am 26. April 2024 hatte der Landtag Thüringens den Schutz und die Förderung des Ehrenamts als neues Staatsziel beschlossen (bürgerAktiv berichtete).

Gesetzesinformationsdienst
Parlamentarischer Ablauf und Dokumente

Bundesregierung veröffentlicht Demokratie-Strategie

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Die Bundesregierung hat eine Strategie zur Stärkung der Demokratie vorgelegt, mit der sie vor allem zwei Gruppen von Menschen erreichen will: diejenigen, die bisher wenig oder gar nicht an der Demokratie teilgenommen haben, und diejenigen, die der Demokratie skeptisch oder ablehnend gegenüberstehen. Das schreibt die Regierung in ihrer Unterrichtung „Strategie der Bundesregierung für eine starke, wehrhafte Demokratie und eine offene und vielfältige Gesellschaft – Gemeinsam für Demokratie und gegen Extremismus“ (Drucksache 20/11675) vom 27. Mai 2024. Bisherige Förderprogramme der Bundesregierung hätten vor allem Menschen erreicht, die sich bereits demokratisch engagierten oder eine ausgeprägte Bereitschaft dazu mitbrächten, heißt es in der Unterrichtung weiter.

In strukturschwachen Regionen will die Bundesregierung die Engagierten vor Ort stärken und bestehende Strukturen wie Vereine, Unternehmen und andere Einrichtungen noch intensiver unterstützen. Auch sollen einzelne Schlüsselpersonen in ihrem Engagement unterstützt werden. Neben der Förderung von demokratischem Engagement und Zusammenhalt beinhaltet die Strategie Maßnahmen wie politische Bildung oder die Förderung von Demokratie und Vielfalt im Öffentlichen Dienst.

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Ehrenamt ist Staatsziel in Thüringen – Ehrenamtsgesetz geplant

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Am 26. April 2024 hat der Landtag Thüringens den Schutz und die Förderung des Ehrenamts als neues Staatsziel beschlossen. Ferner wurden auch das Prinzip der Nachhaltigkeit als Grundlage allen staatlichen Handelns und die Aufforderung an das Land und seine Gebietskörperschaften, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen in Stadt und Land zu fördern und zu sichern, in die Landesverfassung aufgenommen. Bereits im Jahr 2020 war das Vorhaben bei einer öffentlichen Anhörung im Thüringer Landtag bei Vereinen und Organisationen auf breite Zustimmung gestoßen (bürgeraktiv berichtete Ausgabe 215 September 2020). Am 16. Mai 2024 fand im Sozialausschuss des Landtages außerdem eine Anhörung zum geplanten Thüringer Ehrenamtsgesetz statt. Unter den Sachverständigen war auch die Bürgerstiftung Jena Saale-Holzland, die den im CDU-Entwurf des „Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften“ geforderten Bürokratieabbau sowie die Verbesserungen der Anerkennungskultur und finanziellen Förderung begrüßte.

Zur Verfassungsänderung
Zum Protokoll der Plenarsitzung
Zur Anhörung

Ehrenamt im Grundsatzprogramm der CDU

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„Deutschland lebt vom Ehrenamt“ und das Ehrenamt sei Teil der Deutschen Leitkultur: Das hat sich die CDU in ihr neues Grundsatzprogramm geschrieben. Am 7. Mai 2024 haben es die Delegierten auf dem Parteitag in Berlin verabschiedet.

Die CDU will ehrenamtlich Engagierten „ihre Arbeit erleichtern, indem insbesondere Rechtsvorschriften und die Förderlandschaft vereinfacht und zu weitreichende Haftungsregeln abgebaut“ werden. Außerdem will die CDU die Bindekräfte in der Gesellschaft fördern und unterschiedliche Milieus zusammenführen. Dazu setzt sie neben der Stärkung des Ehrenamtes auf ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr für alle Schulabgänger.

Zum Grundsatzprogramm

Stand der Bundesengagementstrategie

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Beim Deutschen Engagementtag im Dezember 2024 soll die Bundesengagementstrategie vorgestellt werden. Ausreichend vorher wolle das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einen Kabinettsbeschluss herbeiführen, sagte Stefan Haddick, Referatsleiter im BMFSFJ, als er im Januar 2024 über den Stand der Bundesengagementstrategie im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement des Deutschen Bundestages berichtete. Am 7. Mai 2024 ist das Protokoll der Sitzung versandt worden.

Bundesweit haben sich rund 10.000 Menschen an dem Beteiligungsprozess beteiligt, den das BMFSFJ zusammen mit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) und dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) ins Leben rief. 8000 Ideen wurden eingebracht. Von den 200 eingeladenen Verbänden und Organisationen haben rund 100 Positionspapiere eingereicht. Die meisten Eingaben beschäftigten sich mit strukturellen Herausforderungen für Engagement, oft im Zusammenhang mit finanziellen Vergünstigungen. Engagement solle eine Rolle spielen beim Erhalt von Sozialleistungen oder bei der Anrechnung von Rentenpunkten. Auch höhere Kilometerpauschalen oder ein kostenloses Deutschland-Ticket für Engagierte wurden vorgeschlagen. Weitere wichtige Themen seien die Lage der öffentlichen Haushalte und die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen gewesen, sowie die Themen Bürokratieabbau und Digitalisierung, so Haddick. Man werte die eingebrachten Ideen und Positionen aus und stimme die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern ab. Handlungsfelder der Bundesengagementstrategie seien: digitale Transformation der Zivilgesellschaft, Engagement krisenfest machen, strukturelle Herausforderungen für Engagement und grenzüberschreitendes Engagement.

Der Stand der Umsetzung der Bundesengagementstrategie war ein weiteres Mal am 20. März 2024 Thema im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement. Christoph Steegmans, Unterabteilungsleiter im BMFSFJ, berichtete zu möglichen Verbesserungen der Rahmenbedingungen. Dazu gehöre unter anderem, kontinuierliche Projektlaufzeiten über das Haushaltsjahr hinaus zu ermöglichen, außerdem Vereinfachungen im Steuerrecht, im Zuwendungsrecht, im Vereinsrecht, im Datenschutzrecht und bei Gebührenregelungen. Im Parlament wolle man sämtliche Gesetzesvorhaben einer „Engagementverträglichkeitsprüfung“ unterziehen, so Steegmans.

Die Erarbeitung einer neuen Engagementstrategie ist eines der Vorhaben, die die Regierungsparteien zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements im Koalitionsvertrag vereinbart haben (bürgerAktiv berichtete)

Zum Unterausschuss
Zum Bericht März 2024

Finanzgericht Münster urteilt zu Spenden an ausländische Stiftung

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Ein Unternehmen aus Deutschland hatte an eine gemeinnützige italienische Stiftung gespendet und wollte den Betrag steuermindernd geltend machen. Das zuständige Finanzamt versagte dem Unternehmen im Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 2015 den Spendenabzug mit der Begründung, dass die ausländische Stiftung nicht den Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit nach deutschem Recht entspreche. Das Finanzgericht Münster bestätigte jetzt die Entscheidung des Finanzamtes, wie die Winheller Rechtsanwaltsgesellschaft am 28. März 2024 in ihrem Blog berichtete. Das Gericht bemängelte, es fehle der italienischen Stiftung in ihrer Satzung an einer ausdrücklichen Regelung zur Vermögensbindung bei Wegfall des gemeinnützigen Zwecks nach deutschem Recht. Außerdem sei für die Anerkennung der Mildtätigkeit nach deutschem Recht die Formulierung in der Satzung der italienischen Stiftung, dass es sich um „Personen mit festgestelltem Bedürftigkeitsstatus“ handeln müsse, nicht ausreichend genau umrissen.

Ausländische Organisationen aus der EU und aus dem Europäischen Wirtschaftsraum können sich per Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in das Zuwendungsempfängerregister aufnehmen lassen, wenn sie die deutschen Kriterien für die Berechtigung, Spendenquittungen zu erteilen, erfüllen. Das Zuwendungsempfängerregister ist im Januar 2024 online gegangen (bürgerAktiv berichtete). Eine Alternative bietet das Transnational Giving Programm der Maecenata Stiftung mit der Möglichkeit, Zuwendungen an ausländische Organisationen in Deutschland steuerlich geltend zu machen.

Zum Winheller-Blog
Zum Urteil
Zum Zuwendungsempfängerregister
Zu Maecenata

Thüringen will GEMA-Gebühren für ehrenamtliche Veranstaltungen übernehmen

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Für eine bestimmte Anzahl ehrenamtlich organisierter und eintrittsfreier Veranstaltungen von gemeinnützigen Organisationen will das Land Thüringen die Lizenzgebühren übernehmen, die an die  Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) für das Abspielen von Musik abgeführt werden müssen. Damit will das Land das Ehrenamt entlasten. Um die Kosten abschätzen zu können, bittet die Staatskanzlei die gemeinnützigen Organisationen, die die Kostenübernahme in Anspruch nehmen wollen, sich bis zum 31. Mai 2024 über die Website der GEMA anzumelden. Im Februar hatte die neue Landesregierung in Hessen gemeldet, die GEMA-Gebühren für Vereine übernehmen zu wollen (bürgerAktiv berichtete)

Zur Meldung der Staatskanzlei Thüringen

Hessen will Ehrenamt stärken und plant Entlastung bei GEMA-Gebühren

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Die neue Landesregierung in Hessen will im Rahmen eines Sofort-Programms ein Paket zu Bürokratiebefreiung im Ehrenamt schnüren und unter anderem die GEMA-Befreiung von Ehrenamtsveranstaltungen sowie die Abschaffung von Berichtspflichten zügig umsetzen. Das Vorhaben folgt dem Vorbild Bayerns, wo das Kabinett im Februar 2023 beschlossen hatte, GEMA-Gebühren für Veranstaltungen zu übernehmen, deren Veranstalter ehrenamtlich tätig sind und die für die Besucher kostenfrei sind (bürgerAktiv berichtete). In Rheinland-Pfalz war ein entsprechender Antrag der oppositionellen CDU-Fraktion im Oktober 2023 abgelehnt worden. (bürgerAktiv berichtete).

Der Hessische Städtetag kritisierte am 12. März die GEMA für die Erhöhung der Gebühren und forderte „eine gesonderte, günstige Tarifgestaltung für ehrenamtlich-gemeinnützige Veranstalter (Kerbe- und Brauchtumsvereine, Vereinsringe etc.), die keine kommerzielle Ausrichtung haben“. Das Vereinsleben dürfe nicht durch die höheren Gebühren erschwert werden.

Zur Pressemitteilung der Landesregierung
Zum Hessischen Städtetag

Zweifel an Zuständigkeit des Bundes beim Demokratiefördergesetz

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Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages melden Zweifel an der Zuständigkeit des Bundes für das Demokratiefördergesetz (DFördG-E) an. In einem am 29. Februar 2024 veröffentlichten Sachstandsbericht heißt es, eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes kraft „Natur der Sache“ sei nach Ansicht des Verfassers in der bisherigen Debatte nicht erkennbar, da auch „koordinierte Maßnahmen der Länder“ möglich seien, um „demokratiefeindlichen Phänomenen und Extremismusformen entgegenzutreten“. Die bloße Zweckmäßigkeit einer bundesgesetzlichen Regelung reiche nicht aus, eine Zuständigkeit des Bundes zu begründen. Dies wäre nur gegeben, wenn landesgesetzliche Regelungen unmöglich seien. Auch die beiden weiteren Ansätze, die Zuständigkeit des Bundes mit der Staatsleitung oder der öffentlichen Fürsorge zu begründen, reichen nach Ansicht der Wissenschaftlichen Dienste nicht aus.

Mit dem Demokratiefördergesetz will die Bundesregierung Maßnahmen der Demokratieförderung und Extremismusprävention finanziell absichern. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatten sich CDU/CSU und SPD nicht auf ein Demokratiefördergesetz einigen können (bürgerAktiv berichtete). In der Ampelkoalition von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen wenden sich die Liberalen gegen das Gesetz.

Wissenschaftliche Dienste
Sachstandsbericht
Weitere Informationen

Ehrenamt ist Staatsziel im Saarland

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Die Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit genießt den Schutz und die Förderung des Staates. Dies hat der Saarländische Landtag am 7. Februar 2024 beschlossen. Die Landesarbeitsgemeinschaft Pro Ehrenamt e.V. hatte im Dezember 2018 fordert, Ehrenamt auch im Saarland zum Staatsziel zu machen (BÜRGERAKTIV berichtete). Außerdem wurde Nachhaltigkeit zum Staatsziel erklärt und der Begriff „Rasse“ aus der Verfassung gestrichen.

WWW.LANDTAG-SAAR.DE/VORGAENGE/GESETZ-ZUR-%C3%84NDERUNG-DER-VERFASSUNG-DES-SAARLANDES/3501
WWW.LANDTAG-SAAR.DE/FILE.ASHX?FILEID=76423&FILENAME=G2129.PDF&DIRECTDL=FALSE

Änderung des Lobbyregistergesetzes tritt in Kraft und betrifft auch Gemeinnützige

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Am 1. März 2024 tritt das „Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes“ in Kraft ( BÜRGERAKTIV berichtete). Gemeinnützige Organisationen müssen Spenderangaben nur noch veröffentlichen, wenn diese 10.000 Euro übersteigen und zugleich mehr als mehr als 10 Prozent der gesamten Spenden des betreffenden Geschäftsjahres übersteigen. Ferner wurden die Aktualisierungspflichten verschärft. Änderungen beispielweise der Anschrift oder bei den gesetzlichen Vertretern müssen unverzüglich im Registereintrag aktualisiert werden. Mehr als 30 Prozent der registrierten Interessenvertreter sind privatrechtliche Organisationen mit Gemeinwohlaufgaben wie gemeinnützige Vereine oder Stiftungen und nichtstaatliche Organisation wie Nichtregierungsorganisation, Plattformen oder Netzwerke.

WWW.LOBBYREGISTER.BUNDESTAG.DE/INFORMATIONEN-UND-HILFE/INFORMATIONEN-ZUR-NEUEN-RECHTSLAGE-AB-DEM-1-MAERZ-2024-955618
WWW.LOBBYREGISTER.BUNDESTAG.DE/STARTSEITE

Zuwendungsempfängerregister nach Startschwierigkeiten online

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Am 31. Januar 2024 ist das neue Zuwendungsempfängerregister (ZER) online gegangen. Geplant gewesen war der Start zum 1. Januar. Im ZER sollen alle gemeinnützigen Körperschaften wie Vereine und Stiftungen verzeichnet sein, die nach dem Körperschaftssteuergesetz steuerbefreit sind. Dies hatte der Deutsche Bundestag mit dem Jahressteuergesetz Ende 2020 beschlossen (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 218 Januar 2021). Das registerführende Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hatte am 29. November 2023 mitgeteilt, zum Start würden noch nicht alle Funktionalitäten verfügbar sein. Das Register soll 2024 schrittweise aufgebaut werden. Die notwendigen Daten werden über die Landesfinanzverwaltungen von den jeweiligen Finanzämtern der gemeinnützigen Körperschaften zur Verfügung gestellt. Wie Datenkorrekturen oder -aktualisierungen, beispielsweise aufgrund von gesetzlichen Änderungen, erfolgen, ist noch nicht geklärt. Für Fragen zum ZER hat das BZSt eine Webseite eingerichtet.

zer.bzst.de/
WWW.BZST.DE/DE/UNTERNEHMEN/GEMEINNUETZIGKEIT/ZUWENDUNGSEMPFAENGERREGISTER/ALLGEMEIN/ALLGEMEIN.HTML
WWW.BZST.DE/SHAREDDOCS/DOWNLOADS/DE/PRESSE/20231129_ZUWENDUNGSEMPFAENGERREGISTER.PDF?__BLOB=PUBLICATIONFILE&V=6

Versicherungsschutz bei ehrenamtlicher Tätigkeit

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Wie weit reicht der gesetzliche Versicherungsschutz bei ehrenamtlicher Tätigkeit? Ein Urteil des Bundessozialgerichts dazu haben Thomas Krüger und Leila Saberzadeh in der aktuellen Ausgabe von npoR – Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen 1/2024 erörtert. Das Gericht hatte im Dezember 2022 dem ehrenamtlichen Vorsitzenden eines Ortsvereins des Deutschen Roten Kreuzes recht gegeben, der beim Besuch eines befreundeten anderen Ortsvereins verunglückte und schwer verletzt wurde. Der Versicherungsschutz nach § 2 Abs 1 Nr 12 SGB VII gelte umfassend, urteilte das Bundessozialgericht, und decke, wie im Fall des Klägers, auch den gegenseitigen Austausch der Hilfeunternehmen untereinander ab (Aktenzeichen B 2 U 14/20 R).

rsw.beck.de/zeitschriften/npor/npor (+)
www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/2022_47.html

Anpassung der Rechnungslegung von Stiftungen

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Vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) liegt ein Entwurf für die Neufassung zur Rechnungslegung von Stiftungen (IDW ERS HFA 5 n.F.) vor. Das IDW empfiehlt die Anwendung bereits des Entwurfs. Stellungnahmen können schriftlich bis zum 30. April 2024 abgegeben werden. Die Neufassung ist durch die Stiftungsrechtsreform nötig geworden, die im Juli 2023 in Kraft getreten ist.

www.idw.de/idw/idw-verlautbarungen/idw-ers-hfa-5-n-f.html
www.idw.de/idw/idw-aktuell/neufassung-von-idw-rs-hfa-5-zur-rechnungslegung-von-stiftungen-als-entwurf-verabschiedet.html

Änderung des Lobbyregistergesetzes verabschiedet

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Gemeinnützige Organisationen müssen künftig nicht mehr alle Spenden über 20.000 Euro im Kalenderjahr mit namentlicher Nennung des Gebers im Lobbyregister veröffentlichen. Diese Verpflichtung besteht nur noch, wenn eine Spende höher als 10.000 Euro ist und zugleich mehr als 10 Prozent der Gesamtsumme der Spendeneinnahmen im Jahr ausmacht, sodass damit „Anlass zur Annahme“ bestehen könnte, „dass die Zuwendungen einen lenkenden Einfluss auf die jeweilige Organisation haben könnten“ (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 248 September 2023). Der entsprechende Gesetzentwurf zur Änderung des Lobbyregistergesetzes (20/7346) wurde am 19. Oktober 2023 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Bundestag angenommen und passierte am 24. November 2023 den Bundesrat. Die Änderungen treten am 1. März 2024 in Kraft.

WWW.BUNDESTAG.DE/DOKUMENTE/TEXTARCHIV/2023/KW42-DE-LOBBYREGISTER-971428

Beirat für Soziale Innovationen eingesetzt

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Einen international besetzten Beirat zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen hat im November 2023 das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eingesetzt. Dem Beirat gehören 19 Personen unter Vorsitz der Beauftragten für Soziale Innovationen beim BMBF Zarah Bruhn an. Die Strategie wurde im September 2023 vom Bundeskabinett beschlossen (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 248 September 2023).

WWW.BMBF.DE/BMBF/SHAREDDOCS/KURZMELDUNGEN/DE/2023/11/231115-BEIRAT-SOZIALEINNOVATIONEN.HTML
WWW.BMBF.DE/SHAREDDOCS/DOWNLOADS/DE/2023/231114_BOOKLET-SOZIALE-INNOVATIONEN.PDF?__BLOB=PUBLICATIONFILE&V=2

Sonderbericht Bürokratieabbau vorgelegt

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Die Bundesregierung will bei einer Überarbeitung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) prüfen, wie gemeinnützige Organisationen und das Ehrenamt effektiv von Informations-, Dokumentations- und Nachweispflichten entlastet werden können, ohne dass dabei das Schutzniveau der DSGVO sinkt. Dies geht aus dem Sonderbericht der Bundesregierung – Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode (Drucksache 20/9000) hervor, der am 8. November 2023 im Bundestag beraten wurde. In der Plenardebatte wurde das Thema Bürokratieabbau im Ehrenamt nicht angesprochen. Im Anschluss überwies das Parlament die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss. Das Ehrenamt von unnötiger Bürokratie zu entlasten, haben die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vom November 2021 vereinbart (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 228 November-Dezember 2021).

WWW.BUNDESTAG.DE/DOKUMENTE/TEXTARCHIV/2023/KW45-DE-SONDERBERICHT-BREG-975438

Erleichterung des Engagements für vom Krieg in der Ukraine Geschädigte auch 2024

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Wegen des fortdauernden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine gelten Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen auch 2024. Darüber informierte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 24. Oktober 2023. Dies betrifft unter anderem in mehreren BMF-Schreiben kommunizierte vereinfachte Spendennachweise, erweiterte Mittelverwendung, Sponsoringmaßnahmen und unentgeltliche Bereitstellung von Gegenständen, Personal und Wohnraum. Für Stiftungen ist allerdings eine zweckfremde Verwendung von Stiftungsmitteln auch vor dem Hintergrund der BMF-Schreiben nicht möglich (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 231 März 2022).

WWW.BUNDESFINANZMINISTERIUM.DE/CONTENT/DE/DOWNLOADS/BMF_SCHREIBEN/WEITERE_STEUERTHEMEN/ABGABENORDNUNG/2023-10-24-STEUERLICHE-MASSNAHMEN-ZUR-UNTERSTUETZUNG-DER-VOM-KRIEG-IN-DER-UKRAINE-GESCHAEDIGTEN.HTML

Bundesrat will strafrechtlichen Schutz gemeinnütziger Tätigkeit

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Wer ehrenamtlich Engagierte körperlich verletzt, nötigt, bedroht oder beleidigt, soll künftig härter bestraft werden können. Dafür hat sich am 20. Oktober 2023 der Bundesrat ausgesprochen und auf Anregung von Bayern einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (Drucksache 470/23). Er sieht vor, die Regelung zur Strafzumessung im Strafgesetzbuch (StGB) so zu ergänzen, dass auch Auswirkungen der Tat auf das gemeinnütziges Engagement der oder des Geschädigten mitberücksichtigt werden können.

Angriffe auf Gemeinderäte, Flüchtlingshelfer, Sanitäter oder Schiedsrichter wirkten sich nicht nur nachteilig im persönlichen Lebensbereich der geschädigten Personen aus, sondern gefährdeten zugleich das Funktionieren des bestehenden Systems gemeinnütziger Tätigkeit und damit auch eines wichtigen Teils gesellschaftlicher Angebote und Leistungen, heißt es in der Begründung des Gesetzesentwurfs. Er liegt jetzt bei der Bundesregierung. Nach deren Stellungnahme soll der Bundestag über den Gesetzesentwurf entscheiden.

WWW.BUNDESRAT.DE/DE/PLENUM/BUNDESRAT-KOMPAKT/23/1037/08.HTML#TOP-8

Bundestag berät über Gesetz zur Finanzierung parteinaher Stiftungen

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Der Bundestag hat am 13. Oktober 2023 in erster Lesung den Entwurf für ein Stiftungsfinanzierungsgesetz beraten. Es soll die Finanzierung parteinaher Stiftungen aus dem Bundeshaushalt auf eine gesetzliche Grundlage stellen.

Für eine erstmalige Finanzierung müssen demnach die Abgeordneten der einer politischen Stiftung nahestehenden Partei künftig mindestens drei aufeinanderfolgende Legislaturperioden in Fraktionsstärke dem Deutschen Bundestag angehören. Außerdem darf die Partei nicht von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen worden sein und die Stiftung muss in ihrer Arbeit sowie personell und von ihrem Umfeld her gewährleisten, dass sie aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung eintritt.

In der Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat am 16. Oktober 2023 äußerten die meisten Sachverständigen grundsätzliche Zustimmung zu dem von der Regierungskoalition gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion vorgelegten Entwurf „Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Bundeshaushalt“ (Drucksache 20/8726). Einige bemängelten, dass der Gesetzentwurf das aktive Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht konkretisiere. Kritisiert wurde auch, dass das Bundesinnenministerium die Finanzierungsfähigkeit einer Stiftung prüfen soll. Mehrere Experten sprachen sich für eine weniger parteilich verortete Stelle aus.

Die AfD-Bundestagsfraktion kritisierte, dass die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung durch den Gesetzesentwurf benachteiligt werde. Der von ihr benannte Sachverständige kündigte für den Fall einer Beschlussfassung eine erneute Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Die Stiftung hat bislang keine Mittel aus dem Bundeshaushalt bekommen (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 221 April 2021). Die Abstimmung im Bundestag ist für den 10. November 2023 geplant. Die gesetzliche Regelung hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 22. Februar 2023 (2 BVE 3 / 19) gefordert (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 241 Februar 2023).

WWW.BUNDESTAG.DE/DOKUMENTE/TEXTARCHIV/2023/KW42-PA-INNERES-STIFTUNGSFINANZIERUNG-971144

Sachverständige diskutierten Änderung des Lobbyregistergesetzes

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Mehrere Sachverständige haben bei einer Anhörung im Deutschen Bundestag am 19. September 2023 zur Änderung des Lobbyregistergesetzes (Drucksache 20/7346) gefordert, dass Kirchen sowie Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften auch unter das Lobbyregistergesetz fallen müssen. Kritik gab es zudem an den gestiegenen Dokumentationspflichten und dem bürokratischen Aufwand, der durch das Lobbyregistergesetz entstanden sei.
Für Vereine, Verbände und Stiftungen, die unter den Anwendungsbereich des Lobbyregistergesetzes fallen, sollen künftig nicht nur Spendeneinnahmen, sondern auch Sponsoringeinnahmen ab einer gewissen Höhe im Lobbyregistereintrag angegeben werden müssen. Dafür sollen andererseits nicht mehr alle Spenden über 20.000 Euro im Kalenderjahr mit namentlicher Nennung des Gebers veröffentlicht werden, sondern die Spender nur noch genannt werden müssen, wenn eine Spende höher als 10.000 Euro ist und mehr als 10 Prozent der Gesamtsumme der Spendeneinnahmen im Jahr ausmacht (bürgerAktiv berichtete in Ausgabe 245 Juni 2023).

WWW.BUNDESTAG.DE/DOKUMENTE/TEXTARCHIV/2023/KW38-PA-GESCHAEFTSORDNUNG-LOBBYREGISTER-964844

Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen beschlossen

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Die Bundesregierung hat am 13. September 2023 eine „Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“ beschlossen. Die zuständigen Ministerin, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), wollen vor allem einen besseren Zugang zu Finanzmitteln und Gründungsberatungen sowie einen passgenaueren Rechtsrahmen für gemeinwohlorientierte Unternehmen schaffen. Außerdem soll im Oktober 2023 eine Internet-Plattform für Soziale Innovationen online gehen, damit sich Gründer besser vernetzen können. Unter Gemeinwohlorientierten Unternehmen versteht die Bundesregierung Unternehmen, „für die das soziale oder ökologische gemeinwohlorientierte Ziel Sinn und Zweck der Geschäftstätigkeit darstellt“ (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 244 Mai 2023). Die Bundesregierung verspricht sich von ihnen einen Beitrag zu fairen Lieferketten und klimafreundlicher Produktion sowie mehr Arbeitsplätze für benachteiligte Menschen.

WWW.BUNDESREGIERUNG.DE/BREG-DE/AKTUELLES/SIGU-STRATEGIE-2222960