Kürzungen bei Freiwilligendiensten im Bundeshaushalt 2025

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Der Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2025 sieht Einschnitte bei den Freiwilligendiensten vor. Insgesamt sollen die Mittel um 40 Millionen Euro gekürzt werden. Davon entfallen 17 Millionen Euro (rund 14 Prozent) auf das Freiwillige Soziale und Ökologische Jahr (FSJ/FÖJ). Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) soll 23 Millionen Euro (ca. 11 Prozent) weniger erhalten. Das zuständige Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) begründet die reduzierten Ansätze mit den tatsächlich abgerufenen Mitteln im Haushaltsjahr 2023. Der Deutsche Caritasverband kritisiert die Pläne und fordert eine bessere Planungssicherheit. Der Etat des Bundeskanzleramtes, das seit dieser Legislaturperiode ebenfalls für Engagementpolitik zuständig ist, sieht in dem Haushaltsentwurf noch keine eigenen Haushaltstitel zur Förderung der Zivilgesellschaft vor. Ebenso wie der neue Zuschnitt einiger Bundesministerien im Haushaltsentwurf noch nicht abgebildet ist, fehlt auch die Stelle der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt noch.

Nach der Aussprache im Bundestag wurde der Haushaltsentwurf am 11. Juli 2025 zur weiteren Beratung an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen. Seit die Vorgängerregierung Ende 2024 zerbrach, gilt eine vorläufige Haushaltsführung für das Jahr 2025.

Zum Parlamentarischen Vorgang
Zum Haushaltsentwurf
Kritik an den Kürzungen

Wie die Bundesregierung das Ehrenamt stärken will

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Die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt, Christiane Schenderlein (CDU), hat ausgeführt, wie die Bundesregierung eine „aktive und schlagkräftige Ehrenamts- und Engagementpolitik“ umsetzen will.

Der Koalitionsvertrag enthalte zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung von Ehrenamt und Engagement, heißt es in ihrer Information vom 14. Juli 2025. Kern sei ein „Zukunftspakt Ehrenamt“ mit höheren Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen. Außerdem soll ein Bürokratieabbaugesetz Vereinfachungen für gemeinnützige Organisationen bringen, unter anderem im Datenschutzrecht. Auch das Gemeinnützigkeitsrecht und steuerliche Vorschriften sollen vereinfacht werden.

Angesichts zunehmender verbaler und tätlicher Angriffe auf Ehrenamtliche – etwa bei Rettungskräften oder in kommunalen Ämtern – will die Bundesregierung die Prävention von Hass und Gewalt verbessern und den Schutz Ehrenamtlicher verstärken. Ferner soll die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) weiter ausgebaut werden.

Die Bundesregierung hatte die Zuständigkeiten für Engagement und Ehrenamt im Kanzleramt gebündelt (bürgerAktiv berichtete). Das sei eine Aufwertung des Themenfelds und erhöhe die Effektivität der politischen Arbeit, so Schenderlein.

Zur Information der Staatsministerin

Studie untersucht KI-Fähigkeiten der deutschen Zivilgesellschaft

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Sind zivilgesellschaftliche Organisationen in Deutschland bereit und fähig, Künstliche Intelligenz (KI) verantwortungsvoll und gemeinwohlorientiert einzusetzen? Dies hat das Civic-Coding Netzwerk untersucht, eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Das Netzwerk stellte am 22. Mai 2025 die Kurzstudie „Gemeinwohlorientierte KI: Ist die Zivilgesellschaft ‚AI-ready‘?“ vor. Sie kommt zu dem Schluss, dass die deutsche Zivilgesellschaft gezielte Unterstützung durch Politik, Förderprogramme und Weiterbildungsangebote benötigt, um das Potenzial von KI gemeinwohlorientiert zu erschließen.

Drei zentrale Ergebnisse der Studie:

1. Digitale Grundlagen sind vorhanden, aber ungleich verteilt: Zwar nutzen die meisten Vereine und Stiftungen grundlegende digitale Tools wie Cloud-Speicher und E-Mail-Systeme. Kleinere Organisationen haben jedoch oft weniger Ressourcen und IT-Kompetenz als größere.

2. Die KI-Nutzung bleibt operativ und punktuell: KI kommt vor allem für einfache Aufgaben wie Textgenerierung (55 Prozent) und Übersetzungen (52 Prozent) zum Einsatz. Nur wenige Organisationen nutzen KI strategisch oder verfügen über eigene KI-Infrastruktur.

3. Fehlende Strategien und Ressourcen bremsen Fortschritt: Nur ein Drittel der Organisationen verfolgt eine klare KI- oder Digitalstrategie. Finanzielle und personelle Engpässe sowie fehlendes Fachwissen hemmen eine weitergehende Nutzung.

Für die Studie wurden 120 zivilgesellschaftliche Organisationen befragt und Experteninterviews geführt.

Kurzstudie herunterladen
Webseite des Civic-Coding Netzwerks
Fokus Künstliche Intelligenz der bürgerAktiv – Nachrichten für Engagierte

Prämien fürs Ehrenamt, aber nicht für alle

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Langjährige ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei der Freiwilligen Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk erhalten vom Land Hessen Anerkennungsprämien. Im zurückliegenden Jahr bekamen allein 368 Feuerwehrleute jeweils 1.500 Euro, weil sie sich seit 50 Jahren freiwillig einsetzen. Darüber berichtete die Hessenschau am 18. Mai 2025 unter Bezug auf eine Antwort des Hessischen Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Landtagsfraktion.

Im brandenburgischen Landtag will die Regierungskoalition aus SPD und BSW jetzt prüfen, „ob ehrenamtlich in der Wasserrettung Tätige, etwa in der Wasserwacht oder bei der DLRG, in das bestehende System der Zahlung einer Jubiläumsprämie einbezogen werden können“, wie die Märkische Oderzeitung am 27. Mai 2025 berichtete. Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft kritisieren seit Jahren die Ungleichbehandlung bei den Jubiläumsprämien.

Zur Meldung der Hessenschau
Zum Artikel der MOZ (+)

Staatsministerin für Sport und Ehrenamt stellt Agenda vor

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Die neue Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Christiane Schenderlein (CDU), hat am 4. Juni 2025 erstmals im zuständigen Bundestagsausschuss ihre politische Agenda für das Ehrenamt vorgestellt. In der öffentlichen Sitzung betonte Schenderlein, dass die Verankerung des Themas im Bundeskanzleramt eine besondere Wertschätzung für die Millionen Engagierten in Deutschland zum Ausdruck bringe.

Zu den zentralen Vorhaben der Staatsministerin zählen die Stärkung der Anerkennung und Würdigung des Engagements, die finanzielle Entlastung von Freiwilligen sowie der Abbau bürokratischer Hürden für Vereine. Konkret kündigte sie an, die steuerfreien Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale anzuheben. Zudem soll ein „Bürokratierückbaugesetz“ Vereine und ehrenamtliches Engagement entlasten. Als weitere Priorität nannte Schenderlein, Maßnahmen zu prüfen, die den Schutz von Ehrenamtlichen vor verbalen und körperlichen Angriffen zu verbessern könnten. Die Staatsministerin hob die große Integrationsfunktion und den gesellschaftlichen Mehrwert hervor, den Sport und Ehrenamt gemeinsam schaffen. Beim Thema Sport stehen eine Olympiabewerbung, die Reform der Spitzensportförderung und Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur oben auf der Agenda der Staatsministerin.

Der Bundestagsausschuss für Sport und Ehrenamt hatte sich am 21. Mai 2025 konstituiert (bürgerAktiv berichtete). Zur Vorsitzenden wurde die Abgeordnete Aydan Özoguz (SPD) gewählt.

Zur Berichterstattung des Deutschen Bundestages

Zehn Jahre Netzwerk Engagierte Stadt

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112 Städte sind Mitglied im Netzwerk „Engagierte Stadt“, das am 15. Mai 2025 sein 10jähriges Jubiläum feierte. Ziel des Netzwerkes ist es, Engagement zu fördern und Stadtgesellschaften zukunftsfähig, solidarisch und lebendig zu gestalten, wie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) in ihrer Presse-Information am 16. Mai 2025 mitteilte. Das Programm wird vom BMBFSFJ und mehreren Stiftungen, kommunalen Spitzenverbänden und weitere Organisationen getragen. Dem Schwesternetzwerk „Engagiertes Land“ gehören 93 Mitglieder an. Das Projekt fördert seit 2021 lokale Zusammenschlüsse von Vereinen und Kommunen, die das Engagement vor Ort stärker vernetzen und ihre Strukturen weiterentwickeln wollen. 

In den drei Kommunalen Spitzenverbänden in Deutschland sind rund 3200 Städte, 11.000 Kommunen und 294 Landkreise organisiert. 

Presseinformation des BMBFSFJ
Netzwerk Engagierte Stadt
Netzwerk Engagiertes Land

Bundespräsident kündigt „Ehrentag 2026“ an

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Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat am 23. Mai 2025 im Schloss Bellevue in Berlin seine Initiative eines Ehrentages vorgestellt. Damit soll nächstes Jahr der 77. Jahrestag des Grundgesetzes mit freiwilligem Engagement in ganz Deutschland begangen werden. Die Initiative, deren Schirmherr der Bundespräsident ist, orientiert sich an der britischen Aktion „Big Help Out“. Diese wurde anlässlich der Krönung von König Charles III. im Mai 2023 ins Leben gerufen. In den Jahren 2023 und 2024 sollen sich dort nach Medienangaben jeweils rund 6,5 Millionen Menschen bei rund 50.000 Aktionen beteiligt haben. Über den geplanten bundesweiten Ehrentag am 23. Mai 2026 informiert eine Website und lädt Unternehmen, Kommunen, Zivilgesellschaft und Medien ein, daran mitzuwirken. 

Zur Rede des Bundespräsidenten
Zur Webseite Ehrentag
„The Big Help Out“

Engagementpolitik in der neuen Bundesregierung und im Bundestag

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Zuständig für Engagementpolitik in der neuen Bundesregierung ist Christiane Schenderlein (CDU). Sie wurde zur Staatsministerin für Sport und Ehrenamt beim Bundeskanzler berufen. Per Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 geben die in der vorherigen Legislaturperiode verantwortlichen Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie des Innern und für Heimat ihre Zuständigkeiten an das Bundeskanzleramt ab.

Im Deutschen Bundestag wurde anstelle des in den vergangenen Legislaturperioden tätigen Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement am 15. Mai 2025 ein Ausschuss für Sport und Ehrenamt eingesetzt. In der konstituierenden Sitzung des Gremiums am 21. Mai 2025 wurde die Abgeordnete Aydan Özoguz (SPD) zur Vorsitzenden des Ausschusses gewählt. Er hat 14 ordentliche Mitglieder.

Die Einrichtung eines Vollausschusses zum bürgerschaftlichen Engagement ist mehrfach bereits in früheren Legislaturperioden gefordert worden (bürgerAktiv berichtete 2022 und 2018). Im Unterschied zum Unterausschuss kann ein Vollausschuss Gesetzentwürfe beraten, sich initiativ mit Fragen und Vorgängen befassen und Ministerien zu bestimmten Maßnahmen auffordern (bürgerAktiv analysierte).

Abgeschafft hat die neue Bundesregierung am 6. Mai 2025 25 der insgesamt 43 Beauftragten, Bevollmächtigten und Koordinatoren von Regierung und Ministerien. Zu den gestrichenen Funktionen gehört auch die Beauftragte für Soziale Innovationen, die unter der Vorgängerregierung im Bundesministerium für Bildung und Forschung angesiedelt war.

Zum Organisationserlass
Zum Ausschuss für Sport und Ehrenamt
Beauftragte

Engagementförderung im neuen Koalitionsvertrag

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CDU, CSU und SPD haben am 9. April 2025 den Koalitionsvertrag für eine schwarz-rote Bundesregierung vorgestellt, die voraussichtlich im Mai 2025 ihre Arbeit aufnehmen wird. Das 144 Seiten umfassende Dokument trägt den Namen „Verantwortung für Deutschland“. Die Aussagen zur Engagementpolitik überschneiden sich mit etlichen anderen Politikbereichen und finden sich daher an vielen verschiedenen Stellen im Vertrag. Es handelt sich sowohl um konkrete Maßnahmen wie auch um vage Formulierungen und Absichtsbekundungen. Der Koalitionsvertrag betrifft ehrenamtliches Engagement, Gemeinnützigkeit und Freiwilligendienste. Die Schwerpunkte sind Entbürokratisierung, finanzielle Verbesserungen, gelabelt mit dem Begriff „Zukunftspakt Ehrenamt“. Neu ist, dass ein Staatsminister für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt ernannt werden soll.

Nachfolgend sind die verschiedenen Vorhaben – weitgehend im Wortlaut – aufgelistet.

Finanzielle und steuerrechtliche Verbesserungen

  • Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro
  • Anhebung der Ehrenamtspauschale auf 960 Euro
  • Ausnahme vom Erfordernis einer zeitnahen Mittelverwendung für gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 Euro
  • Erhöhung der Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine auf 50.000 Euro
  • Keine Aufteilung mehr in Zweckbetrieb oder steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wenn gemeinnützige Körperschaften aus wirtschaftlichen Tätigkeiten weniger als 50.000 Euro Einnahmen im Jahr erzielen
  • Möglichst weitgehende Befreiung von der Mehrwertsteuer für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen
  • E-Sport wird gemeinnützig
  • Im Sinne der flächendeckenden Versorgung mit journalistischen Angeboten wird mit Blick auf die Gemeinnützigkeit Rechtssicherheit geschaffen.
  • Die Wohngemeinnützigkeit soll mit Investitionszuschüssen ergänzt werden
  • Das Besserstellungsverbot für gemeinnützige Forschungseinrichtungen soll durch die Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes flexibilisiert werden
  • Modernisierung des Katalogs der gemeinnützigen Zwecke
  • Vereinfachung des Gemeinnützigkeitsrechts

Bürokratieabbau und Vereinfachung

  • Umfassendes Bürokratierückbaugesetz für Vereine und ehrenamtliches Engagement
  • Vereinfachung der Gemeinnützigkeitsprüfung für kleine Vereine
  • Vereinfachung des Datenschutz-, Gemeinnützigkeits-, Vereins- und Zuwendungsrechts
  • Verbesserung des Haftungsprivilegs für Ehrenamtliche
  • Prüfung, wie die Verfahren und Vergütungen bei der Lizenzvergabe der Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) praxisgerecht an die Belange von ehrenamtlichen und nicht-kommerziellen Veranstaltern angepasst werden können
  • Prüfung der Ausnahme nicht-kommerzieller Tätigkeiten (z.B. in Vereinen) vom Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung auf europäischer Ebene

Stärkung und Förderung von Ehrenamt und Zivilgesellschaft

  • Schaffung eines „Zukunftspakts Ehrenamt“
  • Ernennung eines Staatsministers für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt
  • Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ mit seiner Unterstützung für Projekte zur demokratischen Teilhabe wird fortgesetzt, aber es soll unabhängig geprüft werden, ob es seine Ziele erreicht und wie es wirkt.
  • Anerkennung von Vereinen als Bildungsorte, um Förderungen von Weiterbildungsangeboten für Übungsleiter und Trainer zu ermöglichen
  • Prüfung von Möglichkeiten, ehrenamtliches Engagement für junge Menschen attraktiver zu machen und die Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt zu verbessern
  • Stärkung und Schutz ehrenamtlichen Engagements, insbesondere der „Blaulicht-Familie“ sowie der Vereine und Verbände; Angriffe auf Rettungskräfte sollen härter und schneller bestraft werden
  • Weiterer Ausbau der Arbeit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
  • Unterstützung des Vorhabens, eine Rechtsform „Europäischer grenzüberschreitender Verein“ einzuführen
  • Fortsetzung dialogischer Beteiligungsformate wie zivilgesellschaftliche Bürgerräte des Deutschen Bundestages
  • Unterstützung gemeinnütziger Organisationen wie den Tafeln bei der Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung
  • Stärkung der zivilgesellschaftlichen Akteure in Ländern des Globalen Südens und Einsetzen für den Schutz und die Erweiterung von deren Freiräumen
  • In der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wird Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (beispielsweise durch Kirchen, NGOs, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände, politische Stiftungen) fortgesetzt
  • Stärkung der Rolle einer lebendigen Zivilgesellschaft bei der Förderung der Menschenrechte, der Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie der freien Meinungsbildung in Europa
  • Förderung Sozialer Innovationen durch Nutzung von Geldern aus nachrichtenlosen Konten in einem revolvierenden Fonds

Freiwilligendienste

  • Stärkung der Freiwilligendienste, Sicherstellung der überjährigen Finanzierung und sukzessiver Ausbau der Strukturen und Plätze
  • Implementierung eines Freiwilligendienstes Bevölkerungsschutz, Integration von Modellprojekten des freiwilligen Handwerksjahres
  • Ermöglichung eines Freiwilligendienstes unabhängig vom Geldbeutel der Eltern
  • Mehr Stellen und mehr Finanzmittel für ein höheres Taschengeld im Freiwilligendienst und Freiwilligen Sozialen Jahr

Koalitionsvertrag zum Herunterladen

 

 

Lobbyarbeit kostet eine Milliarde Euro

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Für Lobbyarbeit auf Bundesebene haben Verbände, Unternehmen und andere Interessenvertreter im Jahr 2024 rund eine Milliarde Euro ausgegeben. Darüber berichtete am 31. März 2025 die Süddeutsche Zeitung unter Bezug auf einen Bericht des Bundestages. Ende 2024 waren demnach 26.998 Personen im Lobbyregister benannt. Häufigste Ziele der Lobbyarbeit waren Wirtschaft und Umwelt. Der „Bericht der registerführenden Stelle nach § 9 Absatz 1 des Lobbyregistergesetzes über die Führung des Registers im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024“ (Bundestagsdrucksache 20/15100) vom 31. März 2025 kann auf der Webseite des Bundestags heruntergeladen werden. 

Zur Bundestagsdrucksache
Zum Bericht der Süddeutschen Zeitung 

 

Länger löschen können in Bayern

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In Bayern sollen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr künftig bis zum gesetzlichen Rentenalter von derzeit 67 Jahren Dienst tun können. Bisher liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Dies geht aus dem am 9. April 2025 vom Bayerischen Landtag in erster Lesung behandelten Gesetzentwurfes für ein neues Feuerwehrgesetz hervor. Damit soll den Personalproblemen begegnet werden. Von den derzeit rund 328.000 aktiven Feuerwehrleuten in Bayern sind rund 320.000 ehrenamtlich tätig. Weitere Änderungen betreffen Datenschutzfragen beim Einsatz von Drohnen oder Löschroboter bei der Brandbekämpfung, finanzielle Entschädigungen für Ausbilder sowie den Kostenersatz bei Fehlalarmen, etwa durch falsch abgesetzte Notrufe von Smartphones oder Smartwatches.  

Zur Meldung des Bayerischen Innenministeriums 

Verfassungsschutz warnt vor Cyberangriffen auf deutsche NGOs

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) warnt vor einer wachsenden Bedrohung durch Cyberangriffe, die mutmaßlich von russischen Hackergruppen ausgehen und gezielt deutsche Nichtregierungsorganisationen (NGOs) treffen. Vor allem Organisationen, die sich mit Menschenrechten, Demokratie und Osteuropa beschäftigen, würden ins Visier genommen, berichteten NDR, WDR und die Süddeutsche Zeitung übereinstimmend am 21. März 2025.  

Russland schränke nicht nur die Arbeit deutscher Organisationen in Russland durch Listungen als „unerwünscht“ oder „extremistisch“ ein (bürgerAktiv berichtete), sondern führe zunehmend auch Hackerangriffe auf deren IT-Systeme durch, schrieb die Süddeutsche Zeitung am 21. März 2025 unter Berufung auf ein Papier des für die Spionageabwehr zuständigen deutschen Inlandsgeheimdienstes. 

Die Hackerangriffe erfolgten oft über gezielte Phishing-Mails, die auf den ersten Blick seriös wirkten und Mitarbeitende dazu verleiten sollen, Schadsoftware auf ihren Rechnern zu installieren. Der Präsident des BfV, Thomas Haldenwang, appellierte an NGOs und politische Akteure, ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und zu verstärken und sich untereinander mehr über mögliche Hackerangriffe auszutauschen. 

Zum Beitrag in der Süddeutschen Zeitung (+)
Zum NDR-Beitrag 

Online-Verkauf muss künftig barrierefrei sein: Auch Gemeinnützige betroffen

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Ab dem 28. Juni 2025 gelten in Deutschland für den Online-Verkauf neue Regeln zur Barrierefreiheit, die im sogenannten Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) festgelegt sind. Ziel des Gesetzes ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am digitalen und gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Das BFSG betrifft auch gemeinnützige Organisationen, wenn sie bestimmte Produkte oder Dienstleistungen über ihre Webseiten oder Apps anbieten. Das kann beispielsweise die Buchung und Bezahlung von kostenpflichtigen Kursen sein. 

Sofern solche Angebote online zugänglich sind, müssen sie gemäß BFSG barrierefrei gestaltet sein, das heißt für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Die meisten gemeinnützigen Organisationen werden jedoch wohl unter die Ausnahmeregelung für sogenannte Kleinstunternehmen fallen. Als solche gelten Organisationen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft. 

Mehr dazu beim Landessportbund NRW  

Staatliche Förderung und politische Positionierung: Regierung weist Kontrollpflicht zurück

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Gemeinnützige Organisationen dürfen politische Bildungsarbeit leisten, solange sie nicht parteipolitisch agieren. Außerdem sind auch Vereine und Stiftungen, die staatliche Förderung erhalten, durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt.  

So hat am 12. März 2025 die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur „Politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ (Drucksache 20/15035)  geantwortet (Drucksache 20/15101). Die Union hatte wissen wollen, ob Organisationen, die während des Bundestagswahlkampfes zu Protesten gegen die CDU aufgerufen und sich daran beteiligt haben, staatliche Förderungen erhalten und hatten in ihrer Anfrage 551 detaillierte Fragen dazu gestellt (bürgerAktiv berichtete).  

Die Bundesregierung wies in ihrer Antwort darauf hin, dass es nicht ihre Aufgabe sei, allgemeine Informationen über die Aktivitäten und Kontakte von Organisationen zu sammeln, zu überwachen oder zu bewerten.  Nach aktueller Rechtsprechung sei es zulässig, wenn gemeinnützige Körperschaften gelegentlich zu tagespolitischen Themen Stellung nehmen. Grundsätzlich seien jedoch direkte oder indirekte Wahlkampfunterstützungen nicht mit dem Grundsatz der Chancengleichheit vereinbar. Die Anlage zur Antwort der Bundesregierung enthält Angaben zu Fördermitteln für eine Reihe von Nichtregierungsorganisationen, die im Jahr 2025 entweder bereits ausgezahlt oder bewilligt wurden. 

Die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der CDU/CSU hatte Kritik bei den betroffenen Organisationen hervorgerufen und zu einer kontroversen öffentlichen Debatte geführt.  

Zu den Bundestagsdrucksachen
Zur Kritik von betroffenen Organisationen
Von wegen nur NGOs – diese Steuer-Millionen fließen an Deutschlands Lobbyisten (+)

Bildungsurlaub zur Qualifizierung für freiwilliges Engagement in Hamburg

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Künftig können Hamburger Berufstätige ihren Bildungsurlaub auch für Qualifizierungsmaßnahmen in verschiedenen Bereichen des ehrenamtlichen Engagements wie Hospizarbeit, Seelsorge und Angehörigenhilfe in Anspruch nehmen.  Dies hat die Hamburgische Bürgerschaft am 29. Januar 2025 einstimmig – bei Enthaltung der AfD – auf Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen beschlossen (Drucksache 22/17578). Ziel der neuen Regelung ist es, mehr Menschen für gesellschaftlich wichtige Tätigkeiten zu gewinnen und bestehendes Engagement zu fördern. Dabei wird die AKTIVOLI-Freiwilligen-Akademie als Plattform zur Darstellung der Angebote einbezogen, so der Beschluss des Landesparlaments. Bis zum 31. Oktober 2025 soll der Senat über die Umsetzung berichten. 

Zur Drucksache  

Ein Jahr Zuwendungsempfängerregister

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Vor einem Jahr startete mit Verspätung Ende Januar 2024 das Zuwendungsempfängerregister (ZER; bürgerAktiv berichtete). Es soll der Öffentlichkeit Informationen über alle Organisationen geben, die berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen. Aktuell zeigt das vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geführte Online-Verzeichnis insgesamt 502.962 Einträge an. Damit dürfte die Mehrzahl der Organisationen erfasst sein. Aufgrund einer Aktualisierung steht das Zuwendungsempfängerregister derzeit nicht vollumfänglich zur Verfügung. Die fehlenden Daten würden in den nächsten Wochen sukzessive ergänzt, heißt es auf der Webseite des BZSt.  

Zum zuwendungsempfängerregister

Rechtliche Hürden und Handlungsbedarf für das Ehrenamt

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Der Jurist Winfried Kluth hat rechtliche Hürden für ehrenamtlich Engagierte aufgezeigt und Handlungsbedarf für weitere Regierungen benannt. In Bereichen wie Sport und Kultur fehlten klare gesetzliche Regelungen, wodurch rechtliche Unsicherheiten entstünden, so Kluth. Er empfiehlt, bestehende Standards aus dem Sozialgesetzbuch etwa zur Freistellung von der Arbeit und zu Weiterbildungen auf weitere Ehrenamtsbereiche auszuweiten. Zudem fordert er eine Reduzierung bürokratischer Hürden, um das Ehrenamt attraktiver zu machen. Oft verbringe ein Engagierter mehr Zeit am Schreibtisch als bei seiner ehrenamtlichen Aufgabe, so Kluth. „So findet man keinen Nachfolger, das ist ein Problem“, sagte er der Mitteldeutschen Zeitung vom 15. Februar 2025. 

Positiv hebt er hervor, dass er in seiner Untersuchung keine Benachteiligung von Frauen oder Altersdiskriminierung feststellen musste. Dennoch sollten Altersgrenzen, etwa bei der Feuerwehr, angesichts steigender Lebenserwartung überdacht werden.  

Winfried Kluth ist Professor für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und erstellte das Gutachten für den Vierten Engagementbericht der Bundesregierung (bürgerAktiv berichtete).  

Zum Gutachten
Zum Artikel in der Mitteldeutschen Zeitung

Engagementförderung im Wahlprogramm der Union und weiterer Parteien

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Im gemeinsamen Wahlprogramm „Politikwechsel für Deutschland“ zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 haben CDU und CSU, die voraussichtlich den Kanzler stellen werden, am 17. Dezember 2024 auch verschiedene Maßnahmen und Vorhaben zur Engagementförderung beschlossen. Hierzu zählen im Wesentlichen:

  • Erhöhung der Ehrenamts- und die Übungsleiterpauschale,
  • Abschaffung der notariellen Beglaubigung von Anträgen auf Satzungsänderung oder Vorstandswechsel,
    Vereinfachung der Genehmigungen und Auflagen für öffentliche Veranstaltungen,
  • Änderung der Datenschutzauflagen für gemeinnützige Vereine, damit diese keinen Datenschutzbeauftragten mehr bestellen müssen,
  • Anerkennung des E-Sports als gemeinnützig,
  • Einrichtung eines Staatsministers für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt,
  • ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zum Existenzrecht Israels sowie gegen Antisemitismus als Voraussetzung für die Gewährung öffentlicher Fördermittel,
  • Maßnahmenbündel zu Bürokratie, Datenschutz und Haftungsfragen,
  • mehr Anreize für ein Engagement privater Geldgeber und für Spenden,
  • Erleichterung des Zugangs zu öffentlicher Förderung.

Die Parteien der noch regierenden Ampelkoalition, die Aussicht auf Regierungsbeteiligung haben, bleiben in ihren Programmen allgemeiner und wiederholen im Wesentlichen Ziele, deren Umsetzung in der zu Ende gehenden Legislaturperiode gescheitert war. Die SPD will das Ehrenamt im Zusammenhang mit Demokratiepolitik fördern. Bündnis 90/Die Grünen wollen mehr Anerkennung fürs Ehrenamt, eine Bundesehrenamtskarte und den Katalog der gemeinnützigen Zwecke erweitern. Beide Parteien wollen mehr Plätze in den Freiwilligendiensten. Die FDP möchte Plattformen fördern, Aufbewahrungspflichten reduzieren sowie steuerrechtliche Prozesse und Registrierung digitalisieren.

Zum Wahlprogramm der Union
Zum Wahlprogramm der SPD
Zum Wahlprogramm-Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen
ZUM WAHLPROGRAMM DER FDP

Ukraine-Hilfen auch 2025 erleichtert

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Wer Geschädigte des Krieges in der Ukraine unterstützt, kann seit 2022 diese Maßnahmen oft in erleichterter Form durchführen. Gemeinnützige Organisationen können beispielsweise vorhandene Mittel und neu eingeworbene Spenden für die Unterstützung von Geflüchteten und Kriegsgeschädigten einsetzen, auch wenn die sonst dafür notwendigen Satzungszwecke fehlen. Dies gilt jedoch nicht für Stiftungen oder für Mittel, die anderen Zweckbindungen unterliegen (bürgerAktiv berichtete). Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 4. Dezember 2024 wegen des fortdauernden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine die verschiedenen Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen bis Ende 2025 verlängert.

Zum BMF-Schreiben

Engagementbericht zeigt Ungleichheit

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Personen mit niedrigen Einkommen, niedrigen Bildungsabschlüssen und Migrationshintergrund sind im bürgerschaftlichen Engagement deutlich unterrepräsentiert, schreiben die Autorinnen und Autoren des Vierten Engagementberichts „Zugangschancen zum freiwilligen Engagement“ der Bundesregierung. Barrieren wie finanzielle Hürden, Zeitmangel und Diskriminierung erschwerten den Zugang zum Engagement. Einen wesentlichen Einfluss darauf, ob sich Menschen in ihrem Leben ehrenamtlich engagieren, hätten Erfahrungen von Partizipation und Engagement in der Kindheit und Jugend. Ob Kinder und Jugendliche jedoch solche Engagementerfahrungen machen können, hänge wesentlich von ihrer sozialen Herkunft ab, heißt es in dem Bericht. Könnten sie diese Erfahrungen nicht machen, entgingen ihnen die Vorteile, die mit Engagement verbunden sind. Dazu zählten Möglichkeiten, sich persönlich weiterzuentwickeln und wertvolle Netzwerke aufzubauen, die auch förderlich für berufliche Perspektive seien.

Der Bericht enthält zahlreiche Vorschläge, mit denen Ungleichheiten abgebaut werden können. Beispielsweise sollen Kriterien wie Diversität und Chancengleichheit besser in Förderrichtlinien berücksichtigt, Partizipationserfahrungen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ermöglicht und die Reduzierung bürokratischen Aufwands in allen relevanten Bereichen des Engagements angestrebt werden.

Seit 2009 legt die Bundesregierung auf Beschluss des Bundestages in jeder Legislaturperiode einen wissenschaftlichen Engagementbericht durch eine jeweils neu eingesetzte unabhängige Sachverständigenkommission vor. Für den aktuellen Bericht wurde im April 2023 die Sachverständigenkommission unter Leitung von Prof. Dr. Chantal Munsch von der Universität Siegen von Bundesfamilienministerin Lisa Paus eingesetzt (bürgerAktiv berichtete).

Zum Vierten Engagementbericht
Zur Presse-Information des Bundesfamilienministeriums

Engagementstrategie des Bundes veröffentlicht

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„Unter freiwilligem und bürgerschaftlichem Engagement versteht die Bundesregierung den freiwilligen, unentgeltlichen und am Gemeinwohl orientierten Einsatz einer oder mehrerer Personen auf Basis der freiheitlich demokratischen Grundordnung.“ Auf Basis dieser Definition hat die Bundesregierung am 4. Dezember 2024 ihre Engagementstrategie beschlossen. Zentrale Punkte: Der Bund will freiwilliges Engagement in Krisenzeiten und Transformationsprozessen stärken, Teilhabe für alle ermöglichen und die Vielfalt der Engagierten anerkennen. Außerdem soll strukturellen Herausforderungen für freiwilliges Engagement „begegnet“ werden, die digitale Transformation der Zivilgesellschaft soll begleitet und das Engagement über Grenzen hinweg ermöglicht werden. Das etwa 100 Seiten umfassende Dokument enthält zahlreiche laufende und beabsichtigte Maßnahmen. Regelmäßig will sich die Bundesregierung künftig mit Akteuren der Engagementförderung zum Umsetzungsstand und zur Weiterentwicklung der Strategie austauschen.

Die neue Engagementstrategie des Bundes war eines der Vorhaben, die die ehemaligen Regierungsparteien SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements im Koalitionsvertrag vereinbart haben (bürgerAktiv berichtete). Das Papier löst die im Jahr 2010 verabschiedete „Nationale Engagementstrategie der Bundesregierung“ ab.

Zur Engagementstrategie des Bundes

Bundesrat will Haftungsfreibetrag für Vereinstätigkeit erhöhen

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Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf mit Haftungserleichterungen für ehrenamtliche Organ- und Vereinsmitglieder vorgelegt. Bisher waren sie nur befreit, wenn ihre Aufwandsentschädigung nicht höher lag als die einkommensteuerrechtliche Ehrenamtspauschale. Diese und somit auch der Haftungsfreibetrag lag bei 840 Euro pro Jahr. Künftig soll der Haftungsfreibetrag bis zu 3000 Euro pro Jahr reichen. Das entspricht dem sogenannten Übungsleiterfreibetrag. Den Entwurf vom 27. September 2024 hat der noch amtierende Bundeskanzler Olaf Scholz am 13. November 2024 in den Bundestag eingebracht (Drucksache 20/13749).

Zum Gesetzentwurf

Niedersachsen übernimmt GEMA-Gebühren für Vereine

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Seit November 2024 übernimmt das Land Niedersachsen die GEMA-Gebühren für niedersächsische Vereine und mildtätige Organisationen, wenn diese auf Festen und Treffen urheberrechtlich geschützte Musik spielen. Das gab die Regierung am 29. Oktober 2024 bekannt. Die GEMA zieht die Gebühren für die Künstlerinnen und Künstler ein. Pro Verein können die Gebühren für bis zu vier Veranstaltungen im Jahr übernommen werden. Das Land stellt 167.000 Euro für 2024 und bis zu 1 Million Euro für 2025 bereit. Ausgenommen von der Regelung sind Sportvereine, für die der Deutsche Olympische Sportbund mit der GEMA eine eigene Regelung getroffen hatte. Die niedersächsische Initiative reiht sich ein in ähnliche Regelungen von Bayern, Thüringen, Hessen, Rheinland-Pfalz.

Zur Presseinformation

Gemeinnützigkeitssteuerrecht nach Ampel-Aus

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Nach dem Ende der Regierungskoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen ist offen, wie es mit der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts (bürgerAktiv berichtete) weitergeht. Das Vorhaben aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) vom 24. Juli 2024, das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung für gemeinnützige Organisationen vollständig abzuschaffen, lehnte der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 27. September 2024 ab. Die Länder wollen stattdessen die Grenze der jährlichen Einnahmen anheben, bis zu der kleine Organisationen von der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung befreit sind. Bislang liegt sie bei 45.000 Euro, die Länder schlagen 80.000 Euro vor. Das SteFeG sollte außerdem klarstellen, dass sich gemeinnützige Organisationen außerhalb ihrer Satzungszwecke gelegentlich zu gesellschaftspolitischen Themen Stellung beziehen dürfen, ohne dass sie damit ihre Gemeinnützigkeit gefährden. Das entspricht allerdings einer Regelung, die bereits im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) enthalten ist.

Nach der entsprechenden Bundesratsinitiative Bayerns (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 258 August 2024 ) hat auch das Land Nordrhein-Westfalen am 11. September 2024 einen Entschließungsantrag eingebracht, um den Übungsleiterfreibetrag von 3000 auf 3300 Euro und die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro zu erhöhen. Wann diese Gesetzesvorhaben verabschiedet werden, ist nach dem Ende der Ampelkoalition ebenfalls unklar. Die Neuwahlen zum 21. Deutschen Bundestag sollen am 23. Februar 2025 stattfinden.

Stellungnahme des Bundesrats zum SteFeG
Mehr zur NRW-Bundesratsinitiative

Gemeinnütziger Verein darf Fotos trotz Urheberrechts für KI-Training nutzen

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Dürfen urheberrechtlich geschützte Fotos für das Training von Künstlicher Intelligenz (KI) verwendet werden? Ja, hat das Landgericht Hamburg am 27. September 2024 (Az. 310 O 227/23) entschieden. Es ging um die Klage eines Fotografen gegen den gemeinnützigen Verein LAION. Das Landgericht argumentierte, dass sogenanntes Text- und Data-Mining für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung zulässig ist, sofern keine kommerziellen Zwecke damit verfolgt werden. Das Gericht sah dies verwirklicht, weil der gemeinnützige Verein den Datensatz mit fast sechs Milliarden Bild-Text-Paaren für das Training von KI-Modellen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Über das Urteil berichtete das Rechtsmagazin Legal Tribune Online (LTO) am 15. Oktober 2024.

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