Bundeskanzlerin dankt Ehrenamtlichen – Zeit für Engagement notwendig

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Unter dem Motto „Gemeinsam geht’s – Menschen helfen Menschen“ dankte Bundeskanzlerin Angela Merkel den ehrenamtlich Tätigen in Deutschland. 200 Ehrenamtliche aus verschiedenen Organisationen hatte sie stellvertretend für alle Engagierten in Deutschland am 05.04.2011 ins Bundeskanzleramt eingeladen. In ihrer Rede während der Festveranstaltung betonte Merkel unter anderem die Notwendigkeit, trotz beruflicher Anforderungen Zeit für bürgerschaftliches Engagement zu finden. Es sei eine der großen Herausforderungen für die Politik, hier das rechte Maß zu finden: „Wir können den Arbeitgebern nicht auf der einen Seite sagen, dass es uns nicht interessiert, unter welchem Wettbewerbsdruck sie stehen“, so Merkel, „und sie auf der anderen Seite ermutigen, dafür zu sorgen, dass das, was unsere Gesellschaft so lebenswert macht, auch weiter gelebt werden kann.“

Engagementstrategie: Antwort der Bundesregierung auf Große Anfrage

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Die Bundesregierung hält die Partizipation und Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger für sehr wichtig. Sie teilt nicht die Auffassung, dass weite Teile der Empfehlungen des Nationalen Forums für Engagement und Partizipation in der Engagementstrategie der Bundesregierung nicht berücksichtigt wurden. Dies antwortete die Bundesregierung (17/5135) am 21.03.2011 auf die Große Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion vom 10.11.2010. Die SPD-Abgeordneten hatten kritisiert, dass die Ergebnisse des Nationalen Forums so gut wie keinen Eingang in die nationale Engagementstrategie gefunden hätten, obwohl dieses Gremium eigens dafür ins Leben gerufen wurde. Bereits im Dezember letzten Jahres fand zu dem Thema eine Debatte im Deutschen Bundestag statt (< Ausgabe 108 - November-Dezember 2010).

Neue Servicestelle: Bund will Nähe zur Zivilgesellschaft

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Mit der Einrichtung der Servicestelle bürgerschaftliches Engagement soll eine Organisation mit besonderer Nähe und Beteiligung der Zivilgesellschaft als Kristallisationspunkt für bürgerschaftliches und kommunales Engagement geschaffen werden. Dies teilte die Bundesregierung am 17.03.2011 auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen mit (17/5164). In der neuen Organisation sollen bestehende Einrichtungen, Programme und Projekte der Entwicklungszusammenarbeit gebündelt werden. Die Servicestelle wird nach derzeitigem Planungsstand des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als gemeinnützige GmbH in 100-Prozent-Besitz des Bundes gegründet werden. Die Form der Mitwirkung der Zivilgesellschaft auf der Ebene der Servicestelle werde derzeit noch geprüft.

Bundesfreiwilligendienst beschlossen – Teilnehmer gesucht

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Der Deutsche Bundestag hat am 24.03.2011 die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes (17/4803, 17/5249) beschlossen. Damit können ab 01.07.2011 bis zu 35.000 Männer und Frauen aller Altersgruppen einen gemeinwohlorientierten Dienst im sozialen, ökologischen und kulturellen Sektor oder im Bereich der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes leisten. Die Dienstzeit beträgt mindestens 6 und höchstens 18, in Ausnahmefällen 24 Monate. Zuständige Bundesbehörde ist das Bundesamt für Zivildienst, das künftig „Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben“ heißen soll und dem Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) untersteht. (> Kommentar)
Gegen die Zuordnung des Dienstes beim Bundesamt für Zivildienst hatten sich mehrere Experten aus Wissenschaft sowie Jugend- und Wohlfahrtsverbänden ausgesprochen. Bei der am 14.03.2011 durchgeführten Anhörung im federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde auch grundsätzliche Kritik am vorgelegten Gesetzentwurf (17/4803) laut. So stößt der Bundesfreiwilligendienst bei Rupert Graf Strachwitz auf grundsätzliche Ablehnung. Der Direktor des Maecenata Institutes für Philanthropie und Zivilgesellschaft befürchtet, dass damit der Einfluss des Bundes auf die organisierte Zivilgesellschaft nochmals verstärkt werde.
Das Interesse an dem neuen Freiwilligendienst ist noch gering. Dem Onlineportal www.bundes-freiwilligendienst.de zufolge geht das BMFSFJ nicht davon aus, dass die geplante Gesamtzahl von 35.000 Freiwilligen für den neuen Dienst sofort zur Verfügung steht. Der Nachrichtendienst Reuters meldete am 01.03.2011 ein nur geringes Interesse. Laut Ministeriumsstatistik, so Reuters, „seien mehr als 162.000 bereits als tauglich Gemusterte sowie Abiturienten und Fachoberschüler des Abschlussjahrgangs 2011 angeschrieben worden. Nur 4011 von ihnen hätten geantwortet und konkretes Interesse bekundet.“

Kommentar: „Engagementpolitik nach dem Kartoffeltheorem“

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Das Bundesamt für Zivildienst wird ein neuer Akteur der Bürgergesellschaft: Seine Umwandlung in das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben kommentiert Stefan Nährlich, Geschäftsführer der Aktiven Bürgerschaft. Wird damit der Einfluss des Staates auf die Bürgergesellschaft weiter verstärkt? Lesen Sie den Kommentar online.

Anhörung: Stiftungen als Engagementförderer – Potentiale gesucht

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Stiftungen und Bürgerstiftungen können einen wichtigen Beitrag zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements leisten. Die Erwartungen an ihre finanzielle Leistungsfähigkeit seien aber oftmals überzogen. Dieses Fazit zogen die geladenen Sachverständigen Frank Adloff (Universität Erlangen-Nürnberg), Hans Fleisch (Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V.) und Stefan Nährlich (Aktive Bürgerschaft e.V.) bei einer öffentlichen Anhörung im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement am 23.03.2011. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages hatten wissen wollen, wie realistisch Erwartungen nach Steigerung des Förderpotentials von Stiftungen und Bürgerstiftungen und nach deren Beteiligung an bestimmten Förderaufgaben seien. In der nationalen Engagementstrategie misst die Bundesregierung Stiftungen, insbesondere Bürgerstiftungen, eine hohe Bedeutung als Engagementförderer und gesellschaftliche Impulsgeber zu.

Neues Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser – Finanzierung gesucht

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Länder und Kommunen, Vereine sowie Stiftungen und Bürgerstiftungen sollen die rückgehende Bundesfinanzierung der Mehrgenerationenhäuser im neuen Aktionsprogramm ersetzen, antwortete die Bundesregierung (17/4646) am 03.02.2011 auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion. Diese wollte wissen, welche Anstrengungen die Bundesregierung unternehmen will, um die Mehrgenerationenhäuser dauerhaft zu sichern. Hintergrund der Anfrage sind Planungen des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ), den Bundesanteil der jährlichen Förderung für die Mehrgenerationenhäuser von 40.000 Euro je Haus im Folgeprogramm um 25 Prozent zurückzufahren. Das neue Aktionsprogramm soll Anfang 2012 an den Start gehen und 2011 ausgeschrieben werden. Bewerben können sich neben den bereits jetzt geförderten Einrichtungen auch neue Träger. Insgesamt sollen Mehrgenerationenhäuser an 450 Standorten gefördert werden.

Katastrophenhilfe für Japan: Vereinfachte Steuerregelungen

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Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Erdbebenkatastrophe in Japan hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 24.03.2011 bekanntgegeben. Die Verwaltungsregelungen, die unter anderem eine vereinfachte Spendenregelung vorsehen, gelten bis Ende 2011.

Kommunen machen Rekorddefizit

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Im vergangenen Jahr verzeichneten die Kommunen das größte Defizit seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Dies gab die Präsidentin des Deutschen Städtetages und Frankfurts Oberbürgermeisterin, Petra Roth, auf der Finanzpressekonferenz des Deutschen Städtetages am 14.02.2011 in Berlin bekannt. Laut der aktuellen Prognose der kommunalen Spitzenverbände zur Finanzlage der Städte, Landkreise und Gemeinden beträgt 2010 die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben voraussichtlich 9,8 Milliarden Euro. Die kurzfristigen Kassenkredite der Kommunen belaufen sich auf über 40 Milliarden Euro. Für das Jahr 2011 erwartet der Deutsche Städtetag keine Besserung. (> Kommentar)

Kommentar: „Aufschwung ohne Engagement“

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Die Bundesregierung vermeldet den wirtschaftlichen Aufschwung, die Kommunen ein Rekorddefizit. Was bedeutet das für die kommunale Selbstverwaltung – und für die Bürgergesellschaft, die vor Ort aktiv ist? Holger Backhaus-Maul, Soziologe an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Vorstandsmitglied von Aktive Bürgerschaft, kommentiert.

Geld gegen Rechts nur gegen Unterschrift

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Die umstrittene „Extremismusklausel“ für Initiativen zur Demokratieförderung bleibt erhalten. Wenn Vereine und Projekte öffentliche Zuwendungen aus dem Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ erhalten, müssen sie ein schriftliches Bekenntnis zu ihrer Verfassungstreue und der ihrer Projektpartner abgeben. Im Bundestag verteidigte am 10.02.2011 der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Hermann Kues, das Vorgehen: „Es ist auch völlig klar, dass der Staat, wenn er Programme gegen Extremismus auflegt, darauf achtet, dass nicht gerade diejenigen gefördert werden, die selbst in extremistischen Kategorien denken und danach handeln.“ Zweifel an der Rechtmäßigkeit äußerte der Vizepräsident des Deutschen Bundestages Wolfgang Thierse (SPD) und bezog sich auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages: Der Staat, so Thierse, missachte die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit, wenn er Bürger bereits bei der bloßen Vergabe von Fördermitteln zu einem Bekenntnis zwinge. (> Presseschau) Die Opposition konnte sich in der Sitzung mit ihren Anträgen zur Streichung der geplanten Bestätigungserklärung nicht durchsetzen. Der Antrag von SPD und B90/Die Grünen (17/4551) wurde abgelehnt, der Antrag der Linksfraktion (17/4664) zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Dass gemeinnützige Organisationen nach dem Willen des BMFSFJ seit einiger Zeit ein schriftliches Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung auch ihrer Projektpartner abgeben müssen, war auf Kritik bei vielen Vereinen und Projekten gestoßen, die sich gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus engagieren. (< Ausgabe 108 - Januar 2011)

Haftungserleichterung für Vereinsmitglieder

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Nach dem Willen der Bundesländer Baden-Württemberg und Saarland sollen ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder durch eine neue Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vor Haftungsrisiken gegenüber dem Verein geschützt werden. Sie sollen nur dann Schadensersatz zahlen, so der Stuttgarter Justizminister Goll (FDP) am 11.02.2011 im Bundesrat, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Bei normaler Fahrlässigkeit sollen Vereinsmitglieder nicht mehr haften. Der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein (Drucksache 41/11) sieht ebenfalls eine Änderung der Abgabenordnung vor, um steuerrechtliche Haftungsrisiken für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder zu entschärfen. Der Antrag wurde zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

Bundesprogramm zur Förderung biologischer Vielfalt

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Mit jährlich 15 Millionen Euro will das Bundesumweltministerium (BMU) Maßnahmen und Aktionen zur biologischen Vielfalt fördern. Die entsprechende Förderrichtlinie für das neue Bundesprogramm ist seit 05.02.2011 in Kraft. Antragsberechtigt sind auch gemeinnützige Organisationen, Verbände und Stiftungen. Für das Programm ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Bewilligungsbehörde. Das Bundesprogramm ist Teil der im Jahr 2007 gestarteten Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt.

Aufwandsentschädigung in der Pflege steuerfrei

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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates im Dezember 2010 das Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) beschlossen. Damit wurde für ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pfleger die spezielle Steuerbefreiungsvorschrift § 3 Nr. 26b EStG eingeführt. Ihre Aufwandsentschädigung bleibt zusammen mit den steuerfreien Einnahmen als Übungsleiter gemäß § 3 Nr. 26 EStG bis zu 2.100 Euro im Jahr steuerfrei. (> Presseschau)

Opposition übt heftige Kritik an Engagementpolitik

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Die Große Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion (Drucksache 17/3712) vom 10.11.2010 war im Dezember 2010 Anlass einer Debatte zur Nationalen Engagementstrategie der Bundesregierung. (< Ausgabe 106 - November-Dezember 2010) In der Aussprache im Deutschen Bundestag kritisierte Ute Kumpf (SPD), dass die Ziele der Engagementstrategie durch die Haushaltskürzungen der Bundesregierung konterkariert würden. Diese sehen heftige Einschnitte bei Projekten vor, welche die SPD für wegweisend hält, um Engagement überhaupt zu ermöglichen. Heidrun Dittrich (DIE LINKE) warf der Regierung vor, deren Bürgergesellschaftskonzept sei das Gegenmodell zum Sozialstaat. Anstatt Klassenzimmer von Eltern streichen zu lassen, so Dittrich, solle man besser die Steuervergünstigungen bei den Reichen streichen und einen arbeitslosen Maler einstellen. Gesellschaftliche Teilhabe müsse durch einen guten Lohn ermöglicht werden. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) plädierte für eine gemeinsame und konstruktive Anstrengung aller Fraktionen im Interesse der Förderung der Zivilgesellschaft und kritisierte das kleinteilige Debattenniveau. Die "Luftblasen", die in der Nationalen Engagementstrategie aufgeschrieben seien, seien es nicht wert, dass man sich in der Tiefe damit beschäftige, so Haßelmann. Abgeordnete der Regierungsparteien verteidigten das Konzept. Markus Grübel (CDU/CSU) nannte die Strategie einen richtigen Schritt in die richtige Richtung, und Florian Bernschneider (FDP) warf der SPD-Fraktion vor, nicht an einem wahren Dialog mit der Bundesregierung interessiert zu sein, da die Regierung noch gar nicht auf die Große Anfrage geantwortet habe.
Ebenfalls mit der Nationalen Engagementstrategie und weiteren Reformvorschlägen beschäftigen sich die Antworten der Bundesregierung (17/4296, 17/4328) vom 20.12.2010 auf Kleine Anfragen der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. So verspricht sich die Bundesregierung Erkenntnisse für die Bündelung der Infrastruktur lokaler Engagementpolitik durch zwei Studien. Die Untersuchungen „Evaluation der Wirkungspotenziale von Mittlerorganisationen zivilgesellschaftlichen Engagements“ und „Lokale Engagementpolitik – verbinden, verknüpfen, vernetzen“ sollen Basis entsprechender Handlungsempfehlungen sein. Im Bereich steuer- und zuwendungsrechtlicher Rahmenbedingungen für bürgerschaftlich Engagierte und gemeinnützige Organisationen sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf.

Bundesfreiwilligendienst: Bundestag verabschiedet Gesetz

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Der neue Bundesfreiwilligendienst soll zum Juli 2011 starten und den derzeitigen Zivildienst ersetzen. Dafür sollen jährlich 35.000 Bürgerinnen und Bürger geworben werden. (< Ausgabe 107 - November-Dezember 2010) Das Bundeskabinett beschloss am 15.12.2010 die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes als Ersatz für den Zivildienst. Dieser wird gemeinsam mit der allgemeinen Wehrpflicht zum 01.07.2011 ausgesetzt. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Kommission soll Wohlstand neu definieren

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Wie kann man Wohlstand nicht nur anhand ökonomischer Kriterien messen, sondern auch Bildungschancen und Bildungsniveaus, Gesundheit, gesellschaftliche und politische Teilhabe, Umwelt- und Ressourcenschutz und andere Einflussfaktoren berücksichtigen? Antworten auf diese Frage zu finden ist Auftrag der neuen Enquête-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität – Wege zu nachhaltigem Wirtschaften und gesellschaftlichem Fortschritt in der Sozialen Marktwirtschaft“. Die auf Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingerichtete Kommission hat sich am 17.01.2011 konstituiert. Vorsitzende ist die Abgeordnete Daniela Kolbe (SPD). Neben 17 Parlamentariern gehört dem Gremium die gleiche Anzahl Sachverständiger an, unter anderem die Wirtschaftswissenschaftler André Habisch und Karl-Heinz Paqué. Beide arbeiten zu unterschiedlichen Themen der Zivilgesellschaft.

Bundespräsident lädt Ehrenamtliche zur Weihnachtsansprache

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Zusammenhalt, Verständigung, Miteinanderauskommen: All das geschieht nicht von allein. Dafür muss man etwas tun. Unsere Gesellschaft lebt von denen, die sehen, wo sie gebraucht werden, die nicht dreimal überlegen, ob sie sich einsetzen und Verantwortung übernehmen, sagte Christian Wulff in seiner Weihnachtsansprache am 25.12.2010. Eingeladen hatte der Bundespräsident zu seiner Rede im Schloss Bellevue neben Soldaten, Polizisten und Feuerwehrleuten auch mehr als 60 ehrenamtlich Engagierte.

Jahresrückblick 2010: „Ende der Illusionen“ – Skandale im Dritten Sektor

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Über die Skandale im Dritten Sektor und die Konsequenzen, die daraus zu ziehen wären, schreibt Stefan Nährlich, Geschäftsführer Aktive Bürgerschaft, in seinem Jahresrückblick 2010. Er bietet zudem einen Überblick über die wichtigsten Schlagzeilen zu „Skandalen und Skandälchen“ aus dem vergangenen Jahr.

Michael Hüther leitet Kommission zum Unternehmensengagement

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Mit dem bürgerschaftlichen Engagement von Unternehmen beschäftigt sich eine neue Sachverständigenkommission der Bundesregierung unter Vorsitz von Michael Hüther. Neben dem Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e.V. gehören dem Gremium weitere acht Mitglieder aus Universitäten, Verbänden und einem Unternehmen an. Mit der Einsetzung der Kommission folgt die Bundesregierung einem Beschluss des Bundestages. Danach soll in jeder Legislaturperiode ein wissenschaftlicher Bericht mit Stellungnahme der Bundesregierung vorgelegt werden. Die Kommission nahm am 04.11.2010 ihre Arbeit auf, wie das Bundesfamilienministerium mitteilte. Der Bericht zum Unternehmensengagement soll voraussichtlich im Frühjahr 2012 vorliegen. „Aktive Bürgerschaft aktuell“ hat die Sachverständigen gebeten, ihre Sichtweise auf das Unternehmensengagement in einem kurzen Statement darzulegen.

Freiwilligensurvey: Vorstandsämter werden seltener ausgeübt

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Während die Zahl der bürgerschaftlich Aktiven zwischen 1999 und 2009 stabil blieb, nahmen in diesem Zeitraum immer weniger Engagierte ein Vorstandsamt oder eine andere Leitungsfunktionen in gemeinnützigen Organisationen wahr. Zu diesem Ergebnis kommt der 3. Freiwilligensurvey, den das Bundesfamilienministerium Ende November 2010 veröffentlichte. Von 100 Engagierten üben nur noch 32 ein Vorstandsamt aus, vor zehn Jahren waren es noch 38. Dabei geht die Schere zwischen Männern und Frauen weiter auseinander. Heute haben fast 40 Prozent der engagierten Männer eine Leitungsfunktion inne, während die Leitungsquote von Frauen bei nur 24 Prozent liegt. Diese und andere Zahlen zum bürgerschaftlichen Engagement finden sich im Hauptbericht des Freiwilligensurveys 2009. Erste Ergebnisse der von TNS Infratest Sozialforschung GmbH nach 1999 und 2004 zum dritten Mal durchgeführten Untersuchung lagen bereits im April 2010 vor (< Ausgabe 101 - Mai 2010). (> Fachmedien)

Deutschlandstipendium für 10.000 Studierende

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Ab dem Sommersemester 2011 sollen rund 10.000 Studierende mit dem Nationalen Stipendienprogramm gefördert werden. Die Regierungskoalition hat am 11.11.2010 hierfür den Weg freigemacht und den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Stipendienprogramm-Gesetzes beschlossen. Monatlich sollen Stipendiaten 300 Euro erhalten, von denen die Hochschulen zunächst 150 Euro bei Unternehmen, Stiftungen oder Alumni einwerben müssen. Die Stipendien werden von den einzelnen Hochschulen nach Leistung und Begabung vergeben. Berücksichtigt werden sollen aber auch persönliche Lebensumstände und gesellschaftliches Engagement. Ursprünglich war das Programm auf 160.000 Stipendien angelegt. Dieses Ziel solle nun mittelfristig erreicht werden, da die Hochschulen ihre Fundraisingstellen erst aufbauen müssten, teilte die Bundesregierung auf eine Anfrage der Opposition mit. In welchem Umfang sich private Geldgeber an dem Nationalen Stipendienprogramm beteiligen werden, ist noch nicht absehbar (< Ausgabe 100, April 2010). (> Presseschau)

Nationale Engagementstrategie und Aktionsplan CSR verabschiedet

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Vier strategische Ziele verfolgt das Bundeskabinett mit der am 06.10.2010 beschlossenen ersten Nationalen Engagementstrategie, so das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): eine bessere Abstimmung engagementpolitischer Vorhaben von Bundesregierung, Ländern und Kommunen, die Einbindung von Stiftungen und Wirtschaftsunternehmen, eine größere Anerkennung und Wertschätzung der Leistungen von freiwillig Engagierten und bessere Rahmenbedingungen für das freiwillige Engagement. Mit der Engagementstrategie sucht die Bundesregierung die Unterstützung der Bürgergesellschaft und der Wirtschaft bei der Bewältigung der vor ihr liegenden gesellschaftlichen Herausforderungen im Bildungsbereich, bei der Integration, beim Umweltschutz oder der Bewältigung des demographischen Wandels. (> Kommentar, < Ausgaben 103 und 105 - Juli und September 2010) Im Deutschen Bundestag verteidigte Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder (CDU) am 06.10.2010 die Nationale Engagementstrategie gegen die Einwände der Opposition, die unter anderem die fehlende finanzielle Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements und die Gefahr der Verdrängung bezahlter Arbeitsverhältnisse kritisierte. Zugleich mit der Engagementstrategie wurde die Nationale Strategie zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen ("Aktionsplan CSR" - Corporate Social Responsibility) verabschiedet, die vom Bundesministerin für Arbeit und Soziales (BMAS) eingebracht wurde. Der "Aktionsplan CSR" soll "die gesellschaftliche Verantwortung in Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen besser verankern sowie verstärkt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für Corporate Social Responsibility (CSR) gewinnen und die Sichtbarkeit und Glaubwürdigkeit hiervon erhöhen".

Kommentar: „Warten auf Nummer Zwei“

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Ist die Nationale Engagementstrategie der Bundesregierung eine Strategie oder lediglich eine Bestandsaufnahme bereits existierender Maßnahmen? Kann sie – wie geplant – dazu beitragen, das Verhältnis zwischen Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft neu zu gestalten? Stefan Nährlich, Geschäftsführer Aktive Bürgerschaft, kommentiert.

Nationale Engagementstrategie: Reaktionen aus dem Dritten Sektor

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Experten aus dem Dritten Sektor hat die Aktive Bürgerschaft nach ihrer Meinung zur Nationalen Engagementstrategie gefragt. Stellung nehmen Holger Backhaus-Maul, Gabriele Bartsch, Daniel Dettling, Adalbert Evers, Rudolf Speth und Annette Zimmer.

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