Zusammenarbeit von Staat und Stiftungen

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Private Stiftungen sind wichtige Partner, um die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Sie ergänzen die Zusammenarbeit zwischen Staaten und staatlichen Organisationen, entwickeln innovative Lösungsansätze und bringen zusätzliche finanzielle Ressourcen, Fachkompetenzen und Netzwerke ein: So beantwortete das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung namens der Bundesregierung am 30. Juni 2023 (Drucksache 20/7512) eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke. Die Linke erkundigte sich nach dem Mehrwert, den die Bundesregierung in der Kooperation mit den privaten Stiftungen sehe. Außerdem wollte die Linke wissen, in welchen Gremien privatrechtlicher Stiftungen Mitglieder oder Vertreter der Bundesregierung vertreten sind und an welchen Gründungen von privaten oder privat-öffentlichen Stiftungen sich die Bundesregierung seit 2014 beteiligt hat. Die Bundesregierung hat eine entsprechende Übersicht in ihrer Antwort beigefügt und verweist außerdem auf Informationen auf den Webseiten des Bundesministeriums der Finanzen. 2019 hatte die AfD-Bundestagsfraktion nach den Stiftungen mit Bundesbeteiligung gefragt (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 207 Januar 2020).

DSERVER.BUNDESTAG.DE/BTD/20/075/2007512.PDF 
WWW.BUNDESFINANZMINISTERIUM.DE/CONTENT/DE/STANDARDARTIKEL/THEMEN/OEFFENTLICHE_FINANZEN/WIRTSCHAFTS_UND_FINANZDATEN/UEBERSICHT-STIFTUNGEN.HTML

Unternehmensnahe Stiftungen im Bildungswesen

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Unternehmensnahe Stiftungen können innovative Impulse für das Bildungswesen geben. Doch von einer Privatisierung des Bildungswesens durch unternehmensnahe Stiftungen kann nach Ansicht der Bundesregierung keine Rede sein. Dementsprechend beabsichtige sie derzeit nicht, die Aktivitäten von unternehmensnahen Stiftungen zu beschränken oder regulatorisch tätig zu werden, antwortete das Bundesministerium für Bildung und Forschung namens der Bundesregierung am 15. Juni 2023 (Drucksache 20/7269) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke. Die hatte wissen wollen, wie die Bundesregierung die bildungspolitische Gestaltungsmacht und ihre Einflussmöglichkeiten von unternehmensnahen Stiftungen bewertet und ob die Bundesregierung die Einführung gesetzlich verpflichtender Transparenzstandards für Stiftungen plane.

DSERVER.BUNDESTAG.DE/BTD/20/072/2007269.PDF

Bundesregierung kürzt Mittel bei Freiwilligendiensten

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Die Bundesregierung will die Mittel für die Freiwilligendienste in Deutschland deutlich kürzen. Der Entwurf des Bundeskabinetts vom 5. Juli 2023 für den Regierungshaushalt 2024 sieht Mittel für das Freiwillige Soziale und Freiwillige Ökologische Jahr sowie den Internationalen Jugendfreiwilligendienst in Höhe von rund 96 Millionen Euro und für den Bundesfreiwilligendienst in Höhe von rund 154 Millionen Euro vor. Zusammen sind das 250 Millionen Euro – gegenüber 327,9 Millionen Euro, mit denen die Dienste im noch laufenden Jahr 2023 gefördert werden. Kritik an dem Haushaltsentwurf kam von Trägern und Verbänden. Gegenüber der tageszeitung (taz) sagte die Sprecherin des Bundesarbeitskreises Freiwilliges Soziales Jahr, Kristin Napieralla, am 10. Juli 2023: „Kürzungen zum jetzigen Zeitpunkt – nach der Pandemie, nach Einsparungen bei Jugendlichen, außerdem nach der Diskussion um den Pflichtdienst und die Stärkung der Demokratiefähigkeit unserer Gesellschaft – sind überhaupt nicht vermittelbar und der falsche Weg.“ Im Zusammenhang mit den Haushaltskürzungen für die Freiwilligendienste hat die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Katja Mast, klargestellt, dass die SPD-Bundestagsfraktion keinen Sozialen Pflichtdienst plant und der entsprechende Vorschlag von SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese in der Zeitung Rheinische Post am 21. Juli 2023 „ein persönlicher Debattenbeitrag“ sei.

WWW.BMFSFJ.DE/BMFSFJ/AKTUELLES/ALLE-MELDUNGEN/LISA-PAUS-TROTZ-ENGER-SPIELRAEUME-FINANZIERUNG-WICHTIGER-ZUKUNFTSAUFGABEN-228102 
WWW.BUNDESFINANZMINISTERIUM.DE/CONTENT/DE/PRESSEMITTEILUNGEN/FINANZPOLITIK/2023/07/2023-07-05-REGIERUNGSENTWURF-BUNDESHAUSHALT-2024.HTML
WWW.BUNDESHAUSHALT.DE/STATIC/DATEN/2023/SOLL/EPL17.PDF
TAZ.DE/KUERZUNGEN-BEI-FREIWILLIGENDIENSTEN/!5946054
WWW.STUTTGARTER-NACHRICHTEN.DE/INHALT.FREIWILLIGENDIENSTE-BEI-JUNGEN-HELFERN-SOLL-GESPART-WERDEN.5A3B15FA-ED6E-4BBA-A4A3-4F86731CC1B8.HTML
RP-ONLINE.DE/POLITIK/DEUTSCHLAND/SOZIALER-PFLICHTDIENST-FUER-JUGENDLICHE-NEUE-DEBATTE-TOBT_AID-94209855

Zivilgesellschaftliche Organisationen zur Engagementstrategie des Bundes

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Verschiedene zivilgesellschaftliche Netzwerke und Verbände haben im Prozess zur Entwicklung der Engagementstrategie des Bundes Stellungnahmen veröffentlicht.

Mehr Angebote und Förderungen für IT-Weiterbildungen, die Beschaffung von Hard- und Software sowie die niedrigschwellige Möglichkeit, Serverkapazitäten mit entsprechendem Betreuungsservice anzumieten, fordert das Bündnis F5 in seiner Stellungnahme zur Engagementstrategie des Bundes vom 8. Juni 2023. Das Bündnis kritisiert, dass digitale Ehrenamtsformen im Vergleich zum traditionellen Ehrenamt zu wenig Aufmerksamkeit, Anerkennung und politische Unterstützung erhalten. Außerdem sollen Fördermaßnahmen mehr bestehende erfolgreiche Projekte unterstützen, statt immer neue Modellprojekte zu starten. Für junge Menschen mit digitaler Expertise soll es bundesweit das Angebot eines Digitalen Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) geben. Dem F5-Bündnis für eine gemeinwohlorientierte Digitalisierung gehören die Nichtregierungsorganisationen AlgorithmWatch, Gesellschaft für Freiheitsrechte, Open Knowledge Foundation, Reporter ohne Grenzen und Wikimedia Deutschland an.

Der Deutsche Kulturrat spricht sich in seiner Stellungnahme vom 9. Juni 2023 dafür aus, dass staatliche Förderprogramme gemeinsam mit den zivilgesellschaftlichen Fachverbänden entwickelt werden und die Umsetzung unbürokratischer erfolgen soll. Um Berufstätigen ihr Engagement zu erleichtern, schlägt der Spitzenverband der Kulturverbände vor, einen Anspruch auf Sonderurlaub für ehrenamtliches Engagement in das Bundesurlaubsgesetz aufzunehmen.

Gezielte Maßnahmen für einen Bürokratieabbau im Ehrenamt fordert auch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) in seiner Stellungnahme. Er hält es für zwingend notwendig, im Rahmen der anstehenden Bürokratieentlastungsgesetze auch den Bereich der Zivilgesellschaft mit einzubeziehen. Außerdem verlangt der DOSB, hauptamtliche Verbandsarbeit strukturell und dauerhaft zu fördern, um ehrenamtliches Engagement besser zu ermöglichen.

OKFN.DE/BLOG/2023/06/F5-ENGAGEMENTSTRATEGIE-BUND
www.kulturrat.de/positionen/stellungnahme-des-deutschen-kulturrates-zu-engagementstrategie-des-bundes
HTTPS://CDN.DOSB.DE/USER_UPLOAD/WWW.DOSB.DE/UBER_UNS/POLITISCHE_FORDERUNGEN_BTW_2021/STELLUNGNAHME_ENGAGEMENTSTRATEGIE_DOSB.PDF

Lobbyregistergesetz soll verschärft werden, Ausnahmen für Gemeinnützige

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Zum 1. Januar 2024 sollen die Meldepflichten für Interessenvertreter beim Deutschen Bundestag strenger werden. Laut dem betreffenden Gesetzentwurf zur Änderung des Lobbyregistergesetzes (Drucksache 20/7346) gehören dann Kontakte zu Ministerien ab Referatsleiterebene dazu sowie die Angabe, auf welche Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich die Interessenvertretung bezieht. Ferner sind Stellungnahmen und Gutachten zu veröffentlichen. Bei den Angaben zur Finanzierung der Interessenvertreter entfällt die bisherige Option, die Veröffentlichung zu verweigern.

Gemeinnützige Organisationen müssen Spender jedoch nur noch dann namentlich nennen, wenn die Spende sowohl den Gesamtwert von 10.000 Euro als auch zehn Prozent der Gesamtsumme der Einnahmen im jeweiligen Geschäftsjahr übersteigt. Kirchen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts müssen sich auch weiterhin nicht im Lobbyregister des Deutschen Bundestages registrieren. Der Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde am 23. Juni 2023 in erster Lesung im Bundestag behandelt und anschließend an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

WWW.BUNDESTAG.DE/DOKUMENTE/TEXTARCHIV/2023/KW25-DE-LOBBYREGISTER-953426
DSERVER.BUNDESTAG.DE/BTD/20/073/2007346.PDF

Gastkommentar: Das neue Stiftungsrecht ist da – aber es reicht nicht

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Mit dem neuen bundeseinheitlichen Stiftungsrecht wird die gewünschte Rechtssicherheit nicht erreicht, meint Stiftungsrechtsexperte Christoph Mecking in seinem Gastkommentar für bürgerAktiv. Während die Länder bei ihren gesetzlichen Anpassungen schleppen, stößt die Verwaltungspraxis der Behörden nicht selten die Grenzen des Zumutbaren.

WWW.AKTIVE-BUERGERSCHAFT.DE/GASTKOMMENTAR-DAS-NEUE-STIFTUNGSRECHT-IST-DA-ABER-REICHT-NICHT

 

Neue Regeln für Stiftungen

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Am 1. Juli 2023 tritt das neue bundeseinheitliche Stiftungsrecht in Kraft. Es regelt Angelegenheiten wie Vermögen, Haftung und Vertretungsbefugnis einheitlich im Bürgerlichen Gesetzbuch. Bisher waren sie in den Landesgesetzen geregelt. Die Länder, bei deren Stiftungsbehörden auch weiterhin die Aufsicht über die Stiftung liegt, überarbeiten nun ihre Gesetze im Sinne der neuen Regelungen. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat darauf hingewiesen, dass hierbei inzwischen einige Widersprüche und Abweichungen entstanden sind, wobei ein Drittel der Länder mit der Anpassung ihrer Gesetze noch gar nicht fertig ist.

www.stiftungen.org/stiftungen/basiswissen-stiftungen/recht-und-steuern/stiftungsrechtsreform.html
www.die-stiftung.de/stiftungsrechtsreform/landesstiftungsgesetze-grenzen-der-einheitlichkeit-98859
www.stiftungswelt.de/wissen/sieben-auf-einen-streich

Neues Gesetz soll Whistleblower schützen

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Damit Beschäftigte keine Nachteile befürchten müssen, wenn sie auf Gesetzesverstöße oder andere Missstände bei ihren Arbeitgebern hinweisen wollen, müssen Unternehmen, Behörden und gemeinnützige Organisationen mit mindestens 50 Beschäftigten eine interne Meldestelle einrichten. Diese müssen jedoch nicht anonymen Meldungen nachgehen. Darauf haben sich am 12. Mai 2023 Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss geeinigt. Auch wird die Obergrenze bei Bußgeldern von 100.000 Euro auf 50.000 Euro heruntergesetzt. Das Hinweisgeberschutzgesetz soll noch im Juni 2023 in Kraft treten. Private Beschäftigungsgeber mit 50 bis zu 249 Angestellten haben zur Einrichtung der Meldestellen eine Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023. Mit dem Gesetz wird eine EU-Richtlinie zum Umgang mit Whistleblowern umgesetzt (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 229 Januar 2022).

WWW.VERMITTLUNGSAUSSCHUSS.DE/SHAREDDOCS/PM/2023/005.HTML 
WWW.BUNDESREGIERUNG.DE/BREG-DE/SUCHE/HINWEISGEBERSCHUTZ-2064178

Was sind gemeinwohlorientierte Unternehmen? 

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Im Rahmen ihrer Start-Up-Strategie für gemeinwohlorientierte Unternehmen verwendet die Bundesregierung die Definition der Social Business Initiative der Europäischen Kommission. Danach zeichnen sich gemeinwohlorientierte Unternehmen dadurch drei Dimensionen aus: Erstens, dass „gesellschaftliche Ziele, die dem Gemeinwohl dienen, der Grund für die unternehmerische Aktivität sind, die sich oft durch ein hohes Maß an Sozialer Innovation ausdrückten“. Zweitens, dass Gewinne mehrheitlich reinvestiert werden, um das gesellschaftliche Ziel zu erreichen“. Und drittens, dass ihre Eigentums- oder Organisationstruktur „die Verfolgung des gesellschaftlichen Ziels absichert bzw. dazu beiträgt und dabei demokratischer oder partizipativer Prinzipien einsetzt“. Dies teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort (Drucksache 20/6465) vom 18. April 2023 auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Alternative für Deutschland (AfD) mit. Sie hatte sich schon im Vorjahr nach den Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientierte Start-ups erkundigt (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 235 Juli 2022). Bis zur zweiten Jahreshälfte 2023 soll eine „Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“ erarbeitet und veröffentlicht werden, schreibt die Bundesregierung weiter.

DSERVER.BUNDESTAG.DE/BTD/20/064/2006465.PDF

Bessere Rahmenbedingungen gefordert

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Einfachere Förderbedingungen, überjährige und längerfristige Finanzierungen von Projekten, gute Arbeitsbedingungen durch eine angemessene finanzielle Ausstattung von Projekten und Personalstellen, die Öffnung von Förderprogrammen für den Dritten Sektor und eine höhere Verwaltungskostenpauschale: Das fordern 18 zivilgesellschaftliche Organisationen von der Politik. Das Papier „Entbürokratisierung der Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements. Empfehlungen und Anregungen für eine höhere gesellschaftliche Wirkung“ vom 26. April 2023 ist auf der Webseite der Stiftung Bildung veröffentlicht worden.

WWW.STIFTUNGBILDUNG.ORG/ENTBUEROKRATISIERUNG-DER-FOERDERUNG-ZIVILGESELLSCHAFTLICHEN-ENGAGEMENTS 

Bundesfamilienministerin gibt vierten Engagementbericht in Auftrag

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Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat am 27. April 2023 eine Sachverständigenkommission beauftragt, den Vierten Engagementbericht über das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland zu erstellen. Der Bericht soll die Zugangsmöglichkeiten zum freiwilligen Engagement untersuchen und Hindernisse aufzeigen. Zur Vorsitzenden des neunköpfigen Wissenschaftsgremiums berief Paus die Sozialpädagogin und Erziehungswissenschaftlerin Prof. Dr. Chantal Munsch von der Universität Siegen. Der Politologe Dr. Andreas Kewes leitet die Geschäftsstelle des Vierten Engagementberichts. Die Bundesregierung wird den Vierten Engagementbericht voraussichtlich Anfang 2025 dem Deutschen Bundestag vorlegen.

Seit 2009 ist dem Deutschen Bundestag in jeder Legislaturperiode ein wissenschaftlicher Bericht einer unabhängigen Sachverständigenkommission zur Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland vorzulegen (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 211 Mai 2020).

WWW.BMFSFJ.DE/BMFSFJ/AKTUELLES/ALLE-MELDUNGEN/LISA-PAUS-GIBT-VIERTEN-ENGAGEMENTBERICHT-IN-AUFTRAG-223676
WWW.UNI-SIEGEN.DE/START/NEWS/OEFFENTLICHKEIT/1001832.HTML

Bundesverfassungsgericht: Vereine dürfen Extremisten ausschließen

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Vereine dürfen Personen ausschließen, die eine extreme politische Gesinnung verfolgen. Das hat am 2. Februar 2023 das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden und die Verfassungsbeschwerde eines NPD-Mitgliedes gegen den Ausschluss aus einem Sportverein als Verletzung seiner Grundrechte als unzulässig erklärt.

Das NPD-Mitglied wurde 2019 aus dem Verein ausgeschlossen, nachdem die Mitgliederversammlung eine Satzungsregelung aufgenommen hat, die unter anderem klarstellt, dass „Mitglieder rassistisch und fremdenfeindlich organisierter Organisationen“ nicht Mitglied des Sportvereins werden können. Die Karlsruher Richter entschieden jetzt, dass das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit aus Art. 9 Abs. 1 Grundgesetz den Vereinen grundsätzlich das Recht gibt, über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern selbst zu bestimmen.

WWW.BUNDESVERFASSUNGSGERICHT.DE/SHAREDDOCS/PRESSEMITTEILUNGEN/DE/2023/BVG23-024.HTML

Experten loben und kritisieren den Entwurf des Demokratiefördergesetzes

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Der Entwurf der Bundesregierung für ein Demokratiefördergesetz wird derzeit in den parlamentarischen Gremien diskutiert. Es gebe einen Krieg gegen die Demokratie, sagte der Passauer Politikwissenschaftler Lars Rensmann in seiner Stellungnahme vor dem Familienausschuss des Deutschen Bundestages am 27. März 2023. Er begrüße deshalb das Gesetzesvorhaben als Maßnahme zur Verteidigung der Demokratie. Timo Reinfrank, Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung und Amadeu Antonio Stiftung, lobte den Gesetzentwurf für die geplante dauerhafte Finanzierung der Demokratieförderung. Demokratieförderung dürfe sich aber nicht darin erschöpfen, Extremismus zu bekämpfen und der Staat dürfe private Bildungsträger nicht verdrängen oder deren Projekte an sich ziehen, kritisierten Christopher Gohl vom Weltethos-Institut und Ralf Halfmann von der Konrad-Adenauer-Stiftung.

Mit dem Demokratiefördergesetz will die Bundesregierung gesellschaftliches Engagement im Bereich der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung fördern und Maßnahmen finanziell absichern (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 240 Januar 2023). In der vergangenen Legislaturperiode hatten sich CDU/CSU und SPD nicht auf ein Demokratiefördergesetz einigen können (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 223 Juni 2021).

WWW.BUNDESTAG.DE/DOKUMENTE/TEXTARCHIV/2023/KW13-PA-FAMILIE-DEMOKRATIEFOERDERUNG-938952

Initiative will Anwendungspraxis des Stiftungsrechts vereinheitlichen

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Am 1. Juli 2023 tritt das bundeseinheitliche Stiftungsrecht in Kraft (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 223 Juni 2021). Die drei Stiftungsrechtler Theodor Barzen, Stefan Fritz und Christoph Mecking haben am 12. April 2023 eine Initiative zur Vereinheitlichung auch der Anwendungspraxis gestartet. Sie wollen im Zuge einer Stiftungsgründung in allen Bundesländern offene Fragen in der Anwendung des Stiftungsrechts verbindlich durch behördliche oder gerichtliche Entscheidungen klären lassen, etwa hinsichtlich Satzungsänderungen. In der Satzung der zu gründenden Stiftung Fundatio, so die Initiatoren, verdichteten sich offene stiftungsrechtliche Debatten. Über ihr Vorhaben berichten die Juristen auf einer eigens eingerichteten Webseite.

FUNDATIO.INFO

Engagementstrategie: Bürokratieabbau und andere dicke Bretter

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Schnell umsetzbare Maßnahmen zur Erleichterung bürgerschaftlichen Engagements wird es voraussichtlich nicht geben. Das vermittelte der Leiter der Unterabteilung „Engagementpolitik“ beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Christoph Steegmans, in seinem Bericht über die Erarbeitung der Bundesengagementstrategie beim Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ im Bundestag am 19. April 2023. „Wenn etwas einfach umzusetzen ist, dann staubt das jeder Minister, jede Ministerin sofort ab. Das erlebt das Monatsende nicht“, so Steegmans. Insofern würden sich in der Engagementstrategie des Bundes die schwierigen Themen wie beispielsweise die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (bürgerAktiv berichtete November-Dezember 2022), wiederfinden.

Ferner wolle man die Engagementstrategie mit den Strategien anderer Bundesministerien verzahnen. Als konkretes Beispiel nannte Steegmans das Bundesministerium der Justiz (BMJ). Das BMJ hat am 14. April 2023 442 Vorschläge von Organisationen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft zum Bürokratieabbau veröffentlicht und an die Ressorts zur weiteren Prüfung übermittelt.

Die Engagementstrategie wolle man zusammen mit der Zivilgesellschaft erarbeiten. Neben bereits laufenden Beteiligungsformaten (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 239 November-Dezember 2022) solle Anfang Mai die schriftliche Verbändebefragung starten. Man werde versuchen, dem großen Spannungsfeld zwischen dem Wünschenswerten und dem Machbaren gerecht zu werden, so Stegmanns.

Die Erarbeitung einer neuen Engagementstrategie ist eines der Vorhaben, die die Regierungsparteien zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements im Koalitionsvertrag vereinbart haben (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 228 November-Dezember 2021)

WWW.BUNDESTAG.DE/DOKUMENTE/TEXTARCHIV/2023/KW16-PA-ENGAGEMENT-VERZAHNUNG-RESSORTS-939418
WWW.BMJ.DE/SHAREDDOCS/DOWNLOADS/DE/FACHINFORMATIONEN/VERBAENDEABFRAGE_BUEROKRATIEABBAU_ERGEBNISDOKUMENTATION_EINZELVORSCHLAEGE.HTML

Bildung: Zivilgesellschaft appelliert an die Politik

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Stiftungen, Bildungsförderer und Berufsverbände haben am 14. März 2023 einen Appell an die Politik gerichtet, einen nationalen Bildungsgipfel mit dem Bundeskanzler und den Regierungschefs der Länder zu veranstalten, um „den dringend benötigten Reformprozess“ in Gang zu setzen. „Die Missstände im Bildungswesen reichen weit über Kitas und Schulen hinaus. Sie gefährden sowohl die Chancen und Rechte jedes einzelnen jungen Menschen als auch die Zukunft unserer Wirtschaft, Gesellschaft und Demokratie. Bildung soll den jungen Menschen in ihrer persönlichen Entwicklung helfen und Orientierung bieten“, heißt es in dem Appell. Er wurde im Vorfeld der vom Bundesbildungsministerium als „Bildungsgipfel“ deklarierten Veranstaltung am 15. März 2023 in Berlin veröffentlicht, der jedoch der Großteil der zuständigen Kultusminister fernblieb.

WWW.BOSCH-STIFTUNG.DE/DE/PRESSE/2023/03/FUER-EINEN-NATIONALEN-BILDUNGSGIPFEL-BREITER-APPELL-BUNDESKANZLER-UND

Unterausschuss, Fachgespräch: Engagement ins Grundgesetz

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Bürgerschaftliches Engagement findet verfassungsrechtlich im Niemandsland statt: Das legte der Verfassungsrechtler Martin Nettesheim am 15. März 2023 im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement des deutschen Bundestags dar. Für das Gemeinwohl werde politisch und rechtlich der Staat verantwortlich gemacht, was einerseits die Bürgerinnen und Bürger auf ihre Rolle als Wähler reduziere, während der Staat Entlastung brauche. Nettesheim schlug vor, eine Bestimmung zum bürgerschaftlichen Engagement in das Grundgesetz aufzunehmen, die die Erwartung an die Bürgerinnen und Bürger ausdrücke, mit ihrem Einsatz für das Gemeinwohl etwas eine funktionierende Staatlichkeit zu tun. Die Politikwissenschaftlerin Annette Zimmer von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster forderte, dass der Staat bürgerschaftliches Engagement als Raum bürgerlicher Selbstorganisation schützt. Die Experten kamen neben anderen bei einem Fachgespräch zur Verortung des bürgerschaftlichen Engagements zwischen Gesellschaft und Staat zu Wort, das im Zusammenhang mit der Erarbeitung einer neuen Engagementstrategie des Bundes stattfand.

WWW.BUNDESTAG.DE/DOKUMENTE/TEXTARCHIV/2023/KW11-PA-BUERGERSCHAFTL-ENGAGEMENT-FACHGESPRAECH-937380

Staatsgeld für AfD-nahe Stiftung: Bundesverfassungsgericht verlangt ein Gesetz

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Die Finanzierung der parteinahen politischen Stiftungen mit staatlichem Geld muss künftig durch ein Gesetz geregelt werden. Das hat am 22. Februar 2023 das Bundesverfassungsgericht entschieden. Geklagt hatte die AfD, weil die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung von den Zahlungen ausgenommen wird, während die Stiftungen aller anderen im Bundestag vertretenen Parteien zusammen jährlich mit mehreren hundert Millionen Euro bedacht werden – 2019 waren es 660 Millionen. Die bisherige Regelungen besagen, dass eine Partei zweimal in den Bundestag gewählt worden sein muss, damit ihre Stiftung Geld erhält. Das war bei der AfD 2021 der Fall. Daraufhin beschlossen die anderen Fraktionen 2022 in einem Vermerk zum Bundeshaushalt, dass für die Zuwendungen keine Zweifel an der Verfassungstreue der fraglichen Partei bestehen dürfen. Dies sei ein „Eingriff in die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb gemäß Art. 21 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes“, stellte das Gericht fest. „Für die Rechtfertigung dieses Eingriffs bedarf es eines besonderen Parlamentsgesetzes, an dem es hier fehlt.“ Das Urteil bezieht sich aus formalen Gründen nur auf das Jahr 2019. Nachzahlungen wie von der AfD gefordert wurden nicht angeordnet. Die Klage der AfD gegen den Haushaltsvermerk aus 2022 wurde aus verfahrenstechnischen Gründen abgetrennt und wird noch verhandelt. Die Koalitionsparteien kündigten an, ein Gesetz für die Finanzierung der parteinahen Stiftungen kurzfristig erarbeiten zu wollen.

WWW.BUNDESVERFASSUNGSGERICHT.DE/SHAREDDOCS/PRESSEMITTEILUNGEN/DE/2023/BVG23-022.HTML 
TAZ.DE/BUNDESVERFASSUNGSGERICHT-ZU-AFD-STIFTUNG/!5914331

Studie: „Unwucht“ in der Politikberatung

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Vertreter gemeinwohlorientierter zivilgesellschaftlicher Organisationen sind in der Politikberatung des Bundes unterrepräsentiert: Das ist das zentrale Ergebnis der Studie „Gut beraten? Zur Rolle der Zivilgesellschaft in Sachverständigengremien“, die die Otto Brenner Stiftung und die Maecenata Stiftung am 22. Februar 2023 veröffentlicht haben. Nur 14 Prozent der Experten, die in die entsprechenden Politikberatungsgremien berufen werden, seien der Perspektive der nicht gewinnorientierten Zivilgesellschaft zuzurechnen. Unter ihnen dominierten Vertreter von Kirchen, Wohlfahrts- und Naturschutzverbänden und Gewerkschaften, was die Autorinnen als „fehlendes Verständnis für die Vielfältigkeit der Zivilgesellschaft vonseiten der Politik“ interpretieren. Im Gegensatz zur zivilgesellschaftlichen Repräsentanz in den Gremien machten die Autorinnen – Dr. Siri Hummel und Laura Pfirter von der Maecenata Stiftung – jeweils rund 30 Prozent an Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft aus. In den Gremien der Wohlfahrts-, Familien- oder Entwicklungspolitik liegt die Einbindung der Zivilgesellschaft über dem Durchschnitt, in den Ressorts Finanzen, Wirtschaft, Verbraucher und Justiz dagegen darunter. Im Kanzleramt betrug ihr Anteil 7,1 Prozent, in den Enquetekommissionen 13,2 Prozent. Die Autorinnen kritisierten mangelnde Transparenz über die Beratung und das Fehlen von Kriterien für die Besetzungsverfahren.

WWW.OTTO-BRENNER-STIFTUNG.DE/ZIVILGESELLSCHAFT-IN-SACHVERSTAENDIGENGREMIEN

Vereine, Stiftungen: Hybride und virtuelle Mitgliederversammlungen künftig möglich

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Der Bundestag hat am 9. Februar 2023 das „Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht“ beschlossen (Drucksache 20/2532). Künftig dürfen Vereine und auch Stiftungen hybride Mitgliederversammlungen durchführen, bei denen die Mitglieder sowohl in Präsenz als auch virtuell teilnehmen. Die Mitgliederversammlung kann auch entscheiden, dass rein virtuelle Versammlungen einberufen werden können. Das Gesetz ist mit den Stimmen der Regierungskoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sowie den Stimmen der CDU/CSU und Die Linke verabschiedet worden. Die CDU/CSU kritisierte in der einstündigen Aussprache, die der Abstimmung voranging, dass nicht direkt auch rein virtuelle Versammlungen ermöglicht worden sind. Aus der Regierungskoalition hieß es, man wolle Gewichtsverschiebungen zwischen Vorstand und Mitgliedern vorbeugen. Der Entwurf war vom Bundesrat vorgelegt worden und ist nun mit der vom Rechtsausschuss empfohlenen Änderung (Drucksache 20/5585) angenommen worden.

WWW.BUNDESTAG.DE/DOKUMENTE/TEXTARCHIV/2022/KW50-PA-RECHT-MITGLIEDERVERSAMMLUNGEN-925646
DSERVER.BUNDESTAG.DE/BTD/20/025/2002532.PDF
DSERVER.BUNDESTAG.DE/BTD/20/055/2005585.PDF

Transparenzregister: Einsichtnahme nur noch bei berechtigtem Interesse

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Das Transparenzregister kann seit dem 12. Dezember 2022 von der Öffentlichkeit nur noch eingesehen werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Damit reagiert das Register auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Er hatte am 22. November 2022 die 5. EU-Geldwäscherichtlinie für ungültig erklärt, die, in Deutschland im Geldwäschegesetz angewendet, dem Register zugrunde liegt. Mit der Einschränkung wird jetzt auf die vorhergehende Rechtlage zurückgegriffen. Der EuGH bemängelte, es stelle einen schwerwiegenden Eingriff in das Privatleben und den Schutz personenbezogener Daten dar, wenn Informationen über wirtschaftliche Eigentümer frei einsehbar seien.

WWW.TRANSPARENZREGISTER.DE/TREG/DE/AKTUELL?1#N13

„Finanzwende“: Wer die Abgeordneten im Bundestag aufsucht

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Die Organisation „Finanzwende“ hat das Lobbyregister des Bundestags ausgewertet, das seit einem Jahr geführt wird und transparent machen soll, welche gesellschaftlichen Gruppen die Bundestagsabgeordneten aufsuchen. Am zahlreichsten sind demnach Lobbyisten der Finanzbranche vertreten, gefolgt von Lobbyisten, die branchenübergreifende Interessen vertreten sowie Energielobbyisten, Vertretern der Verkehrsbranche, Elektrobranche, Automobilbranche, Chemie.

WWW.FINANZWENDE.DE/THEMEN/FINANZLOBBYISMUS/WAS-DAS-LOBBYREGISTER-UEBER-DIE-FINANZLOBBY-VERRAET/#C9854

Demokratiefördergesetz in die parlamentarische Beratung gebracht

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Kurz vor Weihnachten, am 14. Dezember 2023 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Bundesfamilienministeriums für das Demokratiefördergesetz (DFördG) verabschiedet. Es muss nun von Bundesrat und Bundestag beraten und beschlossen werden. Das Gesetz soll eigene Maßnahmen des Bundes und die langfristige Förderung von Demokratieprojekten ermöglichen. Außerdem soll es den Rahmen für Demokratiebildung über Kinder und Jugendliche hinaus auf Erwachsene erweitern. Welche Projekte dann gefördert werden, muss noch erarbeitet werden. Das Gesetz befindet sich seit längerem auf der politischen Agenda, scheiterte jedoch in der vorigen Legislaturperiode an der Uneinigkeit mit der regierenden CDU, die eine sogenannte Extremismusklausel aufnehmen wollte, nach der die Förderempfänger nicht nur für sich, sondern auch für ihre Partner ein Bekenntnis zum Grundgesetz hätten ablegen müssen. Für das bisher laufende Förderprogramm „Demokratie leben“ zahlt 2023 der Bund 200 Millionen Euro, für „Zusammenhalt durch Teilhabe“ 12 Millionen. Im Vorfeld hatten zivilgesellschaftliche Organisationen einen Etat von 500 Millionen Euro gefordert.

WWW.BMFSFJ.DE/BMFSFJ/SERVICE/GESETZE/GESETZ-ZUR-STAERKUNG-VON-MASSNAHMEN-ZUR-DEMOKRATIEFOERDERUNG-VIELFALTGESTALTUNG-EXTREMISMUSPRAEVENTION-UND-POLITISCHEN-BILDUNG-DEMOKRATIEFOERDERGESETZ–207726
WWW.FAZ.NET/AKTUELL/POLITIK/INLAND/DEMOKRATIEFOERDERGESETZ-SCHEITERT-FAESER-AN-DER-FDP-18534316.HTML
TAZ.DE/LANGFRISTIGE-FOERDERUNG-VON-PROJEKTEN/!5902727

Aufgeschoben: Umsatzsteuerpflicht für Kommunen

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Der Bundestag hat am 2. Dezember 2022 die Übergangsfrist für die Umsatzsteuerpflicht von Kommunen und anderen öffentlich-rechtliche Körperschaften um zwei Jahre bis zum 1. Januar 2025 verlängert. Sie wären sonst bereits am 1. Januar 2023 für jene Leistungen, die auch private Dienstleister anbieten könnten, umsatzsteuerpflichtig geworden. Für Vereine, die von ihren Kommunen beispielsweise Sporthallen mieten oder für Schüler, die zur Aufbesserung der Klassenkasse zum Beispiel Kuchen beim Schulfest verkaufen, hätte dies zu höheren Kosten oder geringeren Einnahmen geführt (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 233 Mai 2022). Hintergrund ist eine Mehrwertsteuerrichtlinie der EU.

WWW.BUNDESTAG.DE/DOKUMENTE/TEXTARCHIV/2022/KW48-DE-JAHRESSTEUERGESETZ-923122

Deutscher Engagementpreis 2022 verliehen

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Kochkurse sind der Weg für den Verein „Über den Tellerrand“ aus Berlin, um Begegnungsräume für Menschen verschiedener Kulturen zu schaffen – und haben ihm zum Gewinn des Deutschen Engagementpreises 2022 verholfen. Weitere Preisträger sind der Hamburger Verein „Pinkstinks Germany“, der feministische Themen für alle verständlich machen und mit einem Online-Magazin und Bildungsarbeit zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft beitragen will, und die sächsische Stadt Thalheim, die sich mit den „Kinderbürgermeisterinnen“ für eine kindgerechte Demokratiebildung einsetzt. Über eine Online-Plattform stellt das Projekt „Africademics“ aus Baden-Württemberg Stipendieninformationen für junge Menschen in und aus Afrika bereit. Die Gewinner erhalten jeweils 5.000 Euro. Den mit 10.000 Euro dotierten Publikumspreis gewann der Frankfurter Sanitäter Marcel Wilhelm mit seinen Spendenlauf zugunsten krebskranker und benachteiligter Kinder. Außerdem wurde ein Sonderpreis der Jury verliehen. Er ging an das Nachbarschaftsnetzwerk „Wäller Helfen“ in Rheinland-Pfalz für sein Engagement nach dem Hochwasser im Ahrtal.

Der Deutsche Engagementpreis wurde am 1. Dezember 2022 in Berlin verliehen. Er würdigt das bürgerschaftliche Engagement und will mehr Menschen für freiwilliges Engagement begeistern. Förderer sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Deutsche Fernsehlotterie, die Deutsche Bahn Stiftung und das Bündnis für Gemeinnützigkeit.

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