Bildung: Zivilgesellschaft appelliert an die Politik

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Stiftungen, Bildungsförderer und Berufsverbände haben am 14. März 2023 einen Appell an die Politik gerichtet, einen nationalen Bildungsgipfel mit dem Bundeskanzler und den Regierungschefs der Länder zu veranstalten, um „den dringend benötigten Reformprozess“ in Gang zu setzen. „Die Missstände im Bildungswesen reichen weit über Kitas und Schulen hinaus. Sie gefährden sowohl die Chancen und Rechte jedes einzelnen jungen Menschen als auch die Zukunft unserer Wirtschaft, Gesellschaft und Demokratie. Bildung soll den jungen Menschen in ihrer persönlichen Entwicklung helfen und Orientierung bieten“, heißt es in dem Appell. Er wurde im Vorfeld der vom Bundesbildungsministerium als „Bildungsgipfel“ deklarierten Veranstaltung am 15. März 2023 in Berlin veröffentlicht, der jedoch der Großteil der zuständigen Kultusminister fernblieb.

WWW.BOSCH-STIFTUNG.DE/DE/PRESSE/2023/03/FUER-EINEN-NATIONALEN-BILDUNGSGIPFEL-BREITER-APPELL-BUNDESKANZLER-UND

Unterausschuss, Fachgespräch: Engagement ins Grundgesetz

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Bürgerschaftliches Engagement findet verfassungsrechtlich im Niemandsland statt: Das legte der Verfassungsrechtler Martin Nettesheim am 15. März 2023 im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement des deutschen Bundestags dar. Für das Gemeinwohl werde politisch und rechtlich der Staat verantwortlich gemacht, was einerseits die Bürgerinnen und Bürger auf ihre Rolle als Wähler reduziere, während der Staat Entlastung brauche. Nettesheim schlug vor, eine Bestimmung zum bürgerschaftlichen Engagement in das Grundgesetz aufzunehmen, die die Erwartung an die Bürgerinnen und Bürger ausdrücke, mit ihrem Einsatz für das Gemeinwohl etwas eine funktionierende Staatlichkeit zu tun. Die Politikwissenschaftlerin Annette Zimmer von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster forderte, dass der Staat bürgerschaftliches Engagement als Raum bürgerlicher Selbstorganisation schützt. Die Experten kamen neben anderen bei einem Fachgespräch zur Verortung des bürgerschaftlichen Engagements zwischen Gesellschaft und Staat zu Wort, das im Zusammenhang mit der Erarbeitung einer neuen Engagementstrategie des Bundes stattfand.

WWW.BUNDESTAG.DE/DOKUMENTE/TEXTARCHIV/2023/KW11-PA-BUERGERSCHAFTL-ENGAGEMENT-FACHGESPRAECH-937380

Staatsgeld für AfD-nahe Stiftung: Bundesverfassungsgericht verlangt ein Gesetz

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Die Finanzierung der parteinahen politischen Stiftungen mit staatlichem Geld muss künftig durch ein Gesetz geregelt werden. Das hat am 22. Februar 2023 das Bundesverfassungsgericht entschieden. Geklagt hatte die AfD, weil die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung von den Zahlungen ausgenommen wird, während die Stiftungen aller anderen im Bundestag vertretenen Parteien zusammen jährlich mit mehreren hundert Millionen Euro bedacht werden – 2019 waren es 660 Millionen. Die bisherige Regelungen besagen, dass eine Partei zweimal in den Bundestag gewählt worden sein muss, damit ihre Stiftung Geld erhält. Das war bei der AfD 2021 der Fall. Daraufhin beschlossen die anderen Fraktionen 2022 in einem Vermerk zum Bundeshaushalt, dass für die Zuwendungen keine Zweifel an der Verfassungstreue der fraglichen Partei bestehen dürfen. Dies sei ein „Eingriff in die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb gemäß Art. 21 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes“, stellte das Gericht fest. „Für die Rechtfertigung dieses Eingriffs bedarf es eines besonderen Parlamentsgesetzes, an dem es hier fehlt.“ Das Urteil bezieht sich aus formalen Gründen nur auf das Jahr 2019. Nachzahlungen wie von der AfD gefordert wurden nicht angeordnet. Die Klage der AfD gegen den Haushaltsvermerk aus 2022 wurde aus verfahrenstechnischen Gründen abgetrennt und wird noch verhandelt. Die Koalitionsparteien kündigten an, ein Gesetz für die Finanzierung der parteinahen Stiftungen kurzfristig erarbeiten zu wollen.

WWW.BUNDESVERFASSUNGSGERICHT.DE/SHAREDDOCS/PRESSEMITTEILUNGEN/DE/2023/BVG23-022.HTML 
TAZ.DE/BUNDESVERFASSUNGSGERICHT-ZU-AFD-STIFTUNG/!5914331

Studie: „Unwucht“ in der Politikberatung

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Vertreter gemeinwohlorientierter zivilgesellschaftlicher Organisationen sind in der Politikberatung des Bundes unterrepräsentiert: Das ist das zentrale Ergebnis der Studie „Gut beraten? Zur Rolle der Zivilgesellschaft in Sachverständigengremien“, die die Otto Brenner Stiftung und die Maecenata Stiftung am 22. Februar 2023 veröffentlicht haben. Nur 14 Prozent der Experten, die in die entsprechenden Politikberatungsgremien berufen werden, seien der Perspektive der nicht gewinnorientierten Zivilgesellschaft zuzurechnen. Unter ihnen dominierten Vertreter von Kirchen, Wohlfahrts- und Naturschutzverbänden und Gewerkschaften, was die Autorinnen als „fehlendes Verständnis für die Vielfältigkeit der Zivilgesellschaft vonseiten der Politik“ interpretieren. Im Gegensatz zur zivilgesellschaftlichen Repräsentanz in den Gremien machten die Autorinnen – Dr. Siri Hummel und Laura Pfirter von der Maecenata Stiftung – jeweils rund 30 Prozent an Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft aus. In den Gremien der Wohlfahrts-, Familien- oder Entwicklungspolitik liegt die Einbindung der Zivilgesellschaft über dem Durchschnitt, in den Ressorts Finanzen, Wirtschaft, Verbraucher und Justiz dagegen darunter. Im Kanzleramt betrug ihr Anteil 7,1 Prozent, in den Enquetekommissionen 13,2 Prozent. Die Autorinnen kritisierten mangelnde Transparenz über die Beratung und das Fehlen von Kriterien für die Besetzungsverfahren.

WWW.OTTO-BRENNER-STIFTUNG.DE/ZIVILGESELLSCHAFT-IN-SACHVERSTAENDIGENGREMIEN

Vereine, Stiftungen: Hybride und virtuelle Mitgliederversammlungen künftig möglich

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Der Bundestag hat am 9. Februar 2023 das „Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht“ beschlossen (Drucksache 20/2532). Künftig dürfen Vereine und auch Stiftungen hybride Mitgliederversammlungen durchführen, bei denen die Mitglieder sowohl in Präsenz als auch virtuell teilnehmen. Die Mitgliederversammlung kann auch entscheiden, dass rein virtuelle Versammlungen einberufen werden können. Das Gesetz ist mit den Stimmen der Regierungskoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sowie den Stimmen der CDU/CSU und Die Linke verabschiedet worden. Die CDU/CSU kritisierte in der einstündigen Aussprache, die der Abstimmung voranging, dass nicht direkt auch rein virtuelle Versammlungen ermöglicht worden sind. Aus der Regierungskoalition hieß es, man wolle Gewichtsverschiebungen zwischen Vorstand und Mitgliedern vorbeugen. Der Entwurf war vom Bundesrat vorgelegt worden und ist nun mit der vom Rechtsausschuss empfohlenen Änderung (Drucksache 20/5585) angenommen worden.

WWW.BUNDESTAG.DE/DOKUMENTE/TEXTARCHIV/2022/KW50-PA-RECHT-MITGLIEDERVERSAMMLUNGEN-925646
DSERVER.BUNDESTAG.DE/BTD/20/025/2002532.PDF
DSERVER.BUNDESTAG.DE/BTD/20/055/2005585.PDF

Transparenzregister: Einsichtnahme nur noch bei berechtigtem Interesse

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Das Transparenzregister kann seit dem 12. Dezember 2022 von der Öffentlichkeit nur noch eingesehen werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Damit reagiert das Register auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Er hatte am 22. November 2022 die 5. EU-Geldwäscherichtlinie für ungültig erklärt, die, in Deutschland im Geldwäschegesetz angewendet, dem Register zugrunde liegt. Mit der Einschränkung wird jetzt auf die vorhergehende Rechtlage zurückgegriffen. Der EuGH bemängelte, es stelle einen schwerwiegenden Eingriff in das Privatleben und den Schutz personenbezogener Daten dar, wenn Informationen über wirtschaftliche Eigentümer frei einsehbar seien.

WWW.TRANSPARENZREGISTER.DE/TREG/DE/AKTUELL?1#N13

„Finanzwende“: Wer die Abgeordneten im Bundestag aufsucht

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Die Organisation „Finanzwende“ hat das Lobbyregister des Bundestags ausgewertet, das seit einem Jahr geführt wird und transparent machen soll, welche gesellschaftlichen Gruppen die Bundestagsabgeordneten aufsuchen. Am zahlreichsten sind demnach Lobbyisten der Finanzbranche vertreten, gefolgt von Lobbyisten, die branchenübergreifende Interessen vertreten sowie Energielobbyisten, Vertretern der Verkehrsbranche, Elektrobranche, Automobilbranche, Chemie.

WWW.FINANZWENDE.DE/THEMEN/FINANZLOBBYISMUS/WAS-DAS-LOBBYREGISTER-UEBER-DIE-FINANZLOBBY-VERRAET/#C9854

Demokratiefördergesetz in die parlamentarische Beratung gebracht

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Kurz vor Weihnachten, am 14. Dezember 2023 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Bundesfamilienministeriums für das Demokratiefördergesetz (DFördG) verabschiedet. Es muss nun von Bundesrat und Bundestag beraten und beschlossen werden. Das Gesetz soll eigene Maßnahmen des Bundes und die langfristige Förderung von Demokratieprojekten ermöglichen. Außerdem soll es den Rahmen für Demokratiebildung über Kinder und Jugendliche hinaus auf Erwachsene erweitern. Welche Projekte dann gefördert werden, muss noch erarbeitet werden. Das Gesetz befindet sich seit längerem auf der politischen Agenda, scheiterte jedoch in der vorigen Legislaturperiode an der Uneinigkeit mit der regierenden CDU, die eine sogenannte Extremismusklausel aufnehmen wollte, nach der die Förderempfänger nicht nur für sich, sondern auch für ihre Partner ein Bekenntnis zum Grundgesetz hätten ablegen müssen. Für das bisher laufende Förderprogramm „Demokratie leben“ zahlt 2023 der Bund 200 Millionen Euro, für „Zusammenhalt durch Teilhabe“ 12 Millionen. Im Vorfeld hatten zivilgesellschaftliche Organisationen einen Etat von 500 Millionen Euro gefordert.

WWW.BMFSFJ.DE/BMFSFJ/SERVICE/GESETZE/GESETZ-ZUR-STAERKUNG-VON-MASSNAHMEN-ZUR-DEMOKRATIEFOERDERUNG-VIELFALTGESTALTUNG-EXTREMISMUSPRAEVENTION-UND-POLITISCHEN-BILDUNG-DEMOKRATIEFOERDERGESETZ–207726
WWW.FAZ.NET/AKTUELL/POLITIK/INLAND/DEMOKRATIEFOERDERGESETZ-SCHEITERT-FAESER-AN-DER-FDP-18534316.HTML
TAZ.DE/LANGFRISTIGE-FOERDERUNG-VON-PROJEKTEN/!5902727

Aufgeschoben: Umsatzsteuerpflicht für Kommunen

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Der Bundestag hat am 2. Dezember 2022 die Übergangsfrist für die Umsatzsteuerpflicht von Kommunen und anderen öffentlich-rechtliche Körperschaften um zwei Jahre bis zum 1. Januar 2025 verlängert. Sie wären sonst bereits am 1. Januar 2023 für jene Leistungen, die auch private Dienstleister anbieten könnten, umsatzsteuerpflichtig geworden. Für Vereine, die von ihren Kommunen beispielsweise Sporthallen mieten oder für Schüler, die zur Aufbesserung der Klassenkasse zum Beispiel Kuchen beim Schulfest verkaufen, hätte dies zu höheren Kosten oder geringeren Einnahmen geführt (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 233 Mai 2022). Hintergrund ist eine Mehrwertsteuerrichtlinie der EU.

WWW.BUNDESTAG.DE/DOKUMENTE/TEXTARCHIV/2022/KW48-DE-JAHRESSTEUERGESETZ-923122

Deutscher Engagementpreis 2022 verliehen

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Kochkurse sind der Weg für den Verein „Über den Tellerrand“ aus Berlin, um Begegnungsräume für Menschen verschiedener Kulturen zu schaffen – und haben ihm zum Gewinn des Deutschen Engagementpreises 2022 verholfen. Weitere Preisträger sind der Hamburger Verein „Pinkstinks Germany“, der feministische Themen für alle verständlich machen und mit einem Online-Magazin und Bildungsarbeit zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft beitragen will, und die sächsische Stadt Thalheim, die sich mit den „Kinderbürgermeisterinnen“ für eine kindgerechte Demokratiebildung einsetzt. Über eine Online-Plattform stellt das Projekt „Africademics“ aus Baden-Württemberg Stipendieninformationen für junge Menschen in und aus Afrika bereit. Die Gewinner erhalten jeweils 5.000 Euro. Den mit 10.000 Euro dotierten Publikumspreis gewann der Frankfurter Sanitäter Marcel Wilhelm mit seinen Spendenlauf zugunsten krebskranker und benachteiligter Kinder. Außerdem wurde ein Sonderpreis der Jury verliehen. Er ging an das Nachbarschaftsnetzwerk „Wäller Helfen“ in Rheinland-Pfalz für sein Engagement nach dem Hochwasser im Ahrtal.

Der Deutsche Engagementpreis wurde am 1. Dezember 2022 in Berlin verliehen. Er würdigt das bürgerschaftliche Engagement und will mehr Menschen für freiwilliges Engagement begeistern. Förderer sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Deutsche Fernsehlotterie, die Deutsche Bahn Stiftung und das Bündnis für Gemeinnützigkeit.

WWW.DEUTSCHER-ENGAGEMENTPREIS.DE/PREISVERLEIHUNG2022 

Nationale Engagementstrategie

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Über eine Webseite der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) können sich Engagierte und zivilgesellschaftliche Organisationen an der Entwicklung der Engagementstrategie der Bundesregierung beteiligen. Diese Erarbeitung einer neuen Leitlinie für die Engagementpolitik hatten die Parteien der Ampelkoalition vor einem Jahr in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 228 November-Dezember 2021). Ende 2024 soll die Engagementstrategie der Bundesregierung im Kabinett beschlossen werden. Für die Koordinierung innerhalb der Regierung ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zuständig.

WWW.ZUKUNFT-DES-ENGAGEMENTS.DE

Digitale Mitgliederversammlungen bald per Gesetz möglich

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Die Ausübung der Mitgliederrechte in Vereinen soll künftig mit jeder geeigneten elektronischen Kommunikation (beispielsweise per Telefonkonferenz, Chat, E-Mail) möglich sein und nicht nur durch Bild- und Tonübertragung („Videokonferenztechnik“). Dies soll durch eine Änderung im Paragrafen 32 des Bürgerlichen Gesetzbuches grundsätzlich erlaubt sein und nicht von einer Regelung durch die Satzung abhängen. Die Regelungen sind in einem Änderungsantrag der Regierungskoalition enthalten (Ausschussdrucksache 20(6)29) und gehen noch über die Bundesratsinitiative Bayerns zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht (Drucksache 20/2532) hinaus (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 235 Juli 2022). Nach der ersten Lesung im Deutschen Bundestag am 1. Dezember 2022 wird am 14. Dezember 2022 der Rechtsausschuss des Bundestages darüber beraten. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

WWW.BUNDESTAG.DE/DOKUMENTE/TEXTARCHIV/2022/KW48-DE-VEREINSRECHT-923088
WWW.BUNDESTAG.DE/AUSSCHUESSE/A06_RECHT/ANHOERUNGEN/925494-925494
WWW.BUNDESTAG.DE/RESOURCE/BLOB/925500/7DAC9CAC4FF8C7388BBAFB2D3285FFDE/AENDERUNGSANTRAG-ZU-GE-BRAT-DATA.PDF 

Förderung der Desiderius Erasmus Stiftung: Bündnis fordert Stiftungsgesetz

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In einem offenen Brief haben die Kampagnenorganisation Campact, die Otto Brenner Stiftung, die Open Knowledge Foundation, die Bildungsstätte Anne Frank und zwei Initiativen gegen Rechtsextremismus die Bundestagsabgeordneten aufgefordert, ein Gesetz zur Finanzierung parteinaher Stiftungen auf den Weg zu bringen. Es solle die Finanzierung mit öffentlichen Mitteln regeln und Kriterien für den Ausschluss demokratiefeindlicher Stiftungen definieren. Bislang gibt es keine solche Basis, der Bundestag entscheidet über die Förderung. Aktuell klagt die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht auf Unterstützung auch der ihr nahestehenden Desiderius Erasmus Stiftung aus Steuermitteln. Das Gericht hat am 25. Oktober 2022 darüber verhandelt. Kritiker fürchten, dass mangels gesetzlicher Grundlage die Klage der AfD Erfolg haben könnte. Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thommes, hat ein Stiftungsgesetz mit festen Kriterien gefordert. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte er zudem, eine Stiftung solle erst Fördermittel erhalten, wenn sie drei volle Wahlperioden im Bundestag vertreten sei. Auch die Stiftungen, die den Grünen und der Linken nahestehen, seien erst nach zwölf beziehungsweise 15 Jahren gefördert worden.

WWW.CAMPACT.DE/WP-CONTENT/UPLOADS/2022/10/OFFENER-BRIEF-STIFTUNGSGESETZ-JETZT.PDF
WWW.PRESSEPORTAL.DE/PM/64126/5053482
WWW.RND.DE/POLITIK/AFD-NAHE-STIFTUNG-FDP-BUNDESTAGSFRAKTION-WILL-KEINE-STAATLICHEN-ZUSCHUESSE-ZUGESTEHEN-O3PSSPLPXBDMZICMNJ27OY2MYM.HTML

Referentenentwurf des Demokratiefördergesetzes vorgelegt 

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Der Referentenentwurf des Demokratiefördergesetzes ist am 14. Oktober 2022 an Fachkreise und Verbände verschickt worden. Er hat den Stand vom 26. September 2022 und kommt aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI.) Das Gesetz soll es dem Bund ermöglichen, eigene Maßnahmen zur Förderung der Demokratie und der politischen Bildung, zur Prävention jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu ergreifen und auch solche Maßnahmen Dritter zu fördern. Dadurch sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessert und die finanzielle Absicherung der entsprechenden Projekte erreicht werden, heißt es in dem beigefügten Anschreiben. Das Demokratiefördergesetz soll Mitte 2023 in Kraft treten. Im März dieses Jahres hatten die beiden Ministerien ein Diskussionspapier zum geplanten Gesetz vorgelegt und Fach- und Interessenvertreter zu Stellungnahmen eingeladen (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 231 März 2022)

WWW.AKTIVE-BUERGERSCHAFT.DE/WP-CONTENT/UPLOADS/2022/10/220926_REFERENTENENTWURF-DFÖRDG_E-NORM.PDF 
WWW.AKTIVE-BUERGERSCHAFT.DE/WP-CONTENT/UPLOADS/2022/10/ANSCHREIBEN.PDF 

Bundesregierung fördert US-Stiftungen und NGOs

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Die Bundesregierung fördert mehrere US-amerikanische Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in Deutschland mit finanziellen Zuwendungen. Zu den größten Förderempfängern zählen das Aspen Institut und der German Marshall Fund of the United States. Dies schrieb die Bundesregierung im August 2022 in ihrer Antwort (Drucksache 20/3087) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion. Diese hatte gezielt nach bestimmten Organisationen gefragt und wissen wollen, welche seit 2017 Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt erhalten und bei wem Vertreter der Bundesregierung an Veranstaltungen aktiv mitgewirkt haben. Zu den großen Förderempfängern gehört auch das Zentrum Liberale Moderne, nach dem die AfD gefragt hatte.

DSERVER.BUNDESTAG.DE/BTD/20/030/2003087.PDF 

CDU-Parteitag beschließt Pflichtjahr für alle 

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Die CDU hat auf ihrem 35. Parteitag in Hannover am 9. und 10. September 2022 beschlossen, sich für ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr für junge Frauen und Männer einzusetzen. Ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr stelle das freiheitliche Menschenbild keineswegs infrage, heißt es in dem Antrag. Stattdessen öffne es den Blick auf die Wechselbezüglichkeit von Freiheit und Verantwortung. Es solle junge Menschen über Milieugrenzen hinweg zusammenführen und den Wert von Gemeinschaft vermitteln.

Die dazu notwendigen Änderungen im Grundgesetz will die CDU in den kommenden Jahren auf den Weg bringen. Das Gesellschaftsjahr soll nach dem Schulabschluss bei gemeinnützigen Einrichtungen, im Zivilschutz, bei der Feuerwehr oder der Bundeswehr absolviert und finanziell vergütet werden. Den Antrag hatten unter anderem die stellvertretenden CDU-Bundesvorsitzenden Carsten Linnemann und Silvia Breher sowie Junge-Union-Chef Tilman Kuban initiiert.

WWW.CDU-PARTEITAG.DE/ARTIKEL/GESELLSCHAFTSJAHR-BESCHLOSSEN-EIN-DIENST-FUER-DEN-EINZELNEN-UND-FUER-DEUTSCHLAND 
WWW.CDU-PARTEITAG.DE/FILE/5446/DOWNLOAD?TOKEN=F94AON1N 

Ehrenamtsfest beim Bundespräsidenten wegen Unwettern abgebrochen

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Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat zum ersten Mal nach drei Jahren pandemiebedingter Pause am 26. August 2022 wieder rund 1500 ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger ins Schloss Bellevue eingeladen. Das Motto hieß „Engagement: Ehrensache“ und der Bundespräsident wollte mit der Einladung den Bürgerinnen und Bürgern und vor allem jungen Menschen für ihren Einsatz danken. Wegen Unwettern musste die Veranstaltung jedoch abgebrochen werden. Die Gäste seien für das kommende Jahr eingeladen, so der Bundespräsident.

WWW.BUNDESPRAESIDENT.DE/SHAREDDOCS/BERICHTE/DE/FRANK-WALTER-STEINMEIER/2022/08/220826-27-BUERGERFEST-2022.HTML
WWW.TAGESSPIEGEL.DE/BERLIN/BUNDESPRAESIDENT-BRICHT-BUERGERFEST-AB-GEWITTERSTURM-UEBER-DEM-SCHLOSS-BELLEVUE/28632344.HTML

Vereinsregisterinformationen kostenfrei zugänglich

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Informationen und Dokumente aus dem Vereinsregister sind seit 1. August 2022 kostenfrei und ohne vorherige Registrierung öffentlich zugänglich, denn das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ist in Kraft getreten. Dies betrifft auch Inhalte aus dem Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister. Den Zugang zu den Angaben ermöglicht das gemeinsame Registerportal der Länder.

Informationen über Stiftungen werden mit Einführung des bundesweiten Stiftungsregisters zum 1. Januar 2026 öffentlich zugänglich sein. Das Stiftungsregister ersetzt dann die von den Landesstiftungsbehörden geführten Stiftungsverzeichnisse (bürgerAktiv berichtete in  Ausgabe 223 Juni 2021).

WWW.BMJ.DE/SHAREDDOCS/PRESSEMITTEILUNGEN/DE/2022/0729_DIREG_DIRUG.HTML
WWW.HANDELSREGISTER.DE/RP_WEB/WELCOME.XHTML

Bundesregierung beschließt Start-up-Strategie

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Das Bundeskabinett hat am 27. Juli 2022 die Start-up-Strategie der Bundesregierung beschlossen. Mit ihr sollen auch die Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientierte Start-ups verbessert werden (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 234 Juni 2022). In dem veröffentlichten Dokument werden als prioritäre Maßnahmen für gemeinwohlorientierte Start-ups unter anderem die Entwicklung passender Finanzierungsinstrumente und einer umfassenden Strategie zum Sozialunternehmertum genannt. Außerdem will die Bundesregierung die Sichtbarkeit gemeinwohlorientierter Start-ups in der öffentlichen Beschaffung erhöhen und die Vernetzung von gemeinwohlorientierten Start-ups untereinander und mit Investoren aus der Wirtschaft fördern.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/Digitalisierung/start-up-strategie.html

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Existenzgruendung/start-up-strategie-der-bundesregierung.pdf?__blob=publicationFile&v=12

Faeser schlägt früheren Renteneintritt für Ehrenamtler vor

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Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will langjähriges ehrenamtliches Engagement durch einen früheren Renteneintritt honorieren. Für besonders wertvolle Tätigkeiten wie das „herausragende“ Ehrenamt bei der Feuerwehr oder auch bei Rettungsdiensten könne dies einen notwendigen Anreiz zum Engagement bieten, sagte Faeser am 10. August 2022 in einer Talkreihe des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) in Potsdam. Durch die Zunahme von Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Waldbrände wachse der Bedarf an Ehrenamtlern. Kritik an Faesers Vorschlag kam von den Regierungspartnern. Das Ehrenamt sei eine gesamtgesellschaftliche Frage und könne nicht allein auf die Beitragszahler abgewälzt werden, erklärte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Pascal Kober. Der Sprecher für Rentenpolitik der Bündnis90/Die Grünen-Bundestagsfraktion Markus Kurth sagte, die Rentenversicherung sei kein „Belohnungssystem für gesellschaftlich erwünschte Verhaltensweisen und Tätigkeiten“.

https://www.rnd.de/politik/nancy-faeser-wer-lange-ehrenamt-ausuebt-soll-frueher-in-rente-gehen-duerfen-Z4RQHYQ64RHDDNGFEQBB6KLP5I.html

https://www1.wdr.de/nachrichten/ehrenamt-rente-faeser-100.html

AfD-nahe Stiftung: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag ab

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Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag abgelehnt, der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung Mittel aus dem Bundeshaushalt zuzuweisen. Die Vergabe der Mittel ist nicht gesetzlich geregelt. Üblicherweise werden diese Stiftungen erst dann aus dem Bundeshaushalt finanziert, wenn die Partei zweimal in den Bundestag gewählt wurde, was bei der AfD in der laufenden Legislaturperiode der Fall ist. Die anderen Fraktionen lehnten die Finanzierung trotzdem ab und argumentierten, es bestünden Zweifel an der Verfassungstreue der AfD. Derzeit werden sechs parteinahe Stiftungen der anderen Parteien mit Globalzuschüssen in insgesamt dreistelliger Millionenhöhe gefördert. Das Bundesverfassungsgericht hat eine mündliche Verhandlung in der Hauptsache für den 25. Oktober 2022 angekündigt, berichtete am 5. August 2022 die tageszeitung (taz). (Siehe auch Presseschau.)

HTTPS://TAZ.DE/KARLSRUHE-LEHNT-EILANTRAG-AB/!5870056/

HTTPS://WWW.BUNDESVERFASSUNGSGERICHT.DE/SHAREDDOCS/PRESSEMITTEILUNGEN/DE/2022/BVG22-069.HTML

Bundesregierung will Benachteiligung gemeinnütziger Gemeinwohlunternehmen abbauen

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Die Bundesregierung sieht gemeinwohlorientierte Unternehmen in gemeinnütziger Rechtsform benachteiligt, was ihren Zugang zu Förder- und Finanzierungsprogrammen angeht. Es sei geplant, mit einer Nationalen Strategie für Sozialunternehmen Hindernisse beim Zugang zu Finanzierungs- und Förderprogrammen für gemeinwohlorientierte Unternehmen abzubauen, erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort (Drucksache 20/2468) vom 24. Juni 2022 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion. Noch keine Angaben macht sie, welche konkreten Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften sie beabsichtigt und wann entsprechende Initiativen in den Bundestag eingebracht werden. Unter gemeinwohlorientierten Unternehmen versteht das in der Bundesregierung zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) „gemeinwohlorientierte Unternehmen, die rechtsformunabhängig gesellschaftliche Herausforderungen mit unternehmerischen Mitteln lösen wollen und dabei dauerhaft und wirtschaftlich am Markt tätig sind“.

WWW.BUNDESTAG.DE/PRESSE/HIB/KURZMELDUNGEN-903696
DSERVER.BUNDESTAG.DE/BTD/20/024/2002468.PDF

Virtuelle Gremiensitzungen: Gesetz kommt nach der Sommerpause

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Mit einer Bundesratsinitiative will Bayern Vereinen und Stiftungen ermöglichen, virtuelle Mitgliederversammlungen auch ohne entsprechende Regelung in den Satzungen durchzuführen (bürgerAktiv berichtete AUSGABE 233 MAI 2022). Die Bundesregierung hat dazu am 1. Juli 2022 Stellung genommen (Drucksache 20/2352) und sich dafür ausgesprochen, dass alle Gremiensitzungen im Wege jedweder geeigneten elektronischen Kommunikation ohne Satzungsgrundlage durchgeführt werden können. Geregelt werden soll dies im BGB. Der Bundestagsbeschluss steht noch aus. Laut Auskunft der Pressestelle der Bundestagsverwaltung vom 18. Juli 2022 gegenüber bürgerAktiv steht das Thema erst wieder nach der parlamentarischen Sommerpause im September auf der Agenda des Parlamentes. Die aktuell noch gültige Sonderregelung des Gesetzgebers vom März 2020 endet am 31. August 2022.

WWW.BUNDESTAG.DE/PRESSE/HIB/KURZMELDUNGEN-903570

Kommentar: Service Learning ist die bessere soziale Dienstpflicht, Herr Bundespräsident

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Mit einer sozialen Dienstpflicht, wie von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ins Spiel gebracht, verbinden viele Menschen Zwang und verlorene Zeit. Dabei ist längst klar: Soziales Engagement kann eine persönliche Bereicherung sein. Service Learning ist die Perspektive, meint Stefan Nährlich von der Aktiven Bürgerschaft.

WWW.AKTIVE-BUERGERSCHAFT.DE/SERVICE-LEARNING-IST-DIE-BESSERE-SOZIALE-DIENSTPFLICHT-HERR-BUNDESPRAESIDENT

Bundespräsident will soziale Pflichtzeit für alle

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Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat sich für eine Dienstpflicht von einem Jahr oder weniger ausgesprochen, die sowohl bei der Bundeswehr als auch bei in sozialen Einrichtungen geleistet werden könne. In einer Zeit, in der das Verständnis für andere Lebensentwürfe und Meinungen abnehme, könne eine soziale Pflichtzeit besonders wertvoll sein, sagte Steinmeier am 12. Juni 2022 der Bild am Sonntag. Man komme raus aus der eigenen Blase, treffe ganz andere Menschen, helfe Bürgern in Notlagen. Das baue Vorurteile ab und stärke den Gemeinsinn.

Kritik an dem Vorschlag kam von Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbänden, Zuspruch von der CDU, aber auch vom aktuellen Bundesratspräsidenten und Ministerpräsidenten Thüringens Bodo Ramelow (Die Linke). Ramelow sagte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, wichtig sei, dass eine Dienstpflicht kein verlorenes Jahr sei, sondern etwa bei einer Ausbildung anerkannt werden könne.

WWW.BILD.DE/BILD-PLUS/POLITIK/INLAND/POLITIK/STEINMEIER-IM-EXKLUSIVEN-BAMS-INTERVIEW-VERSTEHE-DEN-UNMUT-DER-BUERGER-80370604,VIEW=CONVERSIONTOLOGIN.BILD.HTML
WWW.ZEIT.DE/POLITIK/DEUTSCHLAND/2022-06/DIENSTPFLICHT-KRITIK-GEWERKSCHAFTEN-SOZIALVERBAENDE-STEINMEIER

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