Bundesregierung will gemeinwohlorientierte Startups fördern

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 1. Juni 2022 den Entwurf für eine Start-up-Strategie der Bundesregierung veröffentlicht. Als Start-ups versteht die Bundesregierung junge innovative Unternehmen mit Wachstumsambitionen. Teil der Strategie soll die Verbesserung der Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientierte Unternehmensgründungen sein, bei deren Geschäftsmodellen die positive gesellschaftliche Wirkung und nicht die Gewinnmaximierung im Vordergrund stehen. Die Bundesregierung hat vor, eine eigene Strategie zum sozialen Unternehmertum zu beschließen und passende Finanzierungsinstrumente zu entwickeln. Außerdem will sie gemeinwohlorientierte Unternehmen untereinander und mit Investoren und Wirtschaft vernetzen und sich dafür einsetzen, dass junge Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge stärker berücksichtigt werden.

WWW.BMWK.DE/REDAKTION/DE/DOWNLOADS/E/ENTWURF-DES-BMWK-FUR-EINE-START-UP-STRATEGIE-DER-BUNDESREGIERUNG.PDF

Vereinen droht Mehrwertsteuerbelastung durch BFH-Urteil

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Auf Angebote von gemeinnützigen Sportvereinen an ihre Mitglieder könnten künftig 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem neuen Grundsatzurteil (Aktenzeichen V R 48/20) das am 21. April 2022 veröffentlicht wurde, seine bisherige Rechtsprechung geändert. In dem konkreten Fall ging es um einen Golfclub, der neben dem allgemeinen Mitgliedsbeitrag noch zusätzliche Gebühren für die Benutzung des Platzes oder das Ausleihen von Sportgerät erhoben hat. Darauf hat das örtliche Finanzamt Umsatzsteuer berechnet. Dagegen hat der Sportverein geklagt und zunächst Recht bekommen. Das Urteil des Finanzgerichtes München wird jedoch mit dem BFH-Urteil jetzt aufgehoben. Gerichte können damit in Zukunft die Leistungen von Sportvereinen an ihre Mitglieder als umsatzsteuerpflichtig einstufen.

WWW.BUNDESFINANZHOF.DE/DE/ENTSCHEIDUNG/ENTSCHEIDUNGEN-ONLINE/DETAIL/STRE202210077

Geld für die Klassenkasse künftig mit Mehrwertsteuer

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Wenn Geld für die Klassenkasse gebraucht wird, verkaufen Schülerinnen und Schüler gerne von Eltern gebackenen Kuchen. Künftig soll weniger Gewinn übrig bleiben, denn auf die Einnahmen wird Mehrwertsteuer zu zahlen sein. Damit private Unternehmen keinen Wettbewerbsnachteil haben, hat die EU eine Mehrwertsteuerrichtlinie erlassen, die Kommunen und Ministerien von 2023 an steuerpflichtig macht. Für Schulen in öffentlicher Trägerschaft gilt die EU-Richtlinie ebenfalls. Würde der Kuchen allerdings über einen gemeinnützigen Förderverein verkauft, blieben durch die gesetzliche Freigrenze Einnahmen bis 22.000 Euro steuerfrei. Dies könne eine Lösung sein, sagte der Sprecher des Finanzministeriums in Baden-Württemberg, wie die Süddeutsche Zeitung am 18. Mai 2022 berichtete.

WWW.SUEDDEUTSCHE.DE/PANORAMA/KUCHEN-VERKAUF-SCHULE-MEHRWERTSTEUER-EU-RICHTLINIE-BADEN-WUERTTEMBERG-1.5587415

Bundesratsinitiative: Bayern will Online-Gremiensitzungen dauerhaft ermöglichen

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Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen in gemeinnützigen Organisationen können seit Beginn der Corona-Pandemie als Online-Sitzungen stattfinden, auch wenn die Satzungen der Vereine und Stiftungen dies nicht vorsehen. Dazu hat der Gesetzgeber eine Ausnahmeregelung geschaffen, die am 31. August 2022 ausläuft (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 226 September 2021). Das Land Bayern hat jetzt eine Bundesratsinitiative (Drucksache 193/22) gestartet und will erreichen, das Online-Sitzungen durch eine Bestimmung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) dauerhaft möglich sind. Der Antrag wurde am 20. Mai 2022 den Ausschüssen zugewiesen.

WWW.BUNDESRAT.DE/SHAREDDOCS/BERATUNGSVORGAENGE/2022/0101-0200/0193-22.HTML?CMS_TEMPLATEQUERYSTRING=SUCHBEGRIFF&CMS_FROMSEARCH=TRUE

Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement hat sich konstituiert

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Am 6. April 2022 hat sich der Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement des Deutschen Bundestages konstituiert. Alle Abgeordneten sind neu in diesem Unterausschuss, neun Parlamentarier wurden zum ersten Mal in den Deutschen Bundestag gewählt. Dem Ausschuss gehören 13 ordentliche Mitglieder an. Die von der AfD-Fraktion für den Vorsitz vorgeschlagene Abgeordnete erhielt keine Mehrheit. Zur stellvertretenden Vorsitzenden wurde die SPD-Abgeordnete Ariane Fäscher gewählt. Der Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement wurde vom Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag am 10. Februar 2022 eingesetzt (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 230 Februar 2022). Er soll helfen, die Rahmenbedingungen für gesellschaftliches Engagement weiter zu verbessern, und bei der Entwicklung einer nationalen Engagementstrategie mitarbeiten. In der letzten Legislaturperiode hatten die Mitglieder des Unterausschusses einen Vollausschuss gefordert (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 223 Juni 2021).

www.bundestag.de/buergerschaftliches-engagement
www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw14-pa-ua-buergerschaftl-engagement-887604

Zivilgesellschaft im Haushalt des Bundesfamilienministeriums

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Das Programm „Menschen stärken Menschen“ soll im Haushalt 2022 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit 18 Millionen Euro gefördert werden, das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ soll gegenüber 2021 um 15 Millionen Euro auf insgesamt 165,5 Millionen Euro aufgestockt. Das sieht der Haushaltsentwurf des Bundeskabinetts vor, den Bundesfinanzminister Christian Lindner am 16. März 2022 im Haushaltsausschuss des Bundestags vorlegte. Der Etat des BMFSFJ sieht des Weiteren 10 Millionen Euro für die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) vor, weitere 20 Millionen Euro sind in den Haushalten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für die DSEE eingeplant. Zusätzlich soll sie im Jahr 2022 erneut 10 Millionen Euro aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ des BMFSFJ erhalten. Die Parteien der Ampelkoalition hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, die Fördermittel für die DSEE zu erhöhen (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 228 November-Dezember 2021). Der Bundeshaushalt 2022 sieht Ausgaben von 457 Milliarden Euro vor. Auf den Haushalt des BMFSFJ entfallen mehr als 12 Milliarden Euro.

WWW.BUNDESTAG.DE/PRESSE/HIB/KURZMELDUNGEN-884684
WWW.BMFSFJ.DE/BMFSFJ/AKTUELLES/ALLE-MELDUNGEN/MEHR-GELD-FUER-KINDER-FAMILIEN-UND-EINE-STARKE-ZIVILGESELLSCHAFT-194204

BMF-Schreiben erleichtert Engagement für Geschädigte des Krieges in der Ukraine

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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben über steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten informiert: Danach benötigen Spender zur steuerlichen Absetzbarkeit keine Zuwendungsbestätigung, wenn die auf ein Sonderkonto für die Geschädigten des Krieges in der Ukraine eingezahlt wird. Gemeinnützige Organisationen können vorhandene Mittel und neu eingeworbene Spenden für die Unterstützung von Geflüchteten und Kriegsgeschädigten einsetzen, auch wenn die sonst dafür notwendigen Satzungszwecke fehlen oder der Wirkungsbereich der gemeinnützigen Körperschaft regional begrenzt ist. Dabei ist zu beachten, dass die eingesetzten Mittel keiner anderweitigen Zweckbindung unterliegen. Für Stiftungen ist eine zweckfremde Verwendung von Stiftungsmitteln auch vor dem Hintergrund des BMF-Schreibens nicht möglich. Die Regelungen wurden am 17. März 2022 veröffentlicht. Das Schreiben des BMF beinhaltet unter anderem auch Regelungen zu Sponsoringmaßnahmen, Arbeitslohnspenden und unentgeltlicher Bereitstellung von Gegenständen, Personal und Wohnraum. Die Regelungen gelten für Maßnahmen, die vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführt werden.

WWW.BUNDESFINANZMINISTERIUM.DE/CONTENT/DE/DOWNLOADS/BMF_SCHREIBEN/WEITERE_STEUERTHEMEN/ABGABENORDNUNG/2022-03-17-STL-MASSNAHMEN-UNTERSTUETZUNG-UKRAINE-GESCHAEDIGTE.HTML

Diskussionspapier zum Demokratiefördergesetz vorgelegt

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Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) haben am 25. Februar 2022 ein Diskussionspapier zum Demokratiefördergesetz vorgelegt. Das Gesetz soll die Grundlage für eine dauerhafte Zuständigkeit des Bundes im Bereich der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention schaffen. Bislang war nur die Förderung von befristeten Modellprojekten möglich. Das Diskussionspapier sieht vor, dass der Bund sowohl eigene Maßnahmen zur Demokratieförderung wie Informations- und Bildungsangebote durchführen kann, als auch zivilgesellschaftliche Vorhaben fördern darf. Fach- und Interessenvertreter sind eingeladen, bis zum 21. März 2022 Stellungnahmen zum Diskussionspapier einzureichen. In der letzten Legislaturperiode war das Gesetzesvorhaben zwischen den damaligen Regierungspartnern SPD und CDU/CSU gescheitert (bürgerAktiv berichtete  Ausgabe 223 Juni 2021)

WWW.BMFSFJ.DE/BMFSFJ/AKTUELLES/PRESSE/PRESSEMITTEILUNGEN/MINISTERIEN-LEGEN-DISKUSSIONSPAPIER-ZU-DEMOKRATIEFOERDERGESETZ-VOR-193566
WWW.BMFSFJ.DE/RESOURCE/BLOB/193484/99D3B37FCB308BA06C5FAB10AEFD5405/DISKUSSIONSPAPIER-DEMOKRATIEFOERDERGESETZ-DATA.PDF

Statistisches Bundesamt: Befragung zu digitaler Gremienarbeit

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Noch bis zum 11. März 2022 läuft eine Befragung des Statistischen Bundesamt von Gremienmitgliedern zu den Vor- und Nachteilen digitaler Sitzungen und den damit verbundenen Aufwand. Darüber hat die Geschäftsstelle Bürokratieabbau im Bundeskanzleramt mit Schreiben vom 17. Januar 2022 informiert. Befragt werden neben kommunalen Gremien wie Gemeinderäten und Vorstände von Unternehmen auch Organe gemeinnütziger Organisationen. Die Ergebnisse sollen in einem Projektbericht zusammengefasst und veröffentlicht werden. Auftraggeber ist die Bundesregierung.

SURVEY.LAMAPOLL.DE/GREMIENARBEIT_ERLEICHTERN-4
WWW.AKTIVE-BUERGERSCHAFT.DE/WP-CONTENT/UPLOADS/2022/02/20220119_ANSCHREIBEN_GREMIENPROJEKT.PDF

Vollausschuss Fehlanzeige: Bürgerengagement bleibt im Unterausschuss

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Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag hat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 10. Februar 2022 den Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement eingesetzt – obwohl die Abgeordneten am Ende der letzten Wahlperiode einen Vollausschuss gefordert hatten. In ihrem Tätigkeitsbericht hatten sie kritisiert, dass viel zu oft bei Gesetzesvorhaben wichtige Aspekte des bürgerschaftlichen Engagements im parlamentarischen Verfahren gar nicht thematisiert oder nur eher beiläufig erörtert worden seien (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 223 Juni 2021). Die Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion Dorothee Bär warf der Regierung in der Parlamentsdebatte am 13. Januar 2022 vor, „dass diejenigen, die jetzt gemeinsam regieren, also die Ampelparteien, versprochen haben, in dieser Legislaturperiode einen ordentlichen Ausschuss hierzu zu machen. Wo ist der? Fehlanzeige! Auch da wird für die Ehrenamtlichen nicht das getan, was Sie sich vorgenommen haben.“ Die Benennung der 13 ordentlichen Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder steht noch aus, ebenso die Konstituierung des Unterausschusses. Er soll helfen, die Rahmenbedingungen für gesellschaftliches Engagement weiter zu verbessern, und bei der Entwicklung einer nationalen Engagementstrategie mitarbeiten.

WWW.BUNDESTAG.DE/PRESSE/HIB/KURZMELDUNGEN-881226
DSERVER.BUNDESTAG.DE/BTP/20/20011.PDF

BMF: Klarstellung zu politischer Betätigung und Gemeinnützigkeit

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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat neue Regelungen veröffentlicht, wie die Abgabenordnung (AO) in der Praxis durch die Finanzämter anzuwenden ist. Sie betreffen vor allem die Möglichkeiten und Grenzen der politischen Betätigung von gemeinnützigen Organisationen und vollziehen die Entscheidungen des Bundesfinanzhofes zum Attac-Urteil nach (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 197 Februar 2019).

Der neue Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) des BMF stellt klar, dass die Beeinflussung der politischen Meinungs- und Willensbildung und die Gestaltung der öffentlichen Meinung nicht zu den gemeinnützigen Zwecken zählen. Ein solches Handeln ist nur dann für die Gemeinnützigkeit unschädlich, wenn es der Verfolgung der steuerbegünstigten Zwecke dient und parteipolitisch neutral bleibt oder wenn eine steuerbegünstigte Körperschaft außerhalb ihrer Satzungszwecke lediglich vereinzelt zu tagespolitischen Themen Stellung nimmt. Letzteres wird mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begründet, allerdings ohne auszuführen, wo die Grenze von „vereinzelt“ liegt.
Weitere Änderungen im AEAO betreffen unter anderem die Regelungen zu überhöhten Vergütungen, den Verlust der Gemeinnützigkeit sowie Inklusionsbetriebe. Der Erlass wurde am 27. Januar 2022 veröffentlicht (2022/0001873).

WWW.BUNDESFINANZMINISTERIUM.DE/CONTENT/DE/DOWNLOADS/BMF_SCHREIBEN/WEITERE_STEUERTHEMEN/ABGABENORDNUNG/AO-ANWENDUNGSERLASS/2022-01-12-AENDERUNG-DES-ANWENDUNGSERLASSES-ZUR-ABGABENORDNUNG-AEAO.PDF?__BLOB=PUBLICATIONFILE&V=2

Große Gemeinnützige müssen Whistleblower schützen

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Seit dem 17. Dezember 2021 gilt für Unternehmen, Behörden und gemeinnützige Organisationen mit mehr als 250 Mitarbeitern die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937). Mit ihr sollen Personen geschützt werden, die Hinweise über Verstöße gegen das EU-Recht melden. Die Organisationen müssen sichere Kanäle einrichten, über die vertrauliche Informationen zu etwaigen Gesetzesverstößen gemeldet werden können. Ab Dezember 2023 wird die EU-Richtlinie auch für kleinere Organisationen ab 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) über die EU-Regelungen hinausgehen zu wollen. Sie will Whistleblower nicht nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht vor rechtlichen Nachteilen schützen, sondern auch bei der Meldung von erheblichen Verstößen „gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt.“

WINHELLER.COM/BLOG/17-12-2021-HINWEISGEBERSYSTEM-NPOS-VERPFLICHTEND
EUR-LEX.EUROPA.EU/LEGAL-CONTENT/DE/TXT/PDF/?URI=CELEX:32019L1937&FROM=EN

Lobbyregister gestartet – auch Gemeinnützige müssen sich eintragen

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Gemeinnützige Vereine oder Stiftungen, die „Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen, um Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen, oder die solche Tätigkeiten in Auftrag geben“ müssen sich bis Ende Februar 2022 in das Lobbyregister eintragen, teilte am 30. Dezember 2021 der Deutsche Bundestag mit. Dabei müssen sie Angaben zu Organmitgliedern und der Lobbytätigkeit machen, Zuschüsse der öffentlichen Hand und private Spenden (Schenkungen) über 20.000 Euro des letzten Geschäftsjahres ausweisen sowie einen Jahresabschluss oder Rechenschaftsbericht einreichen.

Ausnahmen von der Registrierungspflicht bestehen für Gemeinnützige nur, wenn ihre Lobbytätigkeit eine bestimmte Erheblichkeitsschwelle nicht erreicht, sie z.B. die Interessenvertretung „nicht regelmäßig“ ausüben. Das Handbuch für Interessenvertreter zur Eintragung in das Lobbyregister definiert dabei eine regelmäßige Interessenvertretung bereits ab der dritten Kontaktaufnahme. Mit der Registrierung im Lobbyregister ist auch das Befolgen eines vom Deutschen Bundestag und der Bundesregierung festgelegten Verhaltenskodex verbunden. Verstöße gegen die Registrierungsregeln werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet. Die Einträge im Lobbyregister sind öffentlich einsehbar.

Über die Einführung des Lobbyregistergesetzes, das am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist, war lange und kontrovers diskutiert worden (bürgerAktiv berichtete  AUSGABE 220 März 2021 ).

WWW.BUNDESTAG.DE/PRESSE/PRESSEMITTEILUNGEN/PM-211230-LOBBYREGISTER-874138
WWW.LOBBYREGISTER.BUNDESTAG.DE/STARTSEITE

Kommentar: Jetzt kommt es auf die Umsetzung an

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Die Ampelregierung hat für den Bereich der Engagementpolitik einen guten Koalitionsvertrag vorgelegt. Jetzt muss er auch gut umgesetzt werden. Die erste Gelegenheit bietet sich, wenn die Ausschüsse eingesetzt werden. Dann sollte es einen Vollausschuss Bürgerengagement geben, meint Stefan Nährlich von der Stiftung Aktive Bürgerschaft.

WWW.AKTIVE-BUERGERSCHAFT.DE/VORHABEN-AUS-DEM-KOALITIONSVERTRAG-GUT-BITTE-UMSETZEN

Rechnungshof: Politische Stiftungen zahlen zu hohe Gehälter an Vorstände

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Die politischen Stiftungen zahlen ihren außertariflich angestellten Vorständen, Geschäftsführern oder Generalsekretären zu hohe Gehälter. Das hat der Bundesrechnungshof in seinen Bemerkungen zum Jahresbericht 2021 kritisiert. Die außertariflichen Gehälter entsprächen teilweise dem Niveau von Spitzenbeamten wie den Präsidenten des Bundeskriminalamts oder des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge – obwohl sie viel kleiner und mit weniger Personal ausgestattet seien. Das Besserstellungsverbot, nach dem die Stiftungen als Zuwendungsempfänger ihren Beschäftigen nicht mehr zahlen dürfen als die vergleichbaren Beschäftigten des Bundes erhalten, werde durch Versorgungszuschläge unterlaufen, die eine Höhe von bis zu 30 Prozent des Grundgehalts erreichten. Das zuständige Bundesinnenministerium (BMI) habe die Ausnahmen zugelassen, ohne das notwendige Einverständnis vom Bundesfinanzministerium (BMF) einzuholen. Über Jahre hätten weder die Bewilligungsbehörde noch die Wirtschaftsprüfer die Verstöße gegen das Besserstellungsverbot bemerkt, sondern sich gegenseitig auf ihre Angaben verlassen.

Das BMI hat in seiner Stellungnahme eine Prüfung und Rückkopplung mit dem BMF zugesagt, zur Sache selbst gegenüber dem Rechnungshof jedoch eine andere Meinung vertreten: Maßgeblich Jahres-Gesamtentgelte. Dabei bezieht das BMI auch nach seiner Auffassung fehlende Altersversorgung ein. Dem hat der Rechnungshof jedoch widersprochen.

WWW.BUNDESRECHNUNGSHOF.DE/DE/VEROEFFENTLICHUNGEN/PRODUKTE/BEMERKUNGEN-JAHRESBERICHTE/JAHRESBERICHTE/2021-HAUPTBAND/EINZELPLANBEZOGENE-PRUEFUNGSERGEBNISSE/BMI/2021-04

Deutscher Engagementpreis 2021 verliehen

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Die Auszeichnungen wurden am 2. Dezember 2021 in Berlin an sieben Vereine verliehen. Der bayerische Verein Zivilcourage für ALLE erhielt einen Preis für sein Engagement für ein gewaltfreies Miteinander. Der Berliner Verein AMSOC e. V. wurde für seine Patenschaften für Kinder psychisch erkrankter Eltern gewürdigt. Weitere Preisträger sind das Hip-Hop-Projekt „Breathe in Break out“ aus Halle/Saale, das Jugendliche aus sozial benachteiligten Vierteln aktiviert, der Förderverein Romanusbad aus Siebenlehn in Sachsen-Anhalt, der sich um das historische lokale Freibad kümmert und Verein Future of Ghana Germany aus Hamburg, der rassismussensibles Empowerment und Mentoring für schwarze Jugendliche verbindet. Alle Preisträger erhalten 5.000 Euro. Die Abstimmung über den mit 10.000 Euro dotierten Publikumspreis gewann die Expedition Grundeinkommen aus Berlin. Die Initiative plant Modellversuche zum Grundeinkommen, an denen sich deutschlandweit Städte und Gemeinden beteiligen können. Erstmals wurde ein Sonderpreis für Engagement in der Coronapandemie vergeben. Er ging an den Bonner Verein Corona School, der seit 2020 kostenfreie digitale Bildungs- und Förderangebote für Schülerinnen und Schüler entwickelt.

Der Deutsche Engagementpreis würdigt das bürgerschaftliche Engagement und will mehr Menschen für freiwilliges Engagement begeistern. Förderer sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Deutsche Fernsehlotterie und die Deutsche Bahn Stiftung.

WWW.DEUTSCHER-ENGAGEMENTPREIS.DE
ZIVILCOURAGE-FUER-ALLE.DE
WWW.AMSOC-PATENSCHAFTEN.DE
WWW.BREATHEINBREAKOUT.DE
WWW.ROMANUSBAD.DE
FOG-GERMANY.DE/PROJEKTE
EXPEDITION-GRUNDEINKOMMEN.DE
WWW.LERN-FAIR.DE

Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements

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Die Parteien der Ampelkoalition haben am 24. November 2021 ihren Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ vorgestellt. Er enthält auch verschiedene Vorhaben, mit denen SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft fördern wollen.

Dazu gehört, das Ehrenamt von Bürokratie und möglichen Haftungsrisiken zu entlasten, zusammen mit der Zivilgesellschaft eine neue nationale Engagementstrategie zu erarbeiten und die Fördermittel für die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt zu erhöhen. Das Gemeinnützigkeitsrecht soll modernisiert werden, damit sich Vereine und Stiftungen innerhalb ihrer steuerbegünstigten Zwecke sowie auch gelegentlich darüber hinaus politisch betätigen können. Außerdem wollen die drei Parteien Journalismus und E-Sport in den Katalog der gemeinnützigen Zwecke der Abgabenordnung aufnehmen und bis 2023 das in der letzten Legislaturperiode gescheiterte Demokratiefördergesetz (bürgerAktiv berichtete in Ausgabe 223 Juni 2021) verabschieden. EU-Rechtsformen für Vereine und Stiftungen sollen dazu beitragen, das zivilgesellschaftliche Engagement in Europa über Grenzen hinweg zu stärken.

Mit einer nationalen Strategie für Sozialunternehmen will die neue Regierung gemeinwohlorientierte Unternehmen und soziale Innovationen stärker unterstützen und für Unternehmen mit gebundenem Vermögen eine neue Rechtsgrundlage schaffen. Rechtliche Rahmenbedingungen sollen auch geschaffen werden, um Guthaben auf verwaisten Konten bei Banken zur Förderung des Gemeinwohls nutzen zu können.

Im Bereich digitaler Innovationen und digitaler Infrastruktur sollen Instrumente wie Datentreuhänder, Datendrehscheiben und Datenspenden zusammen mit Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft auf den Weg gebracht werden. Das digitale Ehrenamt soll unterstützt und rechtlich gestärkt werden, die Zivilgesellschaft besser in digitalpolitische Vorhaben eingebunden werden. Im Bildungsbereich will die künftige Regierung zivilgesellschaftliches Bildungsengagement und außerschulische Akteure unterstützen und die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsdienstleistungen europarechtskonform beibehalten. Der Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit Koalitionsvertrag 2021 – 2025“ wurde am 24. November 2021 vorgestellt.

WWW.SPD.DE/FILEADMIN/DOKUMENTE/KOALITIONSVERTRAG/KOALITIONSVERTRAG_2021-2025.PDF

Kritik am Sondierungspapier: Zu wenig Partizipation für die Bürger

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Die Aussagen der Ampelparteien zur Partizipation der Bürgerinnen und Bürger in politischen Entscheidungsprozessen sind auf Kritik gestoßen. In der taz kritisierte am 9. November 2021 der Flensburger Professor Gerd Grözinger, dass SPD, FDP und Grüne in ihrem Sondierungspapier für eine Koalition zwar ankündigten, neue Formen des Bürgerdialogs „wie etwa Bürgerräte“ nutzen zu wollen, jedoch direkt wieder einschränkten: „ohne das Prinzip der Repräsentation aufzugeben“. Grözinger warnte vor Pseudolösungen und erinnerte diesbezüglich an das „Modellprojekt Bürgerrat“ des letzten Bundestages zum Thema „Deutschlands Rolle in der Welt“. Er forderte mit Verweis auf Beispiele aus Irland, echte Partizipation etwa beim Thema Tempolimit einzuführen.

Auch für den Politikwissenschaftsprofessor Roland Roth von der Hochschule Magdeburg-Stendal und Rupert Graf Strachwitz, Vorstand der Maecenata Stiftung, kommt Bürgerbeteiligung im Sondierungspapier zu kurz. Im Gegenteil lesen sie aus der Ankündigung schnellerer Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren heraus, dass die Bürgerbeteiligung der Beschleunigung zuliebe sogar zurückgefahren wird. Die große Bereitschaft, sich zu engagieren und über Wahlen hinaus politisch zu beteiligen, werde in den Sondierungen völlig vernachlässigt, schrieben sie in einem Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau am 7. November 2021.

TAZ.DE/MEHR-PARTIZIPATION-DURCH-BUERGERRAETE/!5810495/
WWW.FR.DE/MEINUNG/UND-DIE-BUERGERSCHAFT-91100696.HTML

BFH: Zu viel politische Einflussnahme gefährdet Gemeinnützigkeit

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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat der Verbreitung von Verschwörungstheorien eine Grenze gesetzt und einem Verein damit die Gemeinnützigkeit abgesprochen. In einem Eilverfahren präzisierte der BFH den Grundsatz, dass bei einem gemeinnützigen Verein die Einflussnahme auf die politische Willensbildung und die Öffentlichkeit nicht über das hinausgehen darf, was im Rahmen der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke erforderlich ist. Der Beschluss vom 18. August 2021 (Az. V B 25/21) wurde am 28. Oktober 2021 veröffentlicht.

Der fragliche Verein hatte auf seiner Internetseite die Effektivität von Masken zum Schutz vor Corona-Viren infrage gestellt, die Bundesregierung aufgefordert, die Corona-

Schutzmaßnahmen sofort aufzuheben und auf das Recht der Bevölkerung zum Widerstand nach Artikel 20 des Grundgesetzes hingewiesen. Ein Vorstandsmitglied des Vereins sprach zudem in einem Video auf der Vereinshomepage über die mögliche Abhängigkeit von Politikern von anderen Mächten.

Der Verein sah dies durch seine beiden gemeinnützigen Satzungszwecke „Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens“ und „Förderung des demokratischen Staatswesens“ gedeckt. Die Münchener Richter widersprachen dem. Die „Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens“, so der BFH, umfasse zwar auch die Information der Bevölkerung und könne grundsätzlich dem widersprechen, was Parlament und Regierung vertreten. Der Verweis auf ein Widerstandsrecht und die Behauptung einer Abhängigkeit von Politikern von anderen Mächten gehe aber über das hinaus, was zur gemeinnützigen Förderung dieses Zwecks zwangsläufig mit einer gewissen politischen Zielsetzung verbunden sei. Es sei auch durch den Zweck der „Förderung des demokratischen Staatswesens“ nicht gedeckt, denn dafür hätte sich der Verein umfassend mit den demokratischen Grundprinzipien befassen und diese in geistiger Offenheit neutral würdigen müssen.

WWW.BUNDESFINANZHOF.DE/DE/PRESSE/PRESSEMELDUNGEN/DETAIL/KRITIK-AN-CORONA-MASSNAHMEN-GEMEINNUETZIGKEIT-UND-POLITISCHE-BETAETIGUNG/
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Kommentar: Ein offener Brief an die Koalitionäre

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Im Sondierungspapier haben die Verhandelnden von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen noch Platz gelassen für die Engagementpolitik. Was sie in den Koalitionsvertrag schreiben sollten, schreibt ihnen Dr. Stefan Nährlich, Vorstandsmitglied und Geschäftsführer der Aktiven Bürgerschaft, in einem offenen Brief.

WWW.AKTIVE-BUERGERSCHAFT.DE/VOM-SONDIERUNGSPAPIER-ZUM-KOALITIONSVERTRAG

Social-Media-Aktivitäten von Kommunen führen nicht zu mehr Bürgerbeteiligung

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Über 86 Prozent der öffentlichen Verwaltungen in Deutschland sind auf Social Media Plattformen wie Facebook Instagram, YouTube und Twitter aktiv. Damit kann das Image von öffentlichen Verwaltungen bei der Bevölkerung grundsätzlich positiv beeinflusst werden, doch werden direkte Partizipationsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger auf den untersuchten Social-Media-Kanälen nicht oder kaum genutzt. Die Kommunen informieren zwar über aktuelle Projekte, Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger im Sinne eines Konsultierens sowie zur direkten Partizipation werden nicht eingeholt. Das hat die Studie „Bürger*innen als Freunde – Potenziale von Sozialen Medien in der öffentlichen Verwaltung“ ergeben, die das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO und die Universität Stuttgart veröffentlicht haben.

Ausgewertet wurde die Kommunikation der Social-Media-Präsenzen der Städte Hamburg, München, Köln und Leipzig im Zeitraum von Juli 2019 bis August 2020. Außerdem wurden 2016 Personen aus zwölf Bundesländern zu ihrer Zufriedenheit mit den Social-Media-Auftritten ihrer Kommunen befragt. Die Studie wurde im Auftrag des vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. durchgeführt.

www.iao.fraunhofer.de/de/presse-und-medien/aktuelles/buerger-innen-als-freunde.html www.vhw.de/fileadmin/user_upload/08_publikationen/verbandszeitschrift/FWS/2021/5_2021/FWS_5_2021_Becker_et_al.pdf

Warnung vor Desiderius-Erasmus-Stiftung

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Die Otto-Brenner-Stiftung (OBS) warnt in einer Studie vor dem weiteren Erstarken rechtsextremer Akteure als Folge der bevorstehenden staatlichen Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES). Diese steht der AfD nahe, die nach der Bundestagswahl im September 2021 zum zweiten Mal in den Bundestag einzieht und damit die Voraussetzung für die staatliche Förderung der Stiftung schafft. Laut OBS werden die parteinahen Stiftungen in Deutschland jährlich mit 660 Millionen Euro gefördert. In der Studie wird unter anderem empfohlen, die Stiftungsfinanzierung gesetzlich zu regeln, an klare Kriterien zu knüpfen und die Stiftungen zur Offenlegung weiterer Finanzquellen zu verpflichten. Autoren der Untersuchung sind der Politikwissenschaftler und Arne Semsrott, Projektleiter von „Frag den Staat“, und der Jurist Matthias Jakubowski. Die OBS ist die gemeinnützige Wissenschaftsstiftung der IG Metall.

www.otto-brenner-stiftung.de/fileadmin/user_data/stiftung/02_Wissenschaftsportal/03_Publikationen/AP51_DES_Bildung_von_rechtsaussen.pdf

Keine Änderung bei steuerlicher Behandlung von Mitgliedsbeiträgen

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Spenden an gemeinnützige Organisationen wirken sich steuermindernd aus, bei Mitgliedsbeiträgen ist das oft nicht der Fall. Daran soll sich nach Ansicht der Bundesregierung auch nichts ändern, schreibt sie in ihrer Antwort (Drucksache 19/32370)

vom September 2021 auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Denn Mitgliedsbeiträge dienten überwiegend der Finanzierung von Leistungen der Vereine für ihre Mitglieder oder deren Freizeitgestaltung. Sie kämen etwa bei Sportvereinen, Kleingarten- oder Karnevalsvereinen nicht der Allgemeinheit zugute, und daran scheitere eine allgemeine steuerliche Berücksichtigung, so die Bundesregierung. Die FDP-Fraktion hatte sich in ihrer Anfrage auf ein Urteil des Finanzgerichts Köln vom Februar 2021 berufen, nach dem ein steuerlicher Abzug möglich sein muss, wenn die tatsächliche Vereinstätigkeit über die Freizeitgestaltung hinausgeht. Das betroffene Finanzamt hat gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt.

dserver.bundestag.de/btd/19/323/1932370.pdf
www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-865118

Neuer Anwendungserlass zur Abgabenordnung

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Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber Neuerungen für gemeinnützige Vereine und Stiftungen beschlossen. Unter anderem wurden der Katalog der gemeinnützigen Zwecke in der Abgabenordnung (AO) erweitert und die Kooperation zwischen gemeinnützigen Organisationen erleichtert (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 218 Januar 2021). Wie diese neuen Regelungen in der Anwendungspraxis umzusetzen sind, führt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 8. August 2021 in entsprechenden Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) aus.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/AO-Anwendungserlass/2021-08-06-aenderung-des-anwendungserlasses-zur-abgabenordnung-AEAO.pdf https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/AO-Anwendungserlass/2021-08-06-aenderung-des-anwendungserlasses-zur-abgabenordnung-AEAO.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 

Online-Gremiensitzungen auch 2022 weiterhin möglich

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Der Deutsche Bundestag hat am 7. September 2021 die Ausnahmeerlaubnis für gemeinnützige Organisationen verlängert, virtuelle und hybride Gremiensitzungen auch ohne entsprechende Regelungen in der Satzung durchzuführen. Sie gilt nun über das Jahresende hinaus bis zum 31. August 2022. Der Bundestag hatte im März 2020 Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch beschlossen, durch die die Handlungsfähigkeit von Vereinen und Stiftungen während der Corona-Krise gesichert werden soll. Ende 2021 war die Ausnahmeregelung zum ersten Mal verlängert worden (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 217 November-Dezember 2020).

https://dserver.bundestag.de/btd/19/322/1932275.pdf