Subventionen für Wirtschaft und Zivilgesellschaft

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Die Subventionen durch den Bund steigen von 24,6 Milliarden Euro im Jahr 2019 auf 47,2 Milliarden im Jahr 2022. Davon entfallen 19,4 Milliarden Euro auf Finanzhilfen. Mit rund 3,3 Milliarden Euro schlagen Mindereinnahmen durch Steuervergünstigungen zu Buche. 42 Finanzhilfen wurden neu eingeführt. Der größte Teil der Subventionen entfällt auf die gewerbliche Wirtschaft. Durch Steuerbegünstigungen zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und gemeinnütziger Zwecke erwartet die Bundesregierung für das Jahr 2022 Steuermindereinnahmen in Höhe von rund 1,92 Milliarden Euro. Mit weiteren 445 Millionen Euro Mindereinnahmen rechnet die Bundesregierung aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für Leistungen gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Einrichtungen. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrem 28. Subventionsbericht (Drucksache 19/32170) vom 25. August 2021 über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2019 bis 2022.

https://dserver.bundestag.de/btd/19/321/1932170.pdf

https://www.bundestag.de/presse/hib/856354-856354

Kaffeesteuer auf gespendeten Kaffee

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Auf Kaffee, der aufgrund des Erreichens des Mindesthaltbarkeitsdatums unter Steueraufsicht vernichtet wird, muss keine Kaffeesteuer entrichtet werden. Wird er jedoch an gemeinnützige Organisationen gespendet, da er nicht mehr verkauft werden kann, wird die Kaffeesteuer fällig. Dies sei auch richtig und sinnvoll, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion am 23. Juli 2021 (Drucksache 19/31728). Denn die Kaffeesteuer sei eine Verbrauchsteuer und auch gespendeter Kaffee solle ja konsumiert werden. Die Bundesregierung teile auch nicht die Ansicht der Fragesteller, dass das Kaffeesteuergesetz Fehlanreize setze, nicht mehr absetzbaren Kaffee lieber zu vernichten, um Kaffeesteuer zu sparen, statt ihn für gemeinnützige Zwecken zu spenden.

dserver.bundestag.de/btd/19/317/1931728.pdf

Stiftungen haben viel Geld und sind offenbar gesetzestreu

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

In Deutschland gibt es 23.876 rechtsfähige Stiftungen, die zusammen im Jahr 2019 über ein Vermögen von mehr als 107 Milliarden Euro verfügten, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (Drucksache 19/31904) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen am 06. August 2021. Der Regierung sei jedoch nicht bekannt, wie sich dieses Vermögen zusammensetze und welcher Anteil des Vermögens auf gemeinnützige oder privatnützige Stiftungen entfalle. Auch sei eine detaillierte Auswertung jener Steuerstraftaten im Zusammenhang mit Stiftungen nicht möglich, die dem Bundeszentralamt für Steuern angezeigt wurden. Dafür nannte die Bundesregierung „die geringe Fallzahl und die daraus resultierende Geheimhaltung“ als Gründe. Zu Anzeigen in den Ländern lägen dem Bund keine Zahlen vor. Die Grünen hatten danach gefragt.

dserver.bundestag.de/btd/19/319/1931904.pdf

Steuerliche Erleichterungen für Hochwasserhilfe

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Gemeinnützige Körperschaften können eigene finanzielle Mittel und Spenden zur Unterstützung der vom Hochwasser Betroffenen einsetzen, auch wenn dies außerhalb ihrer Satzungszwecke liegt. Die steuerlichen Erleichterungen gelten auch dann, wenn die Spender nicht in einem vom Hochwasser betroffenen Bundesland wohnen. Dies teilte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 23. Juli 2021 mit. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen wies am 29. Juli.2021 allerdings darauf hin, dass die Tätigkeit über die Satzungszwecke hinaus zwar steuerrechtlich aufgrund der Ausnahmeregelungen möglich ist. Jedoch sei bislang nicht rechtssicher ungeklärt, ob dies auch zivilrechtlich erlaubt sei.

Mit einem Schreiben vom 23. Juli 2021 hat das BMF außerdem steuerliche Erleichterungen für Unternehmen im Rahmen der Hochwasserhilfe für einen befristeten Zeitraum geregelt. Dies betrifft beispielsweise die Überlassung von Hotelzimmern oder Ferienwohnungen für eine unentgeltliche Beherbergung von Flutopfern oder Helfern und den Einsatz von Baufahrzeugen und Gerät bei der Suche und Rettung von Flutopfern sowie der Beseitigung der Flutschäden.

Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat seinen Katastrophenerlass am 23. Juli 2021 aktualisiert (bürgerAktiv berichtete in Ausgabe 224 Juli 2021). Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz hat am 2. August 2021 seine steuerlichen Sonderregelungen zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz aktualisiert.

www.bundesfinanzministerium.de/…-steuerliche-erleichterungen-hochwasser.html
www.bundesfinanzministerium.de/…/Umsatzsteuer/2021-07-23-USt-Flutkatastrophe-2021.html
www.finanzverwaltung.nrw.de/…
www.lfst-rlp.de/…
www.stiftungen.org/themen/stiftungsrecht/steuerliche-erleichterungen-fuer-gemeinnuetzige-organisationen-bei-der-bewaeltigung-der-hochwasserkatastrophe.html

Langfassung des fünften Freiwilligensurveys erschienen

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Der Bericht „Freiwilliges Engagement in Deutschland – Der Deutsche Freiwilligensurvey 2019″ ist im Juni 2021 in Langfassung erschienen. Er informiert auf 283 Seiten über die Ergebnisse des fünften Freiwilligensurveys 2019 und liefert Erkenntnisse unter anderem über den zeitlichen Umfang des freiwilligen Engagements, über Motive, ein Engagement aufzunehmen, und Gründe, es zu beenden, sowie über Unterschiede im Engagement zwischen Männern und Frauen, Altersgruppen und hinsichtlich der gesellschaftlichen Engagementbereiche. Die Kurzfassung erschien im März diesen Jahres (bürgerAktiv berichtete in Ausgabe 220 März 2021 und kommentierte).

Der Freiwilligensurvey ist eine repräsentative Befragung, die sich an Personen ab 14 Jahren richtet. Die wissenschaftliche Leitung liegt seit 2011 beim Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA). Es wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

www.dza.de/forschung/fws
https://www.dza.de/…der_Deutsche_Freiwilligensurvey_2019.pdf

Bundesregierung noch ohne Kenntnisse über Corona-Auswirkungen auf Bürgerengagement

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Bislang liegen der Bundesregierung noch keine Erkenntnisse über die Auswirkungen der Covid19-Pandemie auf das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland vor, heißt es in der Antwort der Bundesregierung vom 5. Juli 2021 (Drucksache 19/31000) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Aus den der Bundesregierung bekannten Studien und Working-Papers beispielsweise vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft oder dem Maecenata Institut für Philanthropie und Zivilgesellschaft ließen sich keine belastbaren Informationen ableiten. Um die Zivilgesellschaft und das bürgerschaftliche Engagement in der Corona-Pandemie zu unterstützen, verweist die Bundesregierung auf verschiedene Modellprojekte, Forschungsvorhaben, Überbrückungshilfen, Darlehen und Fördermaßnahmen von Bundesministerien. Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ würden außerdem der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt 30 Millionen Euro für die Jahre 2021/2022 zur Verfügung gestellt, um das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement für Kinder, Jugendliche und Familien zu unterstützen.

dserver.bundestag.de/btd/19/310/1931000.pdf

Bund gründet weiter neue Stiftungen

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Der Bund hat 54 privatrechtliche Stiftungen gegründet oder mitgegründet. Das teilte das Bundesministerium der Finanzen in seiner Antwort vom 5. Juli 2021 auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion mit (Drucksache 19/31391). Drei weitere Stiftungen sollen in der aktuellen Legislaturperiode noch errichtet werden. Dabei handelt es sich die Stiftung „Orte der deutschen Demokratiegeschichte“, die Stiftung „Clean Energy and Energy Inclusion for Africa (CEI Africa)“ und das „Deutsche Zentrum Mobilität der Zukunft“.
Die FDP hatte in ihrer Anfrage kritisiert, dass trotz der Empfehlung des Bundesrechnungshofes, privatrechtliche Stiftungen nur in Ausnahmefällen als geeignete und wirtschaftliche Möglichkeit zur Aufgabenerfüllung zu wählen, durch die Bundesregierung fortlaufend neue Stiftungen errichtet werden. Im Dezember 2019 hatte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD geantwortet, dass der Bund an mindestens 104 Stiftungen beteiligt sei, wobei allerdings auch öffentlich-rechtliche Stiftungen mitgezählt wurden (bürgerAktiv berichtete in Ausgabe 207 Januar 2020).

dserver.bundestag.de/btd/19/313/1931391.pdf

Weniger Kleingartenvereine

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Seit 1990 ist die Zahl der Kleingärten von rund 1,3 Millionen auf aktuell 900.000 gesunken. Auch die Zahl der Kleingartenvereine hat abgenommen. Das ist der Antwort der Bundesregierung vom 8. Juni 2021 auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke zum Kleingartenwesen in Deutschland zu entnehmen (Drucksache 19/30376). Danach nutzen vier bis fünf Millionen Menschen einen Kleingarten in circa 13.500 Vereinen. Die meisten Kleingartenvereine gibt es in den Bundesländern Sachsen (3.670) und Sachsen-Anhalt (1.639), die wenigsten im Saarland (28). Vor allem in strukturschwachen Regionen kommt es seit 10 Jahren zu vermehrtem Leerstand in Kleingartenanlagen. Die Nutzung solcher Flächen durch alternative Formen der Landwirtschaft, wie Microfarming und Market Gardening müsse allerdings mit dem Bundeskleingartengesetz vereinbar sein, schreibt die Bundesregierung. Dieses sehe eine nichterwerbsmäßige Erzeugung von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf vor. Kleingartenvereine – „Schrebergärten“ – bestehen seit mehr als 150 Jahren und gehen auf Ideen des Leipziger Arztes Moritz Schreber zurück (bürgerAktiv berichtete in Ausgabe 146 Juni 2014).

dserver.bundestag.de/btd/19/303/1930376.pdf

Vereinheitlichung des Stiftungsrechts beschlossen

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Der Bundestag hat am 24. Juni 2021 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (Drucksache 19/28173) mit den vom Rechtsausschuss empfohlenen Änderungen (Drucksache 19/30938) beschlossen.

Durch das Gesetz wird das Stiftungszivilrecht jetzt einheitlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Weitere Neuerungen: Beim Bundesamt für Justiz wird künftig ein zentrales Stiftungsregister mit Publizitätswirkung geführt (bürgeraktiv berichtete in Ausgabe 222 Mai 2021). Durch die angenommenen Änderungsvorschläge des Rechtsausschusses wurde klargestellt, dass sogenannte Zuwächse aus der Umschichtung des Grundstockvermögens einer Stiftung grundsätzlich auch für die Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden können. Bei der Zulegung von Stiftungen kann die übernehmende Stiftung auch einen breiteren Zweck als die übertragende Stiftung haben, identische Zwecke beider Stiftungen sind nicht mehr Voraussetzung. Die Anforderungen an die Zweckänderung einer Stiftung und an die Umgestaltung in eine Verbrauchsstiftung wurden abgesenkt. Diese sind jetzt möglich, wenn der Stiftungszweck nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllt werden kann. Dies, so der Gesetzgeber, sei insbesondere dann der Fall, wenn die finanziellen Mittel fehlten und auch in absehbarer Zeit nicht erworben werden könnten. Der Begriff der Unmöglichkeit der Zweckverfolgung wurde gestrichen.

Das Gesetz tritt zum 1. Juli 2023 in Kraft, die Regelungen zum Stiftungsregister zum 1. Januar 2026. Die Oppositionsfraktionen im Bundestag enthielten sich der Stimme, weil, wie Friedrich Straetmanns von der Fraktion Die Linke kritisierte, die Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts ohne sachlichen Zusammenhang mit einer Abstimmung über die in die Grundrechte eingreifende Änderung des Infektionsschutzgesetzes verbunden wurde.

www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw25-de-stiftungsrecht-846946
dserver.bundestag.de/btd/19/309/1930938.pdf
dserver.bundestag.de/btd/19/311/1931118.pdf

Demokratiefördergesetz gescheitert

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Die SPD-Bundestagsfraktion hat das Vorhaben der Regierungskoalition, ein Demokratiefördergesetz bzw. „Wehrhafte-Demokratie-Gesetz“ zu verabschieden, für „endgültig gescheitert“ erklärt. Dies meldete die „Tagesschau“ am 23. Juni 2021. Über das Gesetzesvorhaben haben die beiden Regierungspartner SPD und CDU/CSU lange gestritten. Zuletzt schien eine Einigung bei der Frage in Sicht, wie zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Rechtsextremismus ihre Verfassungstreue im Rahmen von Fördermaßnahmen des Bundes erklären sollen (bürgerAktiv berichtete in Ausgabe 222 Mai 2021). Während sich die Unionsfraktion zu Gesetzesvorhaben aktuell nicht geäußert hat, kündigte die SPD an, das „Demokratiefördergesetz gleich nach der Bundestagswahl mit neuen Mehrheiten so schnell wie möglich“ auf den Weg zu bringen, heißt es in der Tagesschau-Meldung.

www.tagesschau.de/investigativ/wehrhafte-demokratie-gesetz-101.html

Unterausschuss Bürgerengagement will Vollausschuss werden

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Die Mitglieder des Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ des Deutschen Bundestages fordern, in der nächsten Wahlperiode einen ordentlichen, vollwertigen Ausschuss für den Politikbereich bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt, Partizipation und Zivilgesellschaft einzusetzen. Dies sei nötig, „um endlich mehr konkret bewegen zu können“. „Viel zu oft sind bei Gesetzesvorhaben wichtige Aspekte des bürgerschaftlichen Engagements im parlamentarischen Verfahren gar nicht thematisiert oder nur eher beiläufig erörtert worden“ heißt es in dem Bericht über die Tätigkeit des Unterausschusses in der 19. Wahlperiode, der am 9. Juni 2021 an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend übergeben wurde.

Der Bericht enthält auch die Empfehlung, eine Engagementstrategie auszuarbeiten, um die Aktivitäten der Bundesministerien zielgerichteter zu koordinieren. Der Bürokratiebelastung im Ehrenamt sei wirksam zu begegnen, da sie ein wesentlicher Hemmschuh bei der Gewinnung von Leitungs- und Funktionspersonal in Vereinen und Stiftungen sei. Die Digitalisierung im Dritten Sektor solle aktiv vorangetrieben werden. Dabei sei eine flächendeckende Versorgung mit einer zeitgemäßen Kommunikationsinfrastruktur und der Ausbau digitaler Kompetenzen die Grundvoraussetzung. Bei der Arbeit der staatlichen Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) solle darauf geachtet werden, dass sie das Prinzip der Subsidiarität zu bestehenden zivilgesellschaftlichen Strukturen einhalte.

www.bundestag.de/…pdf

Kommentar: Vollausschuss Bürgerengagement? Warum? Und was dann?

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Engagement in Deutschland braucht bessere Rahmenbedingungen. Die Aufwertung des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement zu einem „richtigen“ Ausschuss kann helfen – vorausgesetzt, es gelingt, endlich vom Klein-Klein wegzukommen, meint Stefan Nährlich von der Stiftung Aktive Bürgerschaft.

https://www.aktive-buergerschaft.de/vollausschuss-buergerengagement-warum-und-was-dann/

Transparenzregister geht auch mit weniger Bürokratie

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Der Bundestag hat die im ersten Entwurf des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes vorgesehenen Bürokratiebelastungen für Vereine und Gemeinnützige (bürgerAktiv berichtete in Ausgabe 221 April 2021) zurückgenommen. Er beschloss am 10. Juni 2021 die Empfehlung des Finanzausschusses (Drucksache 19/30443), die keine Meldepflicht der Vorstandsmitglieder durch die Vereine mehr vorsieht. Stattdessen muss der Bundesanzeiger-Verlag als registerführende Stelle die entsprechenden Eintragungen im Transparenzregister zum 1. Januar 2023 vornehmen. Außerdem wird die Beantragung einer Gebührenbefreiung für gemeinnützige Organisationen vereinfacht. Dazu reicht nun ein Antrag für die Jahre 2021 bis 2023. Ein entsprechendes Antragsformular soll der Bundesanzeiger-Verlag bereitstellen. Statt eines Nachweises der Gemeinnützigkeit reicht eine entsprechende Erklärung aus. Eine etwaige Nachprüfung obliegt dem Bundesanzeiger-Verlag. Ab 2024 wird die Gemeinnützigkeit einer Organisation durch das neue Zuwendungsempfängerregister automatisch nachgewiesen. Ein entsprechender Antrag auf Gebührenbefreiung für das Transparenzregister ist dann nicht mehr erforderlich.

www.bundestag.de/…
dserver.bundestag.de/btd/19/304/1930443.pdf

Mehr gespendet

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Das Statistische Bundesamt meldet einen Spendenanstieg: Danach ist die Summe der Spenden in Deutschland von 6,370 Milliarden Euro im Jahr 2016 auf 6,745 Milliarden Euro im Jahr 2017 gestiegen – ein Wachstum um 5,9 Prozent. Das geht aus der am 18. Mai 2021 veröffentlichten Auswertung „Geleistete Spenden, geltend gemachte und abzugsfähige Zuwendungen 2017” der Lohn- und Einkommenssteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes hervor. Sie erscheint mit mehrjähriger Verzögerung, da die Frist für die Abgabe einer Steuererklärung bis zu vier Jahre betragen kann. 6,15 Milliarden Euro kamen 2017 als Spenden gemeinnützigen Organisationen zugute, 341 Millionen flossen in den Vermögensstock von Stiftungen. Die übrigen Zuwendungen gingen an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen. Absolut betrachtet geben die Steuerpflichtigen aus Hamburg, Bremen und Berlin am meisten. Hier liegt der Medianwert der Spenden zwischen 180 und 160 Euro. Am wenigsten spenden die Steuerzahler aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Hier liegt der entsprechende Wert bei jeweils 100 Euro. Die Auswertung kann auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes abgerufen werden.

WWW.DESTATIS.DE/…

Kinder und Jugendliche als mündige Bürger

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Mehr Mitbestimmung und bessere politische Bildung für Kinder und Jugendliche haben Sachverständige bei einer Anhörung am 17. Mai 2021 im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages gefordert. Gegenstand war der Bericht der Bundesregierung über die Lage junger Menschen (16. Kinder- und Jugendbericht) mit dem Titel „Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter“ (Drucksache 19/24200). Der Bildungswissenschaftler Prof. Dr. Christian Palentien von der Universität Bremen forderte unter anderem mehr konkrete Mitbestimmungsmöglichkeiten junger Menschen zum Erlernen demokratischer Spielregeln. Teilhabe dürfe nicht nur simuliert werden. Lisi Maier vom Deutschen Bundesjugendring warnte davor, politische Bildung nur als „Brandlöscher“ gegen rechtsextremistische Übergriffe zu begreifen. Im Mittelpunkt politischer Bildung müssten die Interessen der Jugendlichen stehen und nicht die Lösung gesellschaftlicher, sozialer oder politischer Probleme. Der „Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland“ wird in jeder Legislaturperiode durch eine von der Bundesregierung beauftragte Expertenkommission erstellt. Im Mittelpunkt des aktuellen Berichtes steht die Herausforderung demokratischer Gesellschaften, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung als mündige Bürgerinnen und Bürger zu fördern, damit sie ihre Interessen in Politik und Gesellschaft vertreten und diese aktiv mitgestalten können.

www.bundestag.de/ausschuesse/…
dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/242/1924200.pdf

Kommentar: Service Learning – Politische Bildung in Aktion

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Werte bestimmen nicht nur Persönlichkeiten, sondern auch Gesellschaften. Wie aber bringen wir sie jungen Menschen bei? Gar nicht, sagt Prof. Dr. Karl-Heinz Gerholz. Es gehe hier nicht um Erziehung, sondern um eine Erfahrung. Und die lasse sich gut über Service Learning herstellen.

WWW.AKTIVE-BUERGERSCHAFT.DE/SERVICE-LEARNING-POLITISCHE-BILDUNG-IN-AKTION/ 

Demokratie soll jetzt doch noch wehrhafter werden

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Das lange strittige Gesetz zur Stärkung und Förderung der wehrhaften Demokratie kommt vielleicht doch noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg: Am 12. Mai 2021 hat das Bundeskabinett neue Eckpunkte für das Gesetz beschlossen. Ziel sind verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen für eine längerfristige Förderung von zivilgesellschaftlichen Initiativen auch gegen Rechtsextremismus. Die CDU/CSU Bundestagsfraktion hatte sich zuvor daran gestört, dass von geförderten Projekten kein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland verlangt werden sollte (bürgeraktiv berichtete in Ausgabe 221 April 2021). Laut den jetzt aktualisierten Eckpunkten sollen mit Bundesmitteln geförderte Projekte bei der Antragstellung schriftlich zusichern müssen, dass sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und dass sie ihre Mittel ausschließlich für grundgesetzkonforme Ziele verwenden. Die Initiativen sollen dies auch „im Rahmen ihrer Möglichkeiten“ für Mitarbeiter und Partnerorganisationen überprüfen. Das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode durchzubringen wird allerdings knapp.

www.bmfsfj.de/…
taz.de/…

Journalismus wird erst einmal nicht gemeinnützig

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Breite Ablehnung hat der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag erfahren, Non-Profit-Journalismus als gemeinnützig anzuerkennen. Die Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD lehnte am 7. Mai 2021 den Antrag ab, den Katalog der gemeinnützigen Zwecke der Abgabenordnung um den Zweck des gewinnzweckfreien Journalismus zu erweitern (Drucksache 19/29378). Sie kündigte an, das Thema bei einer großen Reform des Gemeinnützigkeitsrechts in der nächsten Legislaturperiode angehen zu wollen. In ihren Begründungen machten sich die beiden Regierungspartner gegenseitig für das Verzögern der Reform verantwortlich. So kritisierten CDU und CSU, dass der von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) lange angekündigte Gesetzentwurf zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts nicht vorgelegt worden sei. Die SPD warf ihrerseits CDU/CSU vor, dass dafür eine Klarstellung hinsichtlich der politischen Betätigung gemeinnütziger Organisationen nötig gewesen wäre, die CDU/CSU aber nicht mitgetragen hätten. Während auch FDP und AfD den Antrag ablehnten, stimmte Die Linke für die Gesetzesinitiative der Grünen Bundestagsfraktion. Mit ihrem Antrag wollen die Grünen gemeinnützigen Journalismus neben den öffentlich-rechtlichen und privaten Medien als weitere Säule der Medienvielfalt und medialen Grundversorgung etablieren (bürgerAktiv berichtete in Ausgabe 219 Februar 2021).

www.bundestag.de/mediathek…
www.bundestag.de/dokumente/…

Sachverständige fordern Nachbesserungen beim Stiftungsrecht

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts ist bei der öffentlichen Anhörung am 5. Mai 2021 im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages von den Sachverständigen kritisiert worden. Er sei stellenweise zu sehr von der Sichtweise der Aufsichtsbehörden geprägt und lasse dem individuellen Stifterwillen zu wenig Raum, bemängelte der Bundesverband Deutscher Stiftungen. Auch fehle ein Klagerecht von Organen zum Schutz der Stiftung. Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft forderte, dass in Zeiten anhaltender Niedrigzinsen auch die Gewinne aus Vermögensumschichtungen für die Zweckerfüllung verwendet werden dürfen. Dies sei bisher oft unklar geregelt gewesen. Die Klarstellung im Gesetzentwurf sei aber eine Klarstellung zuungunsten der Stiftungen. Die Stiftung Aktive Bürgerschaft sprach sich dafür aus, die Zulegung von Stiftungen bürokratieärmer und eigenverantwortlicher zu regeln. Dafür solle auf das Vorliegen wesentlicher Änderungen der Umstände verzichtet werden. Die Aufsichtsbehörden sollten die Entscheidung von Stiftungsgremien für eine Fusion grundsätzlich genehmigen und nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern dürfen. Rainer Hüttemann von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn bedauerte, dass der vorliegende Gesetzentwurf manche Erwartung an ein modernes und zukunftsgerichtetes Stiftungsrecht nicht erfüllen könne. Leider würden auch wichtige Themen wie die Verzahnung von Stiftungs- und Vereinsrecht ausgeklammert. Immerhin, so Hüttemann, werde der föderale Stiftungsprovinzialismus beendet.

Das neue Stiftungsrecht soll das Nebeneinander der uneinheitlichen Regelungen von Bundesrecht und Landesrecht beenden und zu mehr Rechtssicherheit führen (bürgerAktiv berichtete).

www.bundestag.de/ausschuesse/a06_Recht/…
www.bundestag.de/…

Kommentar: Zentrale Fragen lässt der Freiwilligensurvey unbeantwortet

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

In der letzten Ausgabe haben wir gemeldet, erste Erkenntnisse des Fünften Freiwilligensurvey sind bereits da (bürgerAktiv berichtete in Ausgabe 220 März 2021 )Dr. Holger Backhaus-Maul forscht selbst seit Jahren über bürgerschaftliches Engagement und hat sie sich genauer angesehen. 

https://www.aktive-buergerschaft.de/zentrale-fragen-laesst-der-freiwilligensurvey-unbeantwortet/ 

CDU/CSU lehnen Demokratiefördergesetz ab 

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Die CDU/CSUBundestagsfraktion will das Demokratiefördergesetz nicht mittragen. Das berichtete das Nachrichtenmagazin Der Spiegel am 31. März 2021. Die Unionsabgeordneten stören sich daran, dass der Gesetzesentwurf von geförderten Projekten kein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland verlange. Die sogenannte Extremismusklausel war 2014 abgeschafft worden. Wenn Vereine und Projekte öffentliche Zuwendungen erhielten, mussten sie bis dahin ein schriftliches Bekenntnis zu ihrer Verfassungstreue und der ihrer Projektpartner abgeben (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 142 Februar 2014). Außerdem will die Union, dass der Bundesfreiwilligendienst als Aspekt zur praktischen Demokratieförderung durch das Demokratiefördergesetz gestärkt wird. Über das Demokratiefördergesetz wird seit Langem zwischen SPD und CDU/CSU gestritten (bürgeraktiv berichtete in Ausgabe 217 November-Dezember 2020). Die SPD will mit dem Gesetz eine dauerhafte Finanzgrundlage für die vielen gesellschaftlichen Projekte zur Stärkung der Demokratie zu schaffen.  

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/cdu-csu-unionsfraktion-bremst-demokratiefoerdergesetz-aus-a-6fef4874-c411-4bbb-ab2e-64cb1f06976a  

Keine Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Die Desiderius-Erasmus-Stiftung habe bisher keine Mittel aus dem Bundeshaushalt erhalten. Die seit 2018 parteinahe Stiftung der Alternative für Deutschland (AfD) sei jedoch auch kein Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Das teilte die Bundesregierung am 30. März 2021 (Drucksache 19/28130) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit. Die hatten mit Bezug auf den Demokratieforscher Prof. Dr. Michael Koß gefragt, wie staatliche Förderung einerseits und der Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit andererseits vereinbar seien. Um zu verhindern, dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung bei einem Wiedereinzug der AfD in den Bundestag Zuwendungen aus dem Haushalt des Bundes erhält, haben die Bildungsstätte Anne Frank und der Grünen-Politiker Volker Beck am 21. April 2021 in Frankfurt am Main ein Eckpunktepapier für ein Gesetz vorgestellt. Danach sollen Stiftungen mit „verfassungsfeindlichen Positionen“ von der Förderung mit Steuermitteln ausgeschlossen werden. Als eine solche „demokratiegefährdende“ Institution sehen die Initiatoren des Papiers die Desiderius-Erasmus-Stiftung an. 

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/281/1928130.pdf
https://www.fr.de/politik/geld-fuer-afd-stiftung-verhindern-90469533.html 

Bundesregierung will drei neue Stiftungen gründen 

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Der Bundestag hat sich am 23. April 2021 mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Errichtung einer „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“ (Drucksache 19/28648) befasst und an den Ausschuss für Kultur und Medien zur weiteren Beratung überwiesen. Die Stiftung soll die vom Bund geförderten Orte der Demokratieentwicklung wie die Frankfurter Paulskirche, das Hambacher Schloss oder den Friedhof der Märzgefallenen in Berlin koordinieren. Außerdem will die Bundesregierung eine Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung errichten und hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf (Drucksache 19/28790) eingebracht. Mit der Stiftung soll auch ein für die Öffentlichkeit zugängliches Helmut-Kohl-Zentrum in Berlin geschaffen und die Erinnerung an den sechsten Bundeskanzler der Bundesrepublik gewahrt werden. Bereits am 15. April 2021 hat der Bundestag dem Gesetzentwurf zur Errichtung einer Bundesstiftung Gleichstellung (Drucksache 19/27839) zugestimmt. Die neue Stiftung soll Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft bei der Entwicklung und Umsetzung von Lösungsansätzen zur Gleichstellung helfen. 

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw16-de-deutsche-demokratiegeschichte-834876 
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw16-de–834852
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw15-de-bundesstiftung-gleichstellung-830888 

Bundesregierung weist Kritik der AfD an Forschungsinstitut zurück

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

In einer Antwort auf eine Große Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung die Kritik am Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) zurückgewiesen. Die Verfasser der Anfrage hatten geschrieben, der Verdacht liege nahe, dass das Institut der Bundesregierung „mit genehmen Forschungsarbeiten zuarbeitet“. In dem Antwortschreiben, heißt es, das Arbeitsprogramm des FGZ sei dem Prinzip der Wissenschaftsfreiheit folgend von den am Institut beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unabhängig erarbeitet worden. Es sei ohne Einflussnahme der Bundesregierung entstanden.

Das bundesweite Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) hatte die Bundesregierung letztes Jahr als Verbund von elf Universitätsstandorten ins Leben gerufen (bürgerAktiv berichtet in Ausgabe 210 April 2020). Zusammen sollen die mehr als 100 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen Vorschläge erarbeiten, die dazu beitragen sollen, gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart zu begegnen. Themen sind unter anderem Ungleichheit und Solidarität, Polarisierung und Populismus sowie Antisemitismus und Hasskriminalität.

Ihre Zweifel an der Unabhängigkeit des Institutes begründete die AfD unter anderem damit, dass das „mit Blick auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt nach Ansicht der Fragesteller folgenreichste Problemfeld Zuwanderung“ zu wenig Beachtung fände. Auch die Beteiligung des außeruniversitären Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) in Trägerschaft der Amadeu Antonio Stiftung lasse „negative Auswirkungen auf die Wahrung der Wissenschaftsfreiheit“ befürchten. Die Bundesregierung antwortete, es habe keine Kriterien gegeben, die gegen die Auswahl des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft Jena als Teilinstitut des FGZ gesprochen hätten.

dip21.bundestag.de/…pdf

Kommentar: Die AfD will keine unabhängige Wissenschaft

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

von Dr. Holger Backhaus-Maul: Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr das Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) ins Leben gerufen. In einer aktuellen Großen Parlamentarischen Anfrage macht die AfD deutlich, dass sie keine politisch unabhängige sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung will.

www.aktive-buergerschaft.de/…