Schleswig-Holstein: Einschränkungen für Bürgerbegehren
https://www.aktive-buergerschaft.de/wp-content/themes/osmosis/images/empty/thumbnail.jpg 150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft Stiftung Aktive Bürgerschaft https://www.aktive-buergerschaft.de/wp-content/themes/osmosis/images/empty/thumbnail.jpgIn Schleswig-Holstein sind künftig Bürgerbegehren gegen Bauleitplanungen ausgeschlossen, für die in der Kommunalvertretung eine Zweidrittelmehrheit nötig war. Außerdem müssen Bürgerbegehren binnen einer Frist von drei Monaten nach einem Beschluss der Kommunalvertretung eingereicht werden, und es gibt eine Frist von zwei Jahren, wenn ein Bürgerbegehren erneut stattfinden soll. Das hat am 23. März 2023 der Landtag…
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