Bundesregierung: Altersgrenzen im Ehrenamt sind keine Diskriminierung
https://www.aktive-buergerschaft.de/wp-content/themes/osmosis/images/empty/thumbnail.jpg 150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft Stiftung Aktive Bürgerschaft https://www.aktive-buergerschaft.de/wp-content/themes/osmosis/images/empty/thumbnail.jpgAltersgrenzen im ehrenamtlichen Engagement, wie sie z.B. in Vereins- und Stiftungssatzungen für ehrenamtliche Vorstände häufig festgeschrieben werden, stellen keinen Verstoß gegen die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dar. Dies teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort (Drucksache 16/8325) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit. dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/083/1608323.pdf
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