Bürgerstiftungen – Chancen für Kommunen?

Am 07.05.2003 fand im Kulturzentrum Rohrmeisterei Schwerte die Tagung „Bürgerstiftungen – Chancen für Kommunen?“ statt, die vom Innenministerium NRW, dem Städtenetzwerk NRW und der Initiative Bürgerstiftungen durchgeführt wurde. Innenminister Behrens wies in seiner Rede darauf hin, dass Kommunen sich gemäß der NRW Gemeindeordnung finanziell nur dann in Bürgerstiftungen engagieren können, wenn a) private Mit- oder Zustifter bereitstehen, die für eine erhebliche Vermögensaufstockung sorgen und b) das bisherige gemeindliche Vermögen der kommunalen Kontrolle nicht vollständig entzogen wird. Letzteres, so wurde diskutiert, könnte durch ein Vetorecht der Kommune sichergestellt werden. Einig waren sich die auf dem Podium vertretenen Stiftungsexperten, das dies mit dem Selbstverständnis einer Bürgerstiftung als Einrichtung von Bürgern für Bürger nicht vereinbar ist. Die Rede von NRW-Innenminister Dr. Behrens unter Link zum Thema http://www.aktive-buergerschaft.de/vab/resourcen/behrens.pdf

Ausgabe 18, Mai 2003

 

Ausgabe 18 Mai 2003
Stiftung Aktive Bürgerschaft
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