Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Forschungsvorhaben, an denen Bürger und Vertreter der organisierten Zivilgesellschaft maßgeblich beteiligt sind. Die Projekte sollen eine gesellschaftlich relevante wissenschaftliche Fragestellung haben und die Bürgerwissenschaften in besonderer und innovativer Weise methodisch voranbringen, teilte das BMBF am 16. August 2016 mit. Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Bundesbildungsministerin Wanka sagte am 3. Juni 2016 im Interview mit ZEIT Online, immer mehr Menschen hätten das Bedürfnis, Politik und Wissenschaft mitzugestalten. Deshalb wolle man Bürgerwissenschaften fördern. Allerdings gebe es auch Grenzen, beispielsweise dürfe die Freiheit der Grundlagenforschung nicht beschränkt werden. Auch wolle man nicht die falsche Erwartung wecken, dass jetzt jeder über große Geldflüsse in der gesamten Forschungsagenda mitbestimmen könne. Dazu, wie man Bürger und Zivilgesellschaft bei der Formulierung der Forschungsagenda besser beteiligen kann, hat das BMBF am 11. Juli 2016 ein Grundsatzpapier zur Partizipation online gestellt.
BMBF: Bürgerwissenschaften werden gefördert – in Grenzen
, Ausgabe 170 August 2016, Recht & Politik