Bundesregierung beschließt Sonderkreditprogramm für Gemeinnützige

Ein Sonderkreditprogramm in Höhe von einer Milliarde Euro hat die Bundesregierung am 17. Juni 2020 beschlossen. Sie will damit Wohlfahrtsverbände, Familienferienstätten, Jugendherbergen und Schullandheime, Frauenhäuser, Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe, Träger der politischen Bildung und andere gemeinnützige Organisationen, die von den Folgen der Corona-Pandemie stark betroffen sind, helfen. Die konkrete Auswahl der zu unterstützenden Organisationen soll den Ländern vorbehalten bleiben. Die Darlehen können bis Ende des Jahres vergeben werden, der jeweilige Höchstbetrag liegt bei 800.000 Euro.

Am 30. Mai 2020 hatte die Wochenzeitung „die Zeit“ den Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales, Matthias Bartke (SPD) mit den Worten zitiert: „Die Nichtberücksichtigung der gemeinnützigen Unternehmen bei dem KfW-Rettungsschirm war ein Fehler, den niemand wollte.“

www.bundesregierung.de/…
www.zeit.de/politik/…

, Recht & Politik
Stiftung Aktive Bürgerschaft
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.