Das Bundesfamilienministerium trifft Vorbereitungen für einen möglichen neuen Zivildienst, sagte eine Sprecherin am 4. August 2026 gegenüber ZDFheute. Die Pläne will das Ministerium nach der Sommerpause vorstellen. Sie verändern möglicherweise auch den Bundesfreiwilligendienst. Die Regelungen sollen Teil eines neuen Bundesgesellschaftsdienstegesetzes werden, an dem das Ministerium arbeitet, wie es im Mai 2026 in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag hieß (Drucksache 21/5896).
Für den Fall einer erneuten Wehrpflicht hat das Ministerium bereits 23 große Verbände und Organisationen nach möglichen Einsatzplätzen für Kriegsdienstverweigerer gefragt. 22 von ihnen erklärten nach Ministeriumsangaben, dass ihre Infrastruktur und ihre Einsatzstellen grundsätzlich dafür zur Verfügung stünden. Mit dem geplanten Bundesgesellschaftsdienstegesetz will die Bundesregierung den Bundesfreiwilligendienst und einen möglicherweise erforderlichen neuen Zivildienst in einem gemeinsamen gesetzlichen Rahmen regeln.
Ein neuer verpflichtender Zivildienst würde erst relevant, wenn die Wehrpflicht wieder aktiviert wird. Die Bundesregierung setzt beim neuen Wehrdienst bislang auf Freiwilligkeit. Für den Fall unzureichender Freiwilligenzahlen kann der Bundestag eine Bedarfswehrpflicht beschließen.