Bundesfinanzministerium machte Attac-Gemeinnützigkeit zur Grundsatzfrage 

Im Rechtsstreit um die Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerks Attac hatte dieses zunächst erfolgreich gegen den Entzug seiner Gemeinnützigkeit geklagt und 2016 vor dem Hessischen Finanzgericht Recht bekommen. Daraufhin bat das Bundesfinanzministerium (BMF) das Hessische Finanzministerium, die Frankfurter Finanzverwaltung anzuweisen, sich weiter für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit einzusetzen (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 178 Mai 2017)

In dem am 20. August 2020 von der Open Knowledge Foundation e.V. auf dem Internetportal FragDenStaat.de veröffentlichten Schreiben des Leiters der Steuerabteilung des BMF vom 09. Mai 2017 an den Leiter der Steuerabteilung des Hessischen Finanzministeriums heißt es, dass „finanzgerichtliche Verfahren ist geeignet, Fragen von grundsätzlicher Bedeutung höchstrichterlich zu entscheiden. Ihre Auffassung, eine Nichtzulassungsbeschwerde habe keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, teile ich nicht.“

FRAGDENSTAAT.DE/…

Ausgabe 214 August 2020, Recht & Politik