Bundesfinanzministerium verlängert Corona-Regelungen

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 18. Dezember 2020 die „steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene“ bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Ursprünglich sollten die Regelungen, die das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben vom 8. April 2020 festgehalten hatte (bürgerAktiv berichtete in Ausgabe 210 April 2020), bis Ende des Jahres 2020 gelten. Das Schreiben enthielt zahlreiche Maßnahmen: So sollten in dieser Zeit zum Beispiel Spendenaktionen für Betroffene der Corona-Krise möglich sein, auch wenn die entsprechenden Zwecke nicht in der Satzung enthalten sind.

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, Ausgabe 218 Januar 2021, Recht & Politik