Der Deutsche Bundestag hat am 24.03.2011 die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes (17/4803, 17/5249) beschlossen. Damit können ab 01.07.2011 bis zu 35.000 Männer und Frauen aller Altersgruppen einen gemeinwohlorientierten Dienst im sozialen, ökologischen und kulturellen Sektor oder im Bereich der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes leisten. Die Dienstzeit beträgt mindestens 6 und höchstens 18, in Ausnahmefällen 24 Monate. Zuständige Bundesbehörde ist das Bundesamt für Zivildienst, das künftig “Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben” heißen soll und dem Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) untersteht. (> Kommentar)
Gegen die Zuordnung des Dienstes beim Bundesamt für Zivildienst hatten sich mehrere Experten aus Wissenschaft sowie Jugend- und Wohlfahrtsverbänden ausgesprochen. Bei der am 14.03.2011 durchgeführten Anhörung im federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde auch grundsätzliche Kritik am vorgelegten Gesetzentwurf (17/4803) laut. So stößt der Bundesfreiwilligendienst bei Rupert Graf Strachwitz auf grundsätzliche Ablehnung. Der Direktor des Maecenata Institutes für Philanthropie und Zivilgesellschaft befürchtet, dass damit der Einfluss des Bundes auf die organisierte Zivilgesellschaft nochmals verstärkt werde.
Das Interesse an dem neuen Freiwilligendienst ist noch gering. Dem Onlineportal www.bundes-freiwilligendienst.de zufolge geht das BMFSFJ nicht davon aus, dass die geplante Gesamtzahl von 35.000 Freiwilligen für den neuen Dienst sofort zur Verfügung steht. Der Nachrichtendienst Reuters meldete am 01.03.2011 ein nur geringes Interesse. Laut Ministeriumsstatistik, so Reuters, “seien mehr als 162.000 bereits als tauglich Gemusterte sowie Abiturienten und Fachoberschüler des Abschlussjahrgangs 2011 angeschrieben worden. Nur 4011 von ihnen hätten geantwortet und konkretes Interesse bekundet.”
Bundesfreiwilligendienst beschlossen – Teilnehmer gesucht
, Ausgabe 110 März 2011, Recht & Politik