Bundesjustizministerium: Haftung von Vereinsvorständen begrenzen

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) unterstützt die Einführung einer zivilrechtlichen Haftungsbegrenzung für unentgeltlich tätige Vereinsvorstände. Zypries schlug vor, diese Haftungsbegrenzung auch auf die Vorstände von Stiftungen anzuwenden sowie sie auf diejenigen Vorstandsmitglieder auszuweiten, die als Anerkennung für ihre Tätigkeit eine geringe steuerfreie Vergütung erhalten. Im Gespräch ist eine Höhe von nicht mehr als 500 Euro pro Jahr. Der am 12.2.2009 in erster Lesung im Bundestag vorgestellte Gesetzentwurf des Bundesrates wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

, Ausgabe 87 Februar 2009, Recht & Politik