Bundesjustizministerium legt Gesetzentwurf für Stiftungsrechtsreform vor

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 28. September den Referentenentwurf des lange erwarteten Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts vorgelegt. Das Gesetz soll das Nebeneinander der uneinheitlichen Regelungen von Bundesrecht und Landesrecht beenden und zu mehr Rechtssicherheit führen. Das Stiftungszivilrecht soll künftig abschließend in der Neufassung der Paragrafen 80ff im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt werden. Neben der Vereinheitlichung von Vorschriften sollen neue Regelungen eingeführt werden, unter anderem zu Haftungsfragen von Organmitgliedern, zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen und zur Änderung der Stiftungssatzung. Zusätzlich ist im Gesetzentwurf ein zentrales Stiftungsregister mit Publizitätswirkung vorgesehen, das vom Bundesamt der Justiz geführt wird. Damit soll die Transparenz im Stiftungswesen erhöht werden und Bürokratie abgebaut werden. Aufgrund der Publizitätswirkung des Stiftungsregisters brauchen Organmitglieder künftig keine behördliche Vertretungsbescheinigungen mehr, die bislang immer wieder neu beantragt werden mussten. Der Referentenentwurf trägt den Bearbeitungsstand vom 16. September 2020. In einer Mail an diverse Verbände und Stiftungen – darunter auch die Stiftung Aktive Bürgerschaft – lud das Ministerium die Zivilgesellschaft dazu ein, bis zum 30. Oktober zu dem Gesetz Stellung zu nehmen. Nach Eingang und Auswertung der Stellungnahmen soll ein Regierungsentwurf erstellt werden.

Die Reform des Stiftungszivilrechts geht zurück auf eine Initiative der ehemaligen Hamburger Justizsenatorin Jana Schiedek im Jahr 2014 und führte zur Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stiftungsrecht“, die 2018 ihren Bericht vorlegte. Im Juli kündigte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) den Referentenentwurf im Interview mit der Stiftung Aktive Bürgerschaft an.

BMJV.DE/…

, Ausgabe 215 September 2020, Recht & Politik