Bundesjustizministerium will Covid-Sonderregelungen verlängern

Die Geltung der am 28. März 2020 für Vereine und Stiftungen in Kraft getretenen Sonderregelungen über die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder und die Erleichterungen für die Mitgliederversammlung der Vereine soll bis zum Ende des Jahres 2021 verlängert werden. Dies sieht ein am 19. September 2020 veröffentlichter Referentenentwurf des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vor. Es könne aufgrund der bisherigen Pandemieentwicklung nicht ausgeschlossen werden, heißt es im Entwurf der „Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“, dass auch im Jahr 2021 noch Versammlungsbeschränkungen gelten, die die rechtzeitige Neuwahl von Vorstandsmitgliedern oder die Zusammenkunft der Mitglieder an einem Versammlungsort hindern. Deshalb soll von der Möglichkeit der Verlängerung dieser Sonderregelungen, die derzeit nur bis zum Ablauf des Jahres 2020 gelten, Gebrauch gemacht werden.

www.bmjv.de/…Virtuelle_Hauptversammlung.html
www.bmjv.de/…Verlaengerung_Bekaempfung_Corona

Ausgabe 215 September 2020, Recht & Politik