Bundeskabinett will gemeinnützige Organisationen entlasten

Am 24. Oktober 2012 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts beschlossen (< Ausgabe 127 - September 2012). Es soll die gesetzlichen Rahmenbedingungen gemeinnütziger Organisationen verbessern. Neben der Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 2.400 Euro und der Ehrenamtspauschale auf 720 Euro soll die Frist, in der gemeinnützige Vereine und Stiftungen ihre Mittel verwenden müssen, um ein Jahr verlängert werden. Zudem soll gelten: Wenn Einstellungen in die freie Rücklage künftig im laufenden Jahr nicht bis zur Höchstgrenze in Anspruch genommen wurden, soll der Differenzbetrag noch innerhalb der beiden folgenden Jahre zugeführt werden können. Ferner soll die zivilrechtliche Haftung von Vereinsmitgliedern oder Mitglieder von Vereinsorgangen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt werden, wenn deren Vergütung 720 Euro jährlich nicht übersteigt.

, Ausgabe 128 Oktober 2012, Recht & Politik