Die Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz haben am 3. April 2014 erneut den “Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst um Regelungen des Freiwilligendienstes aller Generationen” im Bundesrat eingebracht. Die Länder wollen einen auf 6 bis 24 Monate befristeten Freiwilligendienst für alle Altersstufen. Die Dienstleistenden sollen weder sozialversicherungspflichtig sein, noch ein Taschengeld erhalten. Bereits 2012 wurde ein gleichlautender Gesetzentwurf der Bundesregierung und dem Bundestag zugestellt (bürgerAktiv berichtete). Er kam jedoch vor der Bundestagswahl 2013 nicht mehr zur Abstimmung.
Freiwilligendienst aller Generationen: Bundesländer bringen Antrag erneut ein
, Ausgabe 144 April 2014, Recht & Politik