Mit jährlich 15 Millionen Euro will das Bundesumweltministerium (BMU) Maßnahmen und Aktionen zur biologischen Vielfalt fördern. Die entsprechende Förderrichtlinie für das neue Bundesprogramm ist seit 05.02.2011 in Kraft. Antragsberechtigt sind auch gemeinnützige Organisationen, Verbände und Stiftungen. Für das Programm ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Bewilligungsbehörde. Das Bundesprogramm ist Teil der im Jahr 2007 gestarteten Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt.
Bundesprogramm zur Förderung biologischer Vielfalt
, Ausgabe 109 Februar 2011, Recht & Politik