Bundesrat: Initiative zur Haftungsbegrenzung ehrenamtlicher Vorstände

Auf seiner Sitzung am 4.7.2008 hat der Bundesrat den “Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen” (Drucksache 399/08) beschlossen. Dieser sieht vor, dass Vorstände künftig für das Handeln anderer Vorstandsmitglieder nicht mehr zur Haftung herangezogen werden können, wenn sie für den betreffenden Bereich nach der vorstandsinternen Ressortverteilung keine Verantwortung tragen. Neben der Begrenzung dieser externen Haftungsrisiken soll nun auch gesetzlich verankert werden, dass ehrenamtliche Vorstände gegenüber ihrem Verein nur haften, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Nach Stellungnahme der Bundesregierung wird der Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung vorgelegt.

, Ausgabe 81 Juli 2008, Recht & Politik