Die Länder haben den von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlag “Offenlegung nicht-finanzieller Informationen und zu Diversity” (Ausgabe 133 April 2013) abgelehnt. Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme (289/13) vom 7. Juni 2013 auf die Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und sieht keine Notwendigkeit, die dort bestehenden Berichtspflichten auf weitere Unternehmen auszuweiten. Auch für eine Erweiterung der zu berichtenden Inhalte bestehe kein Grund.
CSR-Berichterstattung: Bundesrat lehnt EU-Vorschlag ab
, Ausgabe 135 Juni 2013, Recht & Politik