ach dem Willen des Landes Nordrhein Westfalen (NRW) sollen die Übungsleiterpauschale von 2.400 auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro angehoben werden. Außerdem setzt sich NRW dafür ein, dass Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von gemeinnützigen Organisationen bis zu 45.000 Euro steuerfrei bleiben. Bislang liegt die Grenze bei 35.000 Euro (bürgerAktiv berichtete).
Der Antrag “Steuerliche Vereinfachungen und Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft” (Drucksache 309/18) ist am 6. Juli 2018 vom Bundesrat federführend an den Finanzausschuss überwiesen worden. Dieser beschäftigt sich in seiner Sitzung am 6. September 2018 damit. Zuletzt stiegen die beiden Pauschalen durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz im Jahr 2013 (bürgerAktiv berichtete).
Bundesrat: Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale sollen steigen
Ausgabe 192 August 2018, Recht & Politik