Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf mit Haftungserleichterungen für ehrenamtliche Organ- und Vereinsmitglieder vorgelegt. Bisher waren sie nur befreit, wenn ihre Aufwandsentschädigung nicht höher lag als die einkommensteuerrechtliche Ehrenamtspauschale. Diese und somit auch der Haftungsfreibetrag lag bei 840 Euro pro Jahr. Künftig soll der Haftungsfreibetrag bis zu 3000 Euro pro Jahr reichen. Das entspricht dem sogenannten Übungsleiterfreibetrag. Den Entwurf vom 27. September 2024 hat der noch amtierende Bundeskanzler Olaf Scholz am 13. November 2024 in den Bundestag eingebracht (Drucksache 20/13749).
Bundesrat will Haftungsfreibetrag für Vereinstätigkeit erhöhen
, Ausgabe 261 November 2024, Recht & Politik