Bundesrat will strafrechtlichen Schutz gemeinnütziger Tätigkeit

Wer ehrenamtlich Engagierte körperlich verletzt, nötigt, bedroht oder beleidigt, soll künftig härter bestraft werden können. Dafür hat sich am 20. Oktober 2023 der Bundesrat ausgesprochen und auf Anregung von Bayern einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (Drucksache 470/23). Er sieht vor, die Regelung zur Strafzumessung im Strafgesetzbuch (StGB) so zu ergänzen, dass auch Auswirkungen der Tat auf das gemeinnütziges Engagement der oder des Geschädigten mitberücksichtigt werden können.

Angriffe auf Gemeinderäte, Flüchtlingshelfer, Sanitäter oder Schiedsrichter wirkten sich nicht nur nachteilig im persönlichen Lebensbereich der geschädigten Personen aus, sondern gefährdeten zugleich das Funktionieren des bestehenden Systems gemeinnütziger Tätigkeit und damit auch eines wichtigen Teils gesellschaftlicher Angebote und Leistungen, heißt es in der Begründung des Gesetzesentwurfs. Er liegt jetzt bei der Bundesregierung. Nach deren Stellungnahme soll der Bundestag über den Gesetzesentwurf entscheiden.

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, Ausgabe 249 Oktober 2023, Recht & Politik