Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen in gemeinnützigen Organisationen können seit Beginn der Corona-Pandemie als Online-Sitzungen stattfinden, auch wenn die Satzungen der Vereine und Stiftungen dies nicht vorsehen. Dazu hat der Gesetzgeber eine Ausnahmeregelung geschaffen, die am 31. August 2022 ausläuft (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 226 September 2021). Das Land Bayern hat jetzt eine Bundesratsinitiative (Drucksache 193/22) gestartet und will erreichen, das Online-Sitzungen durch eine Bestimmung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) dauerhaft möglich sind. Der Antrag wurde am 20. Mai 2022 den Ausschüssen zugewiesen.
Bundesratsinitiative: Bayern will Online-Gremiensitzungen dauerhaft ermöglichen
, Ausgabe 233 Mai 2022, Recht & Politik