In einem Sonderbericht über den ermäßigten Umsatzsteuersatz, der am 28.06.2010 vorgestellt wurde, kritisiert der Bundesrechnungshof zahlreiche Defizite bei den Ermäßigungstatbeständen. Die einzelnen Regelungen seien häufig nicht mehr nachvollziehbar und würden hohe Verwaltungskosten bei ihrer Umsetzung und Kontrolle verursachen. Außerdem stünden einzelne Bereiche teilweise im Widerspruch zu EU-Recht, wie unter anderem auch die Begünstigung von gemeinnützigen Einrichtungen. “Die in Deutschland gewährte Steuervergünstigung”, so der Sonderbericht, “geht damit weit über den Spielraum hinaus, den das Gemeinschaftsrecht den Mitgliedstaaten zum ermäßigten Steuersatz einräumt”. Der Bundesrechnungshof empfiehlt der Bundesregierung, den Katalog der Steuerermäßigungen grundlegend zu überarbeiten und Ermäßigungstatbestände abzuschaffen, die den Kriterien der Klarheit, Nachvollziehbarkeit und Steuergerechtigkeit nicht Stand halten.
Bundesrechnungshof kritisiert Steuerermäßigung für Gemeinnützige
, Ausgabe 102 Juni 2010, Recht & Politik