Bundesrechnungshof: Öffentliche Hand soll keine Stiftungen gründen

Der Bund sollte künftig davon absehen, privatrechtliche Stiftungen zu gründen: Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesrechnungshof in einem am 11. September 2018 veröffentlichten Beratungsbericht an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Privatrechtliche Stiftungen seien nur in Ausnahmefällen eine geeignete und wirtschaftliche Möglichkeit zur öffentlichen Aufgabenerfüllung, so der Bundesrechnungshof. Werde dennoch eine Stiftungsgründung beabsichtigt, sei zuvor eine angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. Insbesondere müsse sie dauerhaft und ohne weitere Unterstützung durch den Bund finanzierbar sein, heißt es weiter in dem Bericht. Ebenfalls kritisiert der Bundesrechnungshof, dass der Bund keinen zentralen Überblick hat, welche privatrechtlichen Stiftungen er als Stifter errichtet oder miterrichtet hat. Im Jahr 2012 ergab die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, dass es wohl 56 dieser Stiftungen in Deutschland gäbe (bürgerAktiv berichtete). Aktuell plant das Bundesfamilienministerium die Gründung einer Engagement-Stiftung (bürgerAktiv berichtete).

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Ausgabe 193 September 2018, Recht & Politik