Altersgrenzen im ehrenamtlichen Engagement, wie sie z.B. in Vereins- und Stiftungssatzungen für ehrenamtliche Vorstände häufig festgeschrieben werden, stellen keinen Verstoß gegen die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dar. Dies teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort (Drucksache 16/8325) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit.
Bundesregierung: Altersgrenzen im Ehrenamt sind keine Diskriminierung
, Ausgabe 77 März 2008, Recht & Politik