Bundesregierung arbeitet an Social Impact Fonds

Die Bundesregierung arbeitet an rechtlichen Rahmenbedingungen, um Guthaben von verwaisten Konten zur Förderung des Gemeinwohls nutzen zu können. Sie sollen in einen Social Impact Fonds einfließen können. Es handelt sich um ein Vorhaben, das die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Dies antwortete die Bundesregierung (Drucksache 20/13172) am 25. September 2024 auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Die hatte wissen wollen, ob die Bundesregierung weiterhin einen Social Impact Fonds aufsetzen wolle, um soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen finanziell zu fördern und wie dieser Fonds aufgebaut und strukturiert sein soll. Nähere Angaben zur finanziellen Ausstattung des Fonds wollte die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht machen. Ein vom federführenden Bundesministerium für Forschung und Bildung (BMBF) in Auftrag gegebenes Gutachten aus dem Jahr 2021 konnte das Volumen nachrichtenloser Bankkonten nur aufgrund von vergleichbaren Fonds im Ausland schätzen, da dem Verfasser keine ausreichende Datenbasis für den deutschen Raum vorlag.

Zur Drucksache

, Ausgabe 260 Oktober 2024, Recht & Politik