Die Bundesregierung begrüßt es, dass auch erwerbsfähige Hartz IV-Empfänger am Bundesfreiwilligendienst (BfD) teilnehmen können. Sie erwürben hierdurch wertvolle Schlüsselkompetenzen für die berufliche Integration. Es würden von den Jobcentern und Arbeitsagenturen daher entsprechende Hinweise auf den BfD gegeben. Jedoch würden keine Vermittlungen durchgeführt. Dies teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort (Drucksache 17/8668) auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion mit. Die Parlamentarier hatten sich erkundigt, ob der BfD die Arbeitsmarktneutralität einhält. Wie viele Arbeitslose sich freiwillig für eine Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst entscheiden, sei ihr nicht bekannt, so die Bundesregierung. Die technischen Voraussetzungen für deren Erfassung lägen bei der Bundesagentur für Arbeit voraussichtlich erst ab August 2012 vor.
Bundesregierung: Der Freiwilligendienst ist arbeitsmarktneutral
, Ausgabe 121 März 2012, Recht & Politik