Bundesregierung: Erklärung zur Gemeinnützigkeitsaberkennung

Gemeinnützigen Vereinen, gegen die der Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit besteht oder die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, kann nicht automatisch der Gemeinnützigkeitsstatus aberkannt werden. Dies erklärte die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP Bundestagsfraktion (Drucksache 16/8711). Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf, die gegenwärtige Praxis zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit zu ändern.

, Ausgabe 79 Mai 2008, Recht & Politik
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