Bundesregierung fördert Sozialunternehmen

Die Bundesregierung hat informiert, wie sie das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Ziel umsetzt, Sozialunternehmen zu unterstützen und zu fördern. Unter anderem sei das Thema als eigenständiges Handlungsfeld in der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gestarteten Gründungsoffensive verankert, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/7293 vom 21. Januar 2019) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördere die Projekte „Soziale Innovationen in der Wohlfahrtspflege“ und „Selbst ist die Frau“, bei dem ehrenamtlich tätige Ansprechpartnerinnen für gründungswillige Frauen geschult und Netzwerke für Gründerinnen im ländlichen Raum etabliert werden sollen. Außerdem würden Sozialunternehmen in vielen Förder- und Beratungsangeboten der Bundesregierung implizit angesprochen, etwa beim ERP-Gründerkredit oder Mikromezzaninfonds. Zu Sozialunternehmen rechnet die Bundesregierung alle Unternehmen, wirtschaftliche Vereine und Stiftungen, deren Geschäftsmodell auf die Lösung von sozialen beziehungsweise gesellschaftlichen Herausforderungen mit unternehmerischen Mitteln zielt.

dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/072/1907293.pdf

Ausgabe 197 Februar 2019, Recht & Politik