Bundesregierung: Freiwilligendienste und Arbeitsmarktneutralität

Über die Entwicklung der Freiwilligendienste hat die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion am 17. August 2018 Auskunft gegeben (Drucksache 19/3863). Im Jahr 2012 nahmen demnach 42.060 Personen ihre Tätigkeit im Bundesfreiwilligendienst auf, 2017 waren es 48.359. In einem ähnlichen Zeitraum stieg die Teilnehmerzahl beim Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) von 47.077 auf 54.919 Personen, beim Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) von 2.612 auf 2.995. Die Kosten des Bundesfreiwilligendienstes stiegen von 186 Millionen Euro im Jahr 2012 auf 197 Millionen Euro im Jahr 2017. Bei FSJ und FÖJ zusammen stiegen die Kosten von 53 Millionen Euro im Jahr 2011 auf 84 Millionen Euro im Jahr 2017.
Einer weiteren Auskunft der Bundesregierung zufolge sind derzeit 20 Prüfer beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben tätig, die unter anderem die Einhaltung der Arbeitsmarktneutralität überprüfen. Sie seien jeweils für 12.473 Bundesfreiwilligendienstplätze zuständig. Die Bundesregierung hält die derzeit verwendeten Prüfungsinstrumente für ausreichend, doch seien 14 weitere Vollzeitstellen bei den Prüfern erforderlich, um die vom Bundesrechnungshof vorgeschlagene Prüfquote erfüllen zu können. Diese Angaben sind nachzulesen in der Antwort der Bundesregierung vom 6. August 2018 auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke zur gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsmarktneutralität des Bundesfreiwilligendienstes (Drucksache 19/3704).

dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/038/1903863.pdf

dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/037/1903704.pdf

Ausgabe 192 August 2018, Recht & Politik