In ihrer Antwort auf die kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur Erhöhung der Transparenz bei gemeinnützigen Organisationen hat die Bundesregierung erklärt, dass die von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Stiftungsrecht 2001 vorgebrachten Gründe gegen eine weitere Rechnungslegungs- und Publizitätspflicht für Stiftungen und Vereine nach wie vor Gewicht hätten. Sie würden jedoch auch immer wieder überprüft. Die Antwort der Bundesregierung vom 29.02.2008 liegt als Drucksache 16/8325 vor. Der Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Stiftungsrecht vom 19.10.2001 ist über die Internetseite des Bundesministerium der Justiz zugänglich.
Bundesregierung: Kein Bedarf für Publizitätspflicht von Stiftungen
, Ausgabe 77 März 2008, Recht & Politik