Bundesregierung soll soziale Inno­vationen fördern 

Die Bundesregierung soll im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Förderung sozialer Innovationen vorantreiben, eine Definition für Sozialunternehmen erarbeiten und ein ressortübergreifendes Konzept entwickeln. Dies hat der Bundestag am 29. Mai 2020 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen (Drucksache 19/19493). Gefordert wird unter anderem ein Programm zur Erforschung und Entwicklung sozialer Innovationen und die öffentlichkeitswirksame Auseinandersetzung mit dem Thema beispielsweise durch ein „soziales Innovationsforum“. Die Bundesregierung soll ferner prüfen, ob die Gründung von gemeinwohlorientierten Genossenschaften durch die Abschaffung externe Prüfungspflichten erleichtert werde kann und ob sogenannte „Social Impact Bonds“ bei der Finanzierung von Sozialen Innovationen zum Einsatz kommen können. 

Als jüngere Beispiele für soziale Innovationen nennen die Regierungsfraktionen in ihrem Antrag etwa das Car-Sharing, die Telearbeit oder – mit Blick auf den Umgang mit Krisen – das Kurzarbeitergeld.  

www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw22-de-soziale-innovation-696120 

dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/194/1919493.pdf 

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