Zur Initiative des Bundesrates, die Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen zu begrenzen (Drucksache 399/08; wir berichteten in der lezten Ausgabe) hat die Bundesregierung nun Stellung genommen. Wie der Informationsdienst “hib – heute im bundestag” am 21.08.2008 meldete, sollen nach Ansicht der Bundesregierung nicht “Haftungsrisiken einfach vom Vorstandsmitglied auf den Verein und seine Mitglieder verlagert werden”. Stattdessen solle das Risiko durch eine “angemessene Versicherung auf Kosten des Vereins” abgedeckt werden.
Bundesregierung: Stellungnahme zur Haftung von Vereinsvorständen
, Ausgabe 82 August 2008, Recht & Politik