Bundesregierung: Stellungnahme zur Haftung von Vereinsvorständen

Zur Initiative des Bundesrates, die Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen zu begrenzen (Drucksache 399/08; wir berichteten in der lezten Ausgabe) hat die Bundesregierung nun Stellung genommen. Wie der Informationsdienst „hib – heute im bundestag“ am 21.08.2008 meldete, sollen nach Ansicht der Bundesregierung nicht „Haftungsrisiken einfach vom Vorstandsmitglied auf den Verein und seine Mitglieder verlagert werden“. Stattdessen solle das Risiko durch eine „angemessene Versicherung auf Kosten des Vereins“ abgedeckt werden.

, Ausgabe 82 August 2008, Recht & Politik
Stiftung Aktive Bürgerschaft
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.