Bundesregierung veröffentlicht neue Zahlen zur NGO-Förderung

Die Bundesregierung hat eine aktualisierte und umfangreiche Aufstellung von Zuwendungen an Nichtregierungsorganisationen vorgelegt (Bundestagsdrucksache 21/7968). Das 92-seitige Dokument listet Zuwendungen auf, die in den Jahren 2024 und 2025 an privatrechtliche Organisationen, Verbände und Stiftungen geflossen sind bzw. für 2026 eingeplant wurden. Insgesamt führt das Dokument über 1.000 Fördermaßnahmen auf – von 1.000-Euro-Kleinstprojekten bis hin zu institutionellen Förderungen von mehr als 100 Millionen Euro. Die Aufstellung ist in einer Antwort vom 9. September 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag (Drucksache 21/5990) veröffentlicht. Die AfD hatte um Aktualisierung zuvor erfragter Zahlen aus 2022 und 2023 gebeten.

Rechnerisch ergeben sich jährliche Fördervolumen von jeweils 400 bis 500 Millionen Euro. In der Vorbemerkung zu ihrer Aufstellung betont die Bundesregierung allerdings, dass im Haushalts- und Verwaltungsrecht keine rechtliche Definition für den Begriff der „Nichtregierungsorganisation“ (NGO) bestehe. Die verschiedenen Bundesministerien legen den Begriff unterschiedlich aus. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) weisen beispielsweise darauf hin, dass Institutionen wie die Fraunhofer-Gesellschaft e. V. oder das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) formal als Verein organisiert sind und daher in der Abfrage auftauchen, fachlich jedoch Großforschungseinrichtungen darstellen. Ministerien wie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und das Bundesfamilienministerium (BMBFSFJ) haben keine Angaben gemacht. Das BMZ verweist auf das zentrale Transparenzportal des Bundes, während das BMBFSFJ aufgrund zehntausender Zuwendungsempfänger und fehlender Kriterien keine Auswertung vorlegen konnte.

ZUR DRUCKSACHE 21/7968

, Ausgabe 281 September 2026, Recht & Politik
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