Bundesregierung will Benachteiligung gemeinnütziger Gemeinwohlunternehmen abbauen

Die Bundesregierung sieht gemeinwohlorientierte Unternehmen in gemeinnütziger Rechtsform benachteiligt, was ihren Zugang zu Förder- und Finanzierungsprogrammen angeht. Es sei geplant, mit einer Nationalen Strategie für Sozialunternehmen Hindernisse beim Zugang zu Finanzierungs- und Förderprogrammen für gemeinwohlorientierte Unternehmen abzubauen, erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort (Drucksache 20/2468) vom 24. Juni 2022 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion. Noch keine Angaben macht sie, welche konkreten Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften sie beabsichtigt und wann entsprechende Initiativen in den Bundestag eingebracht werden. Unter gemeinwohlorientierten Unternehmen versteht das in der Bundesregierung zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) „gemeinwohlorientierte Unternehmen, die rechtsformunabhängig gesellschaftliche Herausforderungen mit unternehmerischen Mitteln lösen wollen und dabei dauerhaft und wirtschaftlich am Markt tätig sind“.

WWW.BUNDESTAG.DE/PRESSE/HIB/KURZMELDUNGEN-903696
DSERVER.BUNDESTAG.DE/BTD/20/024/2002468.PDF

, Ausgabe 235 Juli 2022, Recht & Politik