Bundesregierung will keine Ausnahmen bei Datenschutz

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) grundsätzlich auf alle Anwendung finden sollten, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/11843) vom 23. Juli 2019 auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Über den Umfang des Verwaltungsaufwandes, der im Zusammenhang mit der Umsetzung der DSGVO entsteht, und die dadurch entstehenden Kosten für gemeinnützige Vereine und Organisationen liegen der Bundesregierung keine quantifizierbaren Erkenntnisse vor. Man wolle aber gemeinnützige Organisationen bei der Digitalisierung unterstützen, um Datenschutz- und andere Bürokratieanforderungen besser bewältigen zu können. „Wir brauchen Standardverfahren“, sagte dazu im Interview mit dem bürgerAktiv Magazin 2019 der Staatsminister und Chef des Bundeskanzleramts, Prof. Dr. Helge Braun (s.o. Rubrik Aktive Bürgerschaft).

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Ausgabe 203 August 2019, Recht & Politik