Die Bundesregierung zieht auf Grundlage der externen Evaluierung ein positives Fazit zur Arbeit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE), die jetzt als Unterrichtung vorliegt (Drucksache 21/1800 vom 2. Oktober 2025).
Zu den Stärken der Arbeit der DSEE gehöre, dass Engagement und Ehrenamt mehr Sichtbarkeit erhalten haben und die Stiftung erfolgreich zwischen Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung vermittle. Das breite Angebot aus Service, Beratung, Qualifizierung und Förderprogrammen habe sich als großer Vorteil für die Wirksamkeit der Stiftung erwiesen. Gleichzeitig habe die Stiftung mit Personalmangel und einer hohen Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden zu kämpfen. Die Zusammenarbeit und Vernetzung mit Akteuren aus der Wirtschaft sei noch ausbaufähig und marginalisierte und unterrepräsentierte Gruppen wie Menschen mit Migrationsgeschichte erreiche die Stiftung nur unzureichend, heißt es in der Unterrichtung.
Die Gutachter betonen, dass der Bedarf an Förderung die verfügbaren Mittel der DSEE bei Weitem übersteigt. So seien Förderprogramme zum Teil „massiv überzeichnet“, was zu einer hohen Ablehnungsquote führt. Neben einer Erhöhung der Mittel wurde von Mitarbeitenden der DSEE in Interviews auch der Wunsch nach größerer Flexibilität bei der Verwendung der bestehenden Gelder geäußert, etwa durch eine einfachere Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln, geäußert.
Die externe Evaluierung wurde von der Syspons GmbH durchgeführt. Grundlage ist das Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt vom 25. März 2020 (DSEE-G).