Bundestag: Änderung zu betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Betriebe sollen künftig erst ab einer Größe von 20 Beschäftigten Datenschutzbeauftragte benennen müssen. Bisher liegt die Grenze bei zehn Personen, die „ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen sein müssen“. Der Änderung stimmte der Bundestag am 27. Juni 2019 mit dem „Zweiten Datenschutz-Anpassungsgesetz“ (Drucksache 19/11181) zu. Eine Lockerung der Datenschutzanforderungen ist damit jedoch nicht verbunden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

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Ausgabe 202 Juli 2019, Recht & Politik