Der Bundestag hat am 13. Oktober 2023 in erster Lesung den Entwurf für ein Stiftungsfinanzierungsgesetz beraten. Es soll die Finanzierung parteinaher Stiftungen aus dem Bundeshaushalt auf eine gesetzliche Grundlage stellen.
Für eine erstmalige Finanzierung müssen demnach die Abgeordneten der einer politischen Stiftung nahestehenden Partei künftig mindestens drei aufeinanderfolgende Legislaturperioden in Fraktionsstärke dem Deutschen Bundestag angehören. Außerdem darf die Partei nicht von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen worden sein und die Stiftung muss in ihrer Arbeit sowie personell und von ihrem Umfeld her gewährleisten, dass sie aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung eintritt.
In der Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat am 16. Oktober 2023 äußerten die meisten Sachverständigen grundsätzliche Zustimmung zu dem von der Regierungskoalition gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion vorgelegten Entwurf „Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Bundeshaushalt“ (Drucksache 20/8726). Einige bemängelten, dass der Gesetzentwurf das aktive Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht konkretisiere. Kritisiert wurde auch, dass das Bundesinnenministerium die Finanzierungsfähigkeit einer Stiftung prüfen soll. Mehrere Experten sprachen sich für eine weniger parteilich verortete Stelle aus.
Die AfD-Bundestagsfraktion kritisierte, dass die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung durch den Gesetzesentwurf benachteiligt werde. Der von ihr benannte Sachverständige kündigte für den Fall einer Beschlussfassung eine erneute Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Die Stiftung hat bislang keine Mittel aus dem Bundeshaushalt bekommen (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 221 April 2021). Die Abstimmung im Bundestag ist für den 10. November 2023 geplant. Die gesetzliche Regelung hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 22. Februar 2023 (2 BVE 3 / 19) gefordert (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 241 Februar 2023).
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